Versicherung für Steinmetzbetriebe

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Grabmale, Naturstein, Restaurierung und Bauwerksteine. Wir platzieren die Berufs- und Betriebshaftpflicht, die der Friedhofsträger für Ihre Zulassung sehen will, dazu Werkstatt, Werkzeug und Fahrzeuge, bei Versicherern, die Steinmetzbetriebe zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Steinmetzbetriebe?

Eine Versicherung für Steinmetzbetriebe ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, der Werkstatt mit Maschinen, dem Werkzeug unterwegs und den Fahrzeugen. Ein Risiko hat kein anderes Gewerk: Sie stellen ein schweres, umsturzgefährdetes Bauwerk in den öffentlichen Raum, wo es jahrzehntelang frei zugänglich steht, und Sie haben für seine Standsicherheit eingestanden. Dazu kommt der Nachweis, ohne den Sie den Friedhof gar nicht betreten dürfen.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Steinmetzbetriebe?

Betriebe mit Fassadenbekleidung als Schwerpunkt, mit eigener Gewinnung im Steinbruch und solche mit einem Personenschaden aus einem umgestürzten Grabmal betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Betriebe mit Grabmalgeschäft

    Ohne Zulassung des Friedhofsträgers kein Zugang, und für diese Zulassung ist der Haftpflichtnachweis Voraussetzung.

  • Betriebe mit Grabmalpflege

    Wer die turnusmäßige Standsicherheitsprüfung übernimmt, übernimmt eine eigene Pflicht und haftet danach für deren Verletzung.

  • Naturstein an Fassaden

    Befestigte Platten mit hoher Masse in Höhe. Der Fehler zeigt sich erst nach Jahren über Frost und Korrosion der Verankerung.

  • Boden- und Treppenarbeiten in Naturstein

    Montage in fertigen, genutzten Gebäuden, mit empfindlichen Oberflächen rundherum.

  • Restaurierung und Denkmalpflege

    Arbeiten an unersetzlicher Substanz: Was dabei zerstört wird, lässt sich nicht nachkaufen, und die Bewertung ist eigen.

  • Betriebe mit Bauwerksteinen

    Fundamentierung und Gründung bringen Senkungen und Erdrutschungen ins Spiel, die in den üblichen Bedingungen ausgeschlossen sind.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise im Steinmetzhandwerk

Wir kennen die doppelte Lage, in der Sie stehen: Sie haften aus dem Werkvertrag für die Standsicherheit, und wenn Sie zusätzlich die turnusmäßige Prüfung übernehmen, auch aus dieser übernommenen Pflicht. Beides muss die Police tragen, und die Prüftätigkeit fehlt in Standarddeckungen regelmäßig.

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Nachweise für Friedhofsträger

Friedhofsträger machen die Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit vom Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung abhängig, neben Zuverlässigkeit, Qualifikation und Gewerbeanmeldung. In Köln etwa ist der Zulassungsbescheid alle fünf Jahre zu erneuern. Eine Mindestsumme nennen die Satzungen meist nicht. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form, rechtzeitig vor der Erneuerung.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Grabmalgeschäft braucht andere Bausteine als einer mit Natursteinfassaden. Wir fragen Grabmalpflege, Fassadenarbeiten, Kraneinsatz und Restaurierung vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Steinmetze?

In der Regel die Berufs- und Betriebshaftpflicht mit der Prüftätigkeit ausdrücklich eingeschlossen, die Werkstatt mit Ertragsausfall, die Maschinenversicherung, das Werkzeug unterwegs und die Fahrzeuge mit Ladekran. Wer Fassaden bekleidet, braucht die längere Haftung dafür im Blick.

Ist eine Versicherung für Steinmetzbetriebe Pflicht?

Gesetzlich nicht, praktisch doch, und Ihr Gewerk ist dabei ein Sonderfall. Eine Betriebshaftpflicht schreibt kein Bundesgesetz vor; Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Steinmetzen und Steinbildhauer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, die Handwerksrolle verlangt aber keine Versicherung. Den Nachweis verlangt eine andere Stelle: der Friedhofsträger. Die Zulassung zur gewerblichen Tätigkeit auf dem Friedhof hängt neben Zuverlässigkeit, Qualifikation und Gewerbeanmeldung am Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, und sie läuft nicht unbegrenzt. In Köln ist der Bescheid alle fünf Jahre zu erneuern. Ohne gültige Zulassung kein Zugang, und ohne Zugang kein Grabmalgeschäft. Satzungen unterscheiden sich, prüfen Sie die Ihres Trägers.

Was kostet eine Versicherung für Steinmetzbetriebe?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Mitarbeiter, dem Anteil am Grabmalgeschäft und daran, ob Sie Fassadenarbeiten oder Grabmalpflege übernehmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Welchen Nachweis verlangt der Friedhof von mir?

Neben fachlicher, betrieblicher und persönlicher Zuverlässigkeit, Meisterqualifikation oder Handwerksrolleneintrag und Gewerbeanmeldung den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die Zulassung ergeht als Bescheid und ist befristet; in Köln muss sie alle fünf Jahre erneuert werden. Eine Mindestsumme nennen die Satzungen in der Regel nicht, die Satzungen unterscheiden sich aber.

Wie lange hafte ich für die Standsicherheit eines Grabmals?

Für die gesetzliche Gewährleistungsfrist stehen Sie aus dem Werkvertrag ein, und auf Verlangen der Friedhofsverwaltung erklären Sie die Standsicherheit sogar ausdrücklich. Das ist der Grund, warum dieses Gewerk anders bewertet wird als andere: Ihr Werk bleibt frei zugänglich und umsturzgefährdet, lange nachdem Sie es aufgestellt haben.

Was ist, wenn ein Grabmal umstürzt und jemanden trifft?

Das ist der schwerste Fall Ihres Gewerks, und typischerweise trifft es ein Kind oder einen Angehörigen bei der Grabpflege. Es geht um einen Personenschaden mit Dauerfolgen, also Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Pflegekosten und den Rückgriff der Sozialversicherungsträger. Geprüft wird dann, ob Ihre Ausführung und Ihre Standsicherheitserklärung tragfähig waren.

Bin ich versichert, wenn ich die jährliche Prüfung übernehme?

Nur wenn die Prüftätigkeit im Vertrag steht, und das ist eine der häufigsten Lücken hier. Üblich ist eine Überprüfung nach der Frostperiode, dokumentiert, mit einer festgelegten Prüfkraft. Wer sie übernimmt, haftet nicht mehr nur für die eigene Montage, sondern auch dafür, ein Standsicherheitsproblem nicht erkannt zu haben.

Was gilt beim Versetzen auf engem Friedhofsgelände?

Dort sind Nachbargrabmale, Einfassungen und Bepflanzung Dritter unmittelbar daneben, und der Untergrund ist oft weich. Schäden daran sind Tätigkeitsschäden im unmittelbaren Einwirkungsbereich und müssen ausdrücklich eingeschlossen sein. Für einen Betrieb, der mit Kleinkran zwischen fremden Gräbern arbeitet, ist das der Alltagsschaden.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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