Versicherung für Tierarztpraxis und Tierklinik

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Kleintierpraxis, Großtierbetreuung und Klinik. Wir platzieren die Berufshaftpflicht für Tierärzte, den Praxisinhalt und den Praxisausfall bei Versicherern, die Heilbehandlung am Tier zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Tierärzte?

Eine Versicherung für Tierärzte ist das Paket aus der Berufs- und Betriebshaftpflicht für die Heilbehandlung am Tier, dem Praxisinhalt mit der medizinischen Technik, dem Praxisausfall und Cyber für Patientendaten. Der Unterschied zur Humanmedizin ist rechtlich und wirtschaftlich zugleich: Das Tier ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut. Ein Behandlungsfehler ist damit ein Sachschaden, und bei einem Nutztierbestand kann aus einem Fehler ein Schaden über den ganzen Bestand werden.

Berufs- und Betriebshaftpflicht Tiermedizin

Behandlungsfehler, Narkosezwischenfall, Verwechslung: Schäden am Tier als fremdem Eigentum in Ihrer Obhut, dazu Personenschäden bei Haltern in der Praxis.

Praxisinhalt und Technik

Röntgen, Ultraschall, Labor, OP-Einrichtung und Medikamente gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch. Im selben Vertrag der Ertragsausfall.

Praxisausfallversicherung

Laufende Kosten und entgangener Umsatz, wenn die Praxis stillsteht. Anders als die Betriebsunterbrechung zahlt sie auch, wenn der Grund der Inhaber selbst ist.

Cyberversicherung

Patientendaten, Praxissoftware und Abrechnung nach einem Angriff: Wiederherstellung, Meldepflichten, Ansprüche Dritter.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Tierärzte?

Kliniken mit stationärer Großtierhaltung, Praxen mit Versuchstierbetreuung und solche mit mehreren Haftpflichtschäden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Kleintierpraxen

    Das Tier ist fremdes Eigentum in Obhut, und der Halter steht daneben: Sach- und Personenschaden in einem Termin.

  • Großtier- und Nutztierpraxen

    Hier hängt am Behandlungsfehler ein Bestandswert, und der Halter ist ein Betrieb mit eigenem Ertragsausfall.

  • Tierkliniken mit Notdienst

    Stationäre Aufnahme, Nachtdienst und OP: längere Obhut, höhere Summen und Technik, die laufen muss.

  • Fahrpraxen

    Behandlung im Stall oder zu Hause: Fahrzeuge mit Ausrüstung und Medikamenten und Arbeit in fremden Räumen.

  • Praxen mit angestellten Tierärzten

    Jeder behandelnde Tierarzt muss im Vertrag stehen, sonst entsteht eine Lücke genau dort, wo der Fehler passiert.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise in der Tiermedizin

Wir kennen den Unterschied zwischen Human- und Tiermedizin, und er ist kein sprachlicher: beim Tier haften Sie für fremdes Eigentum in Obhut, nicht für einen Patienten. Der GDV führt dafür ein eigenes Bedingungswerk, und genau das suchen wir für Sie aus.

2

Nachweise, die Halter und Betriebe akzeptieren

Nutztierhalter, Zuchtbetriebe und Kliniken, mit denen Sie zusammenarbeiten, verlangen eine Bestätigung mit bestimmten Summen. Wir liefern sie in der Form, die dort verlangt wird.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Kleintierpraxis braucht andere Summen als eine Fahrpraxis, die Bestände betreut. Wir fragen Tierarten, Bestandsgrößen und Notdienst vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Tierärzte?

In der Regel die Berufs- und Betriebshaftpflicht für Tiermedizin mit Obhutsschäden am Tier, den Praxisinhalt mit medizinischer Technik, den Praxisausfall und Cyber. Wer Bestände betreut, braucht höhere Summen, weil der Schaden dort nicht ein Tier betrifft.

Ist eine Versicherung für Tierärzte Pflicht?

Eine bundesgesetzliche Versicherungspflicht wie für Vertragsärzte gibt es für Tierärzte nicht. Die Berufsordnungen der Landestierärztekammern verlangen allerdings überwiegend eine Berufshaftpflicht; welche Summen gelten, steht in der Ordnung Ihrer Kammer und unterscheidet sich zwischen den Ländern. Pflicht sind außerdem die Kfz-Haftpflicht für Praxisfahrzeuge und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten.

Was kostet eine Versicherung für Tierärzte?

Das hängt vor allem von Zahl der behandelnden Tierärzte, den Tierarten, dem Anteil an Chirurgie und daran, ob Sie Notdienst oder Bestandsbetreuung anbieten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ist ein Behandlungsfehler am Tier ein Personen- oder Sachschaden?

Rechtlich ein Sachschaden: das Tier ist fremdes Eigentum, das sich in Ihrer Obhut befindet. Das ist kein Wortspiel, denn Obhutsschäden sind in vielen Grunddeckungen ausgeschlossen, und genau sie sind in der Tiermedizin der Regelfall.

Was gilt bei einem Schaden im ganzen Bestand?

Wenn ein Fehler bei der Bestandsbetreuung mehrere Tiere betrifft, steht nicht der Wert eines Tieres im Raum, sondern der eines Betriebs, dazu dessen eigener Ertragsausfall. Für Praxen mit Nutztierbetreuung ist das der Grund, die Summe anders zu wählen als für eine Kleintierpraxis.

Sind angestellte Tierärzte mitversichert?

Nur wenn sie im Vertrag stehen. Das gilt auch für Vertretungen und Assistenten im Notdienst, und die Lücke zeigt sich erst, wenn der Fehler der Vertretung passiert.

Brauche ich eine eigene Deckung für die Fahrpraxis?

Das Fahrzeug braucht die Kfz-Haftpflicht ohnehin. Darüber hinaus geht es um die Ausrüstung und die Medikamente unterwegs und um Arbeiten in fremden Ställen, also um Obhuts- und Tätigkeitsschäden außerhalb der Praxis.

Deckt die Versicherung auch den Ausfall des Inhabers?

Nur die Praxisausfallversicherung. Die Betriebsunterbrechung setzt einen Sachschaden voraus, der Praxisausfall zahlt auch bei Krankheit oder Unfall des Inhabers. In einer Praxis, die an ein oder zwei Personen hängt, ist das der Unterschied.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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