Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Wohnungen und kleinen Gewerbeobjekten, die selbst vermieten. Wir platzieren die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, das Gebäude mit Mietausfall und den Rechtsschutz bei Versicherern, die Vermieter zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihren Immobilien.
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Was ist eine Versicherung für Vermieter?
Eine Versicherung für Vermieter besteht aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, dem Gebäude mit Mietausfall, dem Rechtsschutz und, bei mehreren Objekten, Cyber für Ihre Verwaltungsdaten. Der Unterschied zu allen anderen Seiten dieser Gruppe: Sie erbringen keine Dienstleistung, Sie besitzen. Deshalb gibt es bei Ihnen keine Berufshaftpflicht, sondern die Haftung des Eigentümers für sein Grundstück, und die beginnt mit dem ersten Mietvertrag, nicht mit einer Gewerbeanmeldung. Ob Ihre bestehende Privathaftpflicht einen Teil davon mitträgt, hängt vom Tarif ab und ist der erste Punkt, den wir prüfen.
Wer braucht eine Versicherung für Vermieter?
Gewerbliche Hausverwaltung für Dritte, Ferienvermietung und Bauträgergeschäft laufen auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
Mit jeder Einheit wachsen Pflichten an Wegen, Treppen, Technik und Winterdienst.
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Vermieter einzelner Wohnungen
Manche Privathaftpflichttarife schließen eine vermietete Wohnung ein, viele nicht. Das steht in Ihren Bedingungen und gehört nachgesehen.
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Gemischt genutzte Objekte
Gewerbe im Haus verändert das Risiko und die Anforderungen an die Gebäudesumme.
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Vermieter in Eigenverwaltung
Ohne Verwalter liegen Fristen, Nebenkosten und Verkehrssicherung bei Ihnen selbst.
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Eigentümer älterer Bestände
Alte Leitungen und Dächer sind der Grund, warum Versicherer hier genauer hinsehen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Vermietern
Wir prüfen bei Ihnen zuerst, ob die Verträge zum Bestand passen, und das ist bei gewachsenen Beständen selten der Fall. Typisch sind drei Lücken: eine private Haftpflicht, die vermietete Objekte nicht kennt, eine Gebäudeversicherung mit einer Summe aus der Zeit vor dem letzten Umbau, und ein fehlender Elementarschutz. Jede einzelne davon fällt erst nach dem Schaden auf, und dann ist es teuer.
Nachweise für Bank und Mieter
Die Bank verlangt bei einer Finanzierung die Gebäudeversicherung mit Abtretungserklärung, Gewerbemieter teils eigene Nachweise, und bei Beauftragung von Dienstleistern deren Deckungsnachweise. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Eigentümer mit zwei Wohnungen braucht andere Verträge als einer mit fünf Häusern. Wir fragen Bestand, Baujahre, Nutzung, Eigenverwaltung und Vorschäden vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Vermieter?
In der Regel die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für jedes Objekt, das Gebäude mit Mietausfall und Elementarschutz und der Rechtsschutz für Vermieter.
Ist eine Versicherung für Vermieter Pflicht?
Eine Versicherungspflicht für Vermieter gibt es nicht, die Bank verlangt bei einer Finanzierung allerdings regelmäßig die Gebäudeversicherung. Entscheidend ist Ihre Haftung als Eigentümer: Sie müssen Ihr Grundstück und Ihr Gebäude in verkehrssicherem Zustand halten, also Wege, Treppen, Geländer, Beleuchtung, Dach und Bäume. Diese Pflicht können Sie auf einen Dienstleister übertragen, etwa den Winterdienst oder einen Hausmeister, aber dann bleibt Ihnen die Auswahl und die Überwachung. Dazu kommen die Pflichten aus dem Mietrecht, insbesondere bei Nebenkostenabrechnung, Modernisierung und Instandhaltung, und bei eigener Verwaltung der Datenschutz für Mieterdaten.
Was kostet eine Versicherung für Vermieter?
Das hängt vor allem von der Zahl der Objekte und Einheiten, den Baujahren, der Nutzung, dem Gebäudewert und etwaigen Vorschäden ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Reicht meine private Haftpflicht für meine Mietwohnung?
Das hängt vom Tarif ab. Eine Reihe von Privathaftpflichtversicherungen schließt eine vermietete Eigentumswohnung oder ein vermietetes Einfamilienhaus ein, andere decken nur das selbst bewohnte Objekt. Bei mehreren Objekten, bei Gewerbeeinheiten und bei größeren Anlagen endet diese Mitversicherung regelmäßig. Sehen Sie in Ihren Bedingungen unter Haus- und Grundbesitz nach; wir tun es sonst mit Ihnen, bevor wir etwas Neues vorschlagen.
Was passiert bei einem Leitungswasserschaden?
Das ist der häufigste Gebäudeschaden überhaupt, und bei älteren Beständen der teuerste Dauerläufer. Die Gebäudeversicherung trägt den Schaden am Gebäude, der Mietausfall die Miete für die Zeit, in der die Wohnung unbewohnbar ist. Achten Sie auf die vereinbarte Dauer des Mietausfalls: Trocknung und Handwerker brauchen heute länger als früher.
Brauche ich Elementarschutz?
In den meisten Lagen ja. Starkregen trifft inzwischen auch Gebiete ohne Fluss in der Nähe, und ohne Elementarbaustein ist genau dieser Schaden nicht gedeckt. Wir sehen uns die Einstufung Ihrer Adresse an und sagen Ihnen offen, wenn der Schutz dort schwer oder nur mit Selbstbehalt zu bekommen ist.
Kann ich den Winterdienst abgeben?
Ja, die Räum- und Streupflicht lässt sich vertraglich übertragen, zum Beispiel an einen Dienstleister oder im Mietvertrag an die Mieter. Sie bleiben dann aber zur Auswahl und Überwachung verpflichtet. Lassen Sie sich den Deckungsnachweis des Dienstleisters zeigen und dokumentieren Sie stichprobenhafte Kontrollen, sonst fällt die Haftung nach einem Sturz auf Sie zurück.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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