Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Fachübersetzung, beglaubigte Übersetzung, Lokalisierung und Dolmetschen. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht für Übersetzungsfehler, dazu Betriebshaftpflicht und Cyber, bei Versicherern, die Sprachdienstleister zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Übersetzer?
Eine Versicherung für Übersetzer ist im Kern die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu kommen Betriebshaftpflicht, Cyber und die Büroausstattung. Ihr Risiko hat eine Eigenheit: Der Schaden entsteht selten bei Ihrem Auftraggeber, sondern eine Stufe weiter, bei dessen Kunden, bei einem Gericht oder bei einer Behörde. Und er hängt an einem einzelnen Wort. Eine falsch übersetzte Klausel, eine verwechselte Einheit in einer Bedienungsanleitung, eine unpräzise Dosierungsangabe: nichts davon ist Personen- oder Sachschaden, und beratende und prüfende Tätigkeit nimmt die übliche Erweiterung einer Betriebshaftpflicht ausdrücklich aus.
Wer braucht eine Versicherung für Übersetzer?
Übersetzungen für Zulassungsverfahren von Medizinprodukten und Arzneimitteln, Gerichtsdolmetschen in Strafverfahren und Aufträge außerhalb Europas betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
-
Technische Fachübersetzer
Eine verwechselte Einheit oder ein falscher Warnhinweis in einer Anleitung kann Menschen treffen und zwingt zur Neuauflage der gesamten Dokumentation.
-
Rechts- und Vertragsübersetzer
Eine falsch übersetzte Klausel verändert die Rechtslage, und der Schaden ist der Unterschied zwischen dem, was gemeint war, und dem, was dastand.
-
Beglaubigte Übersetzungen
Behörden und Gerichte verlassen sich auf Ihre Bestätigung, und ein Fehler darin wirkt unmittelbar in ein Verfahren.
-
Übersetzer für Medizin und Pharma
Dosierungen, Kontraindikationen und Gebrauchsanweisungen dulden keine Unschärfe, und ein Fehler trifft eine ganze Charge.
-
Büros mit Freelancern
Wenn Sie vergeben, haften Sie Ihrem Kunden für die Leistung, die ein anderer erbracht hat.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Sprachdienstleistern
Wir wissen, dass Ihr Schaden eine Stufe weiter entsteht als Ihr Auftrag. Sie liefern an einen Kunden, und der Fehler wirkt bei dessen Kunden, bei einer Behörde oder in einem Verfahren. Genau diese Kette muss die Police kennen, und eine Betriebshaftpflicht mit Vermögensschadenbaustein kennt sie nicht, weil sie prüfende und beratende Tätigkeit ausnimmt.
Nachweise für Auftraggeber und Agenturen
Große Auftraggeber und Übersetzungsagenturen verlangen Deckungsnachweise als Voraussetzung der Listung, öffentliche Auftraggeber eine Haftpflicht in geeigneter Höhe. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Wer Marketingtexte überträgt, braucht andere Summen als wer Verträge und Beipackzettel übersetzt. Wir fragen Fachgebiete, Auftraggeberstruktur, Freelancereinsatz und Beglaubigungen vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Übersetzer und Dolmetscher?
In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht, die Betriebshaftpflicht, Cyber für die Unterlagen Ihrer Kunden und die Büroausstattung. Wer an Freelancer vergibt, braucht die Haftung für fremde Leistung ausdrücklich eingeschlossen.
Ist eine Versicherung für Übersetzer Pflicht?
Nein, für Übersetzer und Dolmetscher gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Zwei Dinge sollten Sie dennoch kennen. Erstens: Eine Übersetzung ist urheberrechtlich ein eigenes Werk, Sie sind also Urheber Ihrer Fassung und brauchen gleichzeitig die Rechte am Ausgangstext, soweit Ihre Fassung veröffentlicht wird. Zweitens: Große Auftraggeber und Agenturen verlangen den Deckungsnachweis als Voraussetzung der Listung, und für beglaubigte Übersetzungen stellen Gerichte eigene Anforderungen an Ihre Qualifikation, nicht an Ihre Versicherung.
Was kostet eine Versicherung für Übersetzer?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, Ihren Fachgebieten, dem Anteil an Vertrags- und Medizintexten und daran, ob Sie Aufträge an Freelancer weitergeben ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Reicht eine Betriebshaftpflicht für einen Übersetzungsfehler?
Nein. Ein Übersetzungsfehler verletzt niemanden und beschädigt nichts, er kostet Geld, und das ist ein reiner Vermögensschaden. Selbst die übliche Erweiterung einer Betriebshaftpflicht hilft nicht, weil sie prüfende und beratende Tätigkeit ausdrücklich ausnimmt. Sie brauchen die eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht, und sie ist bei Ihnen nicht das Extra, sondern der Vertrag.
Was ist mein teuerster denkbarer Fall?
Nicht der Vertrag, sondern die Dokumentation. Eine falsche Einheit oder ein fehlender Warnhinweis in einer Bedienungsanleitung führt dazu, dass eine ganze Auflage neu gedruckt und ausgeliefert werden muss, bei Verpackungen sogar zurückgeholt. Die Druck- und Logistikkosten übersteigen Ihr Honorar um Größenordnungen, und der Fehler liegt in einem Wort.
Hafte ich für Übersetzungen, die ich vergeben habe?
Gegenüber Ihrem Kunden ja, denn Sie haben die Leistung geschuldet. Dass ein Freelancer sie erbracht hat, ist Ihr Innenverhältnis und entlastet Sie nach außen nicht. Ob Sie beim Freelancer Rückgriff nehmen können, hängt von dessen Vertrag und dessen Deckung ab. Die Haftung für fremde Leistung gehört deshalb ausdrücklich in Ihre Police.
Brauche ich Cyber als Einzelübersetzer?
Wenn Sie Verträge, Patente, Personalakten oder Patientenunterlagen bearbeiten, ja. Diese Dateien liegen auf Ihrem Rechner, und Ihr Auftraggeber hat Ihnen Vertraulichkeit abverlangt. Ein Abfluss trifft nicht nur Sie, sondern dessen Geschäftsgeheimnisse, und Ansprüche aus Datenschutzverletzungen sind in einer Betriebshaftpflicht nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
Inhaltlicher Stand:



