Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Licht, Ton, Bühne, Rigging und Medientechnik für Veranstaltungen, dazu Verleih und Trockenvermietung. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Obhutsschäden, die Technik und den Transport bei Versicherern, die Veranstaltungstechnik zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Veranstaltungstechnik?
Eine Versicherung für Veranstaltungstechnik ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Obhutsschäden, der Technikversicherung, dem Transport und der Kfz-Versicherung. Zwei Dinge unterscheiden Sie von Agentur und Veranstalter. Erstens hängt ein Teil Ihrer Arbeit über den Köpfen von Menschen, und ein Fehler am Rigging ist der Schadenfall, mit dem jeder in Ihrer Branche rechnet. Zweitens ist viel von der Technik in Ihrer Hand fremdes Eigentum: gemietet, untergestellt, vom Subdienstleister beigestellt.
Wer braucht eine Versicherung für Veranstaltungstechnik?
Pyrotechnik, Flugwerk und Personenfahrten in der Höhe sowie Arbeiten an Großbühnen mit mehreren Zehntausend Besuchern betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Licht- und Tonbetriebe
Hochwertige Technik, täglicher Transport und oft mehr gemietetes als eigenes Material im Fahrzeug.
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Rigging und Bühnenbau
Last über Köpfen ist das Risiko, bei dem über Nachweise, Prüfung und Qualifikation gestritten wird.
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Trockenvermietung und Verleih
Ihre Technik ist bei Kunden im Einsatz, die Sie nicht beaufsichtigen, und sie kommt beschädigt zurück.
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Medientechnik und Konferenztechnik
Wenn die Übertragung ausfällt, ist nichts beschädigt und trotzdem ein Schaden entstanden.
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Betriebe mit Subdienstleistern
Beigestellte Technik und fremdes Personal auf Ihrer Baustelle verschieben die Haftung in beide Richtungen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Veranstaltungstechnik
Wir prüfen bei Ihnen zuerst zwei Punkte, die in Standardpolicen regelmäßig fehlen. Erstens die fremde Technik in Ihrer Obhut: gemietetes und untergestelltes Material ist fremdes Eigentum und nur gedeckt, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Zweitens den Transport: Die Kasko zahlt für den Transporter, nicht für die Technik darin, und genau dort passiert der Diebstahl über Nacht.
Nachweise für Veranstalter und Locations
Veranstalter verlangen vor dem Aufbau eine Haftpflichtbestätigung mit einer bestimmten Summe, Locations die Bestätigung mit Mietsachschäden, und Verleiher den Nachweis für untergestelltes Material. Wir liefern sie in der verlangten Form und zum Aufbautermin.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Tonbetrieb braucht andere Bausteine als ein Riggingunternehmen. Wir fragen Gewerke, Höhenarbeit, Lagerwert, Anteil gemieteter Technik und Fahrzeuge vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Veranstaltungstechniker?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Obhutsschäden und Mietsachschäden, die Technikversicherung, der Transport für Technik unterwegs und die Kfz-Versicherung für Transporter und Anhänger.
Ist eine Versicherung für Veranstaltungstechnik Pflicht?
Eine eigene Versicherungspflicht für Veranstaltungstechnik gibt es nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Transporter und Anhänger. Zwingend vorgeschrieben sind dagegen Ihre Pflichten vor dem Aufbau: Arbeitsmittel müssen geprüft und sicher sein, Lasten über Personen setzen eine entsprechende Qualifikation und Dokumentation voraus. Diese Pflichten entscheiden nach einem Schaden darüber, wie der Fall ausgeht. In der Praxis verlangen zudem Veranstalter und Locations den Haftpflichtnachweis, bevor Sie überhaupt auf die Fläche kommen.
Was kostet eine Versicherung für Veranstaltungstechnik?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, dem Wert Ihrer Technik, dem Anteil gemieteter Technik, der Höhenarbeit und der Zahl Ihrer Fahrzeuge ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ist gemietete Technik bei mir versichert?
Nur wenn es ausdrücklich vereinbart ist. Gemietetes und untergestelltes Material ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut, und Schäden daran sind in einer Betriebshaftpflicht ohne diesen Punkt nicht gedeckt. Bei Betrieben, die regelmäßig zumieten, ist das die häufigste Lücke, und sie fällt genau dann auf, wenn eine fremde Konsole beschädigt zurückgeht.
Deckt meine Kasko die Technik im Transporter?
Nein. Die Kasko deckt das Fahrzeug, nicht die Ladung. Wenn nachts der Transporter aufgebrochen und ausgeräumt wird, ist der Schaden am Fahrzeug gedeckt und der weit größere an der Technik nicht. Dafür gibt es die Transportdeckung, und sie sollte das abgestellte, beladene Fahrzeug ausdrücklich einschließen.
Was ist mein größtes Risiko beim Rigging?
Die Last über Köpfen. Löst sich eine Traverse, sind mehrere Personenschäden gleichzeitig möglich, und die Summe hat mit Ihrem Umsatz nichts zu tun. Deshalb bemessen wir die Haftpflichtsumme bei Höhenarbeit anders als bei einem reinen Tonbetrieb und fragen nach Prüfnachweisen und Qualifikation.
Wer haftet, wenn die Übertragung ausfällt?
Das ist der Fall ohne Blechschaden: Die Konferenz läuft nicht, niemand ist verletzt, nichts ist beschädigt. Ein solcher reiner Vermögensschaden ist in der Betriebshaftpflicht grundsätzlich nicht gedeckt. Wer regelmäßig Konferenz- und Medientechnik verantwortet, sollte ihn gesondert vereinbaren, und wir sagen Ihnen vorher, in welchem Umfang das zu bekommen ist.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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