Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Privat- und Firmenumzüge, Möbelmontage, Einlagerung und Seniorenumzüge. Wir platzieren die Haftung für das Umzugsgut, die Betriebshaftpflicht für Schäden in der Wohnung und die Fahrzeuge bei Versicherern, die Umzugsunternehmen zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Umzugsunternehmen?
Eine Versicherung für Umzugsunternehmen ist das Paket aus der Haftung für das Umzugsgut, der Betriebshaftpflicht für Schäden in der Wohnung, der Einlagerung und den Fahrzeugen. Für den Umzugsvertrag gilt eine eigene Haftungsgrenze, die es sonst nirgends gibt: 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Sie rechnet in Euro und je Kubikmeter, nicht in Rechnungseinheiten und nicht je Kilogramm. Der teurere Schaden entsteht bei Ihnen aber oft gar nicht am Gut, sondern am Gebäude.
Wer braucht eine Versicherung für Umzugsunternehmen?
Umzüge mit Kunst und Antiquitäten, Auslandsumzüge und Schwertransporte von Maschinen betrachten wir gesondert, weil dort eigene Haftungsregime und Bewertungsfragen gelten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Privatumzüge
Der Kunde zieht mit seinem gesamten Besitz um und bewertet jedes Stück persönlich, während die gesetzliche Grenze nach Kubikmetern rechnet.
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Firmen- und Büroumzüge
Hier kommen Technik, Akten und Termindruck dazu, und ein verzögerter Umzug kostet den Kunden Arbeitstage.
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Unternehmen mit Möbelmontage
Wer ab- und wieder aufbaut, haftet für die Montage und nicht nur für den Transport.
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Unternehmen mit Einlagerung
Zwischen Auszug und Einzug steht fremder Hausrat wochenlang bei Ihnen, und das ist eine Lagerhaltung mit eigener Haftung.
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Betriebe mit Außenaufzug
Arbeiten über der Straße mit schweren Lasten treffen Passanten, Fahrzeuge und die Fassade des Nachbarn.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Umzügen
Wir rechnen bei Ihnen zwei Schäden getrennt, die am selben Tag entstehen. Das Umzugsgut folgt der gesetzlichen Grenze je Kubikmeter. Das Treppenhaus, das Parkett und die Türzarge folgen ihr nicht, denn das ist kein Gutschaden, sondern ein Tätigkeitsschaden am Gebäude. In vielen Policen ist genau der zweite Teil zu knapp bemessen, obwohl er häufiger vorkommt.
Nachweise für Auftraggeber und Hausverwaltungen
Firmenkunden verlangen Deckungsnachweise vor dem Auftrag, Hausverwaltungen oft vor der Nutzung von Aufzug und Treppenhaus. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form, mit Mietsachschäden ausdrücklich benannt.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit Privatumzügen braucht andere Bausteine als einer mit Büroumzügen und Einlagerung. Wir fragen Umzugsarten, Montageanteil, Einlagerung und Außenaufzug vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Umzugsunternehmen?
In der Regel die Haftung für das Umzugsgut, die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden am Gebäude und ausreichender Summe, die Einlagerung und die Fahrzeuge samt Möbelaufzug.
Ist eine Versicherung für Umzugsunternehmen Pflicht?
Nein, eine Versicherung für das Umzugsgut ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Vorgeschrieben ist dafür die Haftungsgrenze selbst, und sie ist für den Umzugsvertrag eine besondere: Abweichend von der allgemeinen Regel ist die Haftung wegen Verlust oder Beschädigung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum beschränkt, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Das sollten Sie Ihren Kunden vor dem Auftrag sagen und nicht nach dem Schaden, denn wer mit wertvollem Hausrat umzieht, rechnet mit etwas anderem.
Was kostet eine Versicherung für Umzugsunternehmen?
Das hängt vor allem von der Zahl der Fahrzeuge und Teams, dem Umzugsvolumen, dem Anteil an Firmenumzügen und daran, ob Sie montieren und einlagern ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wie hoch ist meine Haftung für das Umzugsgut?
Begrenzt auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird. Das ist eine Sonderregel für den Umzugsvertrag und weicht bewusst von der allgemeinen Frachtführerhaftung ab, die je Kilogramm rechnet. Für einen durchschnittlichen Haushalt ergibt das eine Summe, die unter dem liegt, was der Kunde für seinen Besitz ansetzt.
Was ist mit dem beschädigten Treppenhaus?
Das ist kein Gutschaden und fällt nicht unter die Kubikmetergrenze, sondern in die Betriebshaftpflicht, und zwar als Tätigkeitsschaden an einer fremden Sache. Genau diese sind in Standardbedingungen ausgeschlossen. Für Sie ist das der häufigste Schaden überhaupt: Parkett, Türzargen, Aufzugskabine, Fassade. Ohne ausdrücklichen Einschluss zahlen Sie ihn selbst.
Hafte ich für die Möbelmontage?
Ja, und sie ist etwas anderes als der Transport. Ein Schrank, der nach dem Wiederaufbau umkippt, ist ein Montagefehler mit möglichem Personenschaden, kein Transportschaden mit Kubikmetergrenze. Wer ab- und aufbaut, sollte die Montage ausdrücklich als versicherte Tätigkeit im Vertrag haben.
Was gilt für eingelagertes Gut zwischen Aus- und Einzug?
Dann sind Sie Lagerhalter und nicht mehr nur Frachtführer, und dafür gelten andere Regeln: keine Kubikmetergrenze, dafür die Frage, ob Sie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eingehalten haben. Die Einlagerung gehört deshalb als eigener Punkt in die Police und nicht als Anhängsel des Transports.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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