Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Marktplätze, Portale, Communities, Buchungs- und Vergleichsplattformen. Wir platzieren die IT-Haftpflicht, die Medien-Haftpflicht für Schutz- und Persönlichkeitsrechte und Cyber bei Versicherern, die Plattformbetreiber zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Plattformbetreiber?
Eine Versicherung für Portale und Plattformen ist das Paket aus der IT-Haftpflicht, der Medien-Haftpflicht, Cyber und der Betriebshaftpflicht. Ihre Lage ist eigen: Sie haften für Inhalte, die Nutzer einstellen. Das Haftungsprivileg für Diensteanbieter greift weit, solange Sie nicht absichtlich mit einem Nutzer zusammenwirken, und es erfasst sogar die Kosten der Geltendmachung. Daneben bleibt aber der Sperranspruch bestehen, und Ihre eigenen Prüf-, Sperr- und Dokumentationskosten sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig und auch kein Haftpflichtschaden.
Wer braucht eine Versicherung für Plattformbetreiber?
Plattformen mit Zahlungsverkehr in eigenem Namen, mit Finanz- oder Versicherungsvermittlung und mit Nutzern außerhalb Europas betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Marktplätze mit Anbieterinhalten
Rechteinhaber nehmen nicht den Nutzer in Anspruch, sondern Sie, weil Sie erreichbar und solvent sind.
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Communities und Bewertungsportale
Hier geht es um Persönlichkeitsrechte, und genau die sind in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen.
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Buchungs- und Vergleichsplattformen
Ein Fehler in Preis, Verfügbarkeit oder Vermittlung kostet unmittelbar Geld, bei Nutzern und bei Anbietern gleichzeitig.
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Plattformen mit vielen Nutzerkonten
Bei einem Datenabfluss bemisst sich der Schaden nach der Zahl der Betroffenen und nicht nach Ihrem Umsatz.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Plattformen
Wir unterscheiden bei Ihnen drei Dinge, die sonst zusammenfallen: die Haftung für eigene Inhalte, die Haftung für fremde Inhalte und die eigenen Kosten für Prüfen und Sperren. Nur die erste ist gut versicherbar, die zweite ist meist privilegiert, und die dritte trägt niemand. Wer das weiß, baut die Police anders und die Prozesse auch.
Nachweise für Partner und Vergabe
Öffentliche Auftraggeber bei Portalprojekten dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe verlangen, große Partner und Zahlungsdienstleister fordern Nachweise aus dem Rahmenvertrag. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein redaktionelles Portal braucht andere Bausteine als ein Marktplatz mit nutzergenerierten Angeboten. Wir fragen Inhaltsquellen, Nutzerzahl, Zahlungsabwicklung und Moderationsprozess vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Portal- und Plattformbetreiber?
In der Regel die IT-Haftpflicht, die Medien-Haftpflicht für Schutz- und Persönlichkeitsrechte, Cyber mit Datenschutzansprüchen und die Betriebshaftpflicht. Wer redaktionelle Inhalte selbst erstellt, braucht die Medienseite in höherer Summe.
Ist eine Versicherung für Plattformbetreiber Pflicht?
Nein, für Portal- und Plattformbetreiber ist keine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Zwei Pflichten anderer Art treffen Sie dafür sicher. Erstens die Informations- und Impressumspflichten für Ihren Dienst; Abmahnungen von Mitbewerbern allein deswegen bringen diesen allerdings keinen Aufwendungsersatz mehr. Zweitens der Sperranspruch: Verletzt ein Nutzerinhalt Rechte am geistigen Eigentum und gibt es keine andere Abhilfe, müssen Sie sperren, soweit das zumutbar und verhältnismäßig ist, und Ihre Kosten dafür sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Oberhalb bestimmter Größen kommen Pflichten aus dem IT-Sicherheitsrecht dazu, auch das sind Organisationspflichten und keine Deckungspflichten.
Was kostet eine Versicherung für Plattformbetreiber?
Das hängt vor allem von der Nutzerzahl, dem Umsatz, dem Anteil nutzergenerierter Inhalte und daran, ob Sie Zahlungen abwickeln ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich für Inhalte, die Nutzer einstellen?
Oft nicht, aber Sie müssen es durchsetzen. Für Diensteanbieter gilt ein Haftungsprivileg, das weit greift und sogar die Kosten der Geltendmachung erfasst, solange Sie nicht absichtlich mit dem Nutzer zusammenwirken. Daneben bleibt der Sperranspruch. Praktisch heißt das: Sie müssen prüfen, sperren und dokumentieren, und dieser Aufwand ist Ihr eigener.
Warum ist eine Medien-Haftpflicht nötig?
Weil eine Betriebshaftpflicht genau diese Fälle nicht trägt. Eine Urheber- oder Markenrechtsverletzung ist ein reiner Vermögensschaden, also nicht in der Grunddeckung. Und Ansprüche wegen Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen sind ausdrücklich ausgeschlossen, nicht nur nicht eingeschlossen. Für ein Portal mit Bildern, Bewertungen und Namen ist das der zentrale Baustein.
Was kostet ein Abmahnfall mit fremden Produktfotos?
Der Rechteinhaber wendet sich meist an Sie und nicht an den Nutzer, verlangt Sperrung und Schadensersatz, berechnet über die Lizenzanalogie. Selbst wenn Sie am Ende privilegiert sind, haben Sie Prüfung, Sperrung, Dokumentation und Rechtsverteidigung getragen. Die Zahl der betroffenen Angebote entscheidet über die Höhe, nicht der einzelne Fall.
Wie bemisst sich meine Summe bei einem Datenabfluss?
An der Zahl der Betroffenen, nicht an Ihrem Umsatz. Ansprüche können materielle und immaterielle Schäden umfassen, eine Erheblichkeitsschwelle gibt es nicht, und bereits der Kontrollverlust kann ein immaterieller Schaden sein. Bei einer Plattform mit vielen Konten summiert sich das, auch wenn jeder Einzelbetrag klein ist.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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