Versicherung für Unternehmensberater

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Strategie, Organisation, Restrukturierung, Prozesse und Interimsmanagement. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht, die Ihre Beratung tatsächlich trägt, dazu Betriebshaftpflicht und Cyber, bei Versicherern, die Beratungshäuser zeichnen.

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Deckung verstehen

Was ist eine Versicherung für Unternehmensberater?

Eine Versicherung für Unternehmensberater ist im Kern die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu kommen Betriebshaftpflicht, Cyber und die Büroausstattung. Der Grund ist eine Eigenheit, die viele Berater erst im Schadenfall erfahren: Ihr Schaden ist per Definition ein reiner Vermögensschaden, und eine Betriebshaftpflicht deckt die nur über eine besondere Vereinbarung. Diese Vereinbarung nimmt beratende und planende Tätigkeit aber ausdrücklich wieder heraus. Eine Betriebshaftpflicht mit Vermögensschadenbaustein hilft Ihnen also gerade nicht.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Unternehmensberater?

Beratung mit Vermittlung von Finanzanlagen, mit Wirtschaftsprüfungs- oder Rechtsdienstleistungen und mit Mandaten außerhalb Europas betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Strategie- und Organisationsberatung

    Der Mandant setzt Ihre Empfehlung um, kündigt Verträge und mietet Flächen. Nichts ist beschädigt, und der ganze Streit läuft über Geld.

  • Restrukturierungsberatung

    Entscheidungen mit Personal- und Standortfolgen lassen sich nicht zurückdrehen, ohne dass die Rückabwicklung selbst Geld kostet.

  • Interimsmanagement

    Wer operativ entscheidet statt zu empfehlen, verschiebt seine Haftung, und manche Policen kennen diese Rolle nicht.

  • Berater mit Zugang zu Interna

    Sie sehen Zahlen, Verträge und Pläne Ihrer Mandanten. Nutzung oder Offenlegung entgegen einer Verschwiegenheitspflicht ist ein eigener Haftungstatbestand.

  • Berater mit Nebentätigkeiten

    Wer Inkasso, Rentenberatung oder Finanzanlagenberatung anbietet, rutscht in eine echte Pflichtdeckung mit vorgeschriebener Summe.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Beratungshäusern

Wir kennen den Irrtum, der in Ihrer Branche am häufigsten teuer wird. Viele Berater haben eine Betriebshaftpflicht mit Vermögensschadenbaustein und halten sich für gedeckt. Dieser Baustein nimmt planende, beratende, prüfende und gutachterliche Tätigkeit aber ausdrücklich aus. Wir sehen deshalb zuerst nach, welcher Vertrag Ihre Beratung trägt, und erst danach über die Summe.

2

Nachweise für Mandanten und Vergabe

Öffentliche Auftraggeber dürfen bei Beratungsvergaben eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht in geeigneter Höhe verlangen und den Nachweis darüber fordern. Wer die üblichen Unterlagen noch nicht beibringen kann, darf andere geeignete Belege einreichen; junge Unternehmen sind dort ausdrücklich genannt. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Einzelberatung braucht andere Summen als ein Haus mit zwanzig Beratern und Konzernmandaten. Wir fragen Mandatsgrößen, Rolle, Nebentätigkeiten und Auslandsanteil vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Unternehmensberater?

In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht, die Betriebshaftpflicht, Cyber mit Mandantendaten und die Büroausstattung. Wer erlaubnispflichtige Nebentätigkeiten erbringt, braucht die dafür vorgeschriebene Pflichtdeckung zusätzlich.

Ist eine Versicherung für Unternehmensberater Pflicht?

Für die reine Unternehmensberatung gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Berufshaftpflicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Das ändert sich mit bestimmten Nebentätigkeiten, und die kommen in der Beratung häufiger vor, als man denkt. Wer registrierte Rechtsdienstleistungen erbringt, etwa Inkasso, Rentenberatung oder Beratung zu ausländischem Recht, braucht eine Berufshaftpflicht mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestsumme. Dasselbe gilt für die Vermittlung von Finanzanlagen und die Honorar-Finanzanlagenberatung, dort mit deutlich höheren vorgeschriebenen Summen. Wenn Sie so etwas anbieten oder planen, klären wir das vor dem Angebot, denn dann ändert sich die Art des Vertrags und nicht nur der Beitrag.

Was kostet eine Versicherung für Unternehmensberater?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Berater, den typischen Mandatsgrößen und daran, ob Sie operativ entscheiden oder ausschließlich empfehlen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ich habe eine Betriebshaftpflicht mit Vermögensschäden. Reicht das?

Vermutlich nicht, und das ist die wichtigste Auskunft auf dieser Seite. Der Vermögensschadenbaustein einer Betriebshaftpflicht nimmt Ansprüche aus planender, beratender, prüfender und gutachterlicher Tätigkeit ausdrücklich wieder heraus. Für einen Berater bleibt damit genau das draußen, was er tut. Sie brauchen die eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht.

Was ist mein typischer Schadenfall?

Ein Mandat, dessen Empfehlung auf einer fehlerhaften Rechnung beruht. Der Mandant setzt um, kündigt Verträge, mietet Flächen, baut Personal um, und muss die Entscheidung nach Monaten zurückdrehen. Niemand ist verletzt, nichts ist beschädigt. Gestritten wird über den entgangenen und den vergeblich aufgewendeten Betrag, und das ist der Kern der Vermögensschadenhaftpflicht.

Sind Vorsatz und bewusste Pflichtverletzung versichert?

Nein. Vorsatz und wissentliche Pflichtverletzung sind in der Vermögensschadenhaftpflicht ausgeschlossen. Das ist wichtig bei Verschwiegenheit und Geschäftsgeheimnissen: Wer eine Verschwiegenheitspflicht bewusst verletzt, hat keinen Versicherungsschutz. Versichert ist der Fehler, nicht die Entscheidung gegen die Pflicht.

Was gilt für Mandate außerhalb Europas?

Die Standardbedingungen deckeln den Schutz auf Ansprüche vor europäischen Gerichten und Verletzungen europäischen Rechts; Auslandsniederlassungen und Töchter brauchen eine besondere Vereinbarung. Wer für US-Mandanten arbeitet, braucht das ausdrücklich geregelt, und das ist eine der ersten Fragen, die wir stellen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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