Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Tattoostudios, Piercingstudios und Permanent Make-up, mit Gastkünstlern und Conventions. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Behandlungsrisiko, das Studio und den Rechtsschutz bei Versicherern, die das Gewerbe zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Tattoostudios?
Eine Versicherung für Tattoo- und Piercingstudios ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, dem Studio mit Ertragsausfall, dem Rechtsschutz und Cyber für Kundendaten und Einwilligungen. Ihr Gewerbe hat eine rechtliche Besonderheit, die den ganzen Betrieb prägt: Was Sie tun, ist tatbestandlich eine Körperverletzung und nur deshalb rechtmäßig, weil der Kunde eingewilligt hat. Die Einwilligung ist damit nicht Papierkram, sondern die Grundlage Ihrer Arbeit.
Wer braucht eine Versicherung für Tattoostudios?
Tattooentfernung mit Laser, Behandlungen unter ärztlicher Leitung und Eingriffe mit medizinischem Anspruch betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
-
Tattoostudios
Farbe unter der Haut lässt sich nicht zurücknehmen, und die Reaktion zeigt sich manchmal erst Wochen später.
-
Piercingstudios
Durchstiche an Knorpel und Schleimhaut haben ein eigenes Infektionsrisiko.
-
Permanent Make-up
Arbeit im Gesicht, hohe Erwartung an das Ergebnis und die Nähe zur Kosmetik und zur Medizin.
-
Studios mit Gastkünstlern
Wer in Ihren Räumen arbeitet, muss versichert sein, sonst haften Sie für dessen Arbeit mit.
-
Conventions und Gastspiele
Arbeiten außerhalb des eigenen Studios gehören ausdrücklich in die Police.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Tattoo und Piercing
Wir sehen bei Ihnen auf drei Dinge, die den Schadenfall entscheiden: die Einwilligung, die Farbe und die Gastkünstler. Die Einwilligung muss informiert und auffindbar sein, die Farbe gekennzeichnet und dokumentiert, und jeder Gastkünstler braucht seine eigene Deckung, sonst hängt sein Fehler an Ihnen. Das ist weniger eine Frage der Police als der Ordnung im Studio, und genau deshalb sagen wir es vorher.
Nachweise für Vermieter und Veranstalter
Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Veranstalter von Conventions einen Deckungsnachweis vor dem Einlass, und Gaststudios den Nachweis ihrer Gastkünstler. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Studio mit Permanent Make-up braucht andere Einschlüsse als eines mit reinem Tätowieren. Wir fragen Leistungen, Plätze, Gastkünstler und Conventions vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Tätowierer und Piercer?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklich genanntem Tätowieren und Piercen, das Studio mit Ertragsausfall, der Rechtsschutz und Cyber für Einwilligungen.
Ist eine Versicherung für Tattoostudios Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Tattoo- und Piercingstudios nicht. Rechtlich entscheidend ist etwas anderes: Tätowieren und Piercen erfüllen den Tatbestand der Körperverletzung und sind nur deshalb nicht rechtswidrig, weil die Kundin oder der Kunde eingewilligt hat; rechtswidrig bleibt die Tat nur, wenn sie trotz Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Daraus folgt, was Ihr Betrieb braucht: eine informierte, dokumentierte und auffindbare Einwilligung, bei Minderjährigen die der Sorgeberechtigten, und eine Aufklärung über Risiken und Nachsorge. Dazu kommen die Kennzeichnungsvorgaben für Tätowiermittel und die Hygieneanforderungen Ihres Landes. Pflicht sind außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht.
Was kostet eine Versicherung für Tattoostudios?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Plätze und Künstler, Ihren Leistungen und daran, ob Sie Gastkünstler und Conventions haben ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wie wichtig ist die Einwilligung wirklich?
Sie ist der Grund, warum Ihre Arbeit rechtmäßig ist. Ohne wirksame Einwilligung bleibt eine Körperverletzung übrig, und das verschiebt den Fall vom Zivilrecht ins Strafrecht. Wirksam ist sie nur, wenn sie informiert ist, also Risiken, Nachsorge und mögliche Folgen benennt, und wenn sie von der richtigen Person stammt. Bewahren Sie sie so auf, dass Sie sie Jahre später finden.
Was gilt bei Minderjährigen?
Die Einwilligung muss von den Sorgeberechtigten kommen, und je nach Alter und Eingriff kann auch das nicht ausreichen. Ein Studio, das hier großzügig ist, riskiert ein Strafverfahren gegen den Tätowierer persönlich, und dagegen hilft keine Haftpflichtpolice, sondern nur der Rechtsschutz und eine klare Hausregel. Wir empfehlen, diese Regel schriftlich zu haben und jeden Mitarbeiter darauf zu verpflichten.
Hafte ich für meine Gastkünstler?
Gegenüber dem Kunden in aller Regel ja, denn er hat in Ihrem Studio unterschrieben. Im Innenverhältnis holen Sie sich das beim Gastkünstler zurück, sofern er versichert ist. Deshalb gehört dessen Deckungsnachweis in Ihre Akte, bevor er die erste Nadel anfasst, und in den Gastvertrag gehört, wer für Material, Hygiene und Einwilligung verantwortlich ist.
Was passiert bei einer Reaktion auf die Farbe?
Dann ist die Frage, welche Farbe, aus welcher Charge und mit welcher Kennzeichnung. Tätowiermittel dürfen gewerbsmäßig nur mit bestimmten Angaben in den Verkehr gebracht werden, und wer nicht gekennzeichnete Ware verwendet, kann später nicht zeigen, womit er gearbeitet hat. Chargendokumentation ist deshalb bei Ihnen das, was bei anderen die Wareneingangskontrolle ist.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
Inhaltlicher Stand:



