Versicherung für Werbe- und Marketingagenturen

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Werbung, Marketing, Kampagnen, Social Media und Content. Wir platzieren die Medien- und Vermögensschadenhaftpflicht für Schutz- und Persönlichkeitsrechte, dazu Betriebshaftpflicht und Cyber, bei Versicherern, die Agenturen zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Werbeagenturen?

Eine Versicherung für Werbe- und Marketingagenturen ist das Paket aus der Medien-Haftpflicht, der Vermögensschadenhaftpflicht, der Betriebshaftpflicht und Cyber. Sie haften für Aussagen, die Sie für andere machen, und für Material, das Sie von Dritten beziehen. Dabei liegen zwei verschiedene Mechanismen vor Ihnen. Eine Marken- oder Urheberrechtsverletzung ist ein reiner Vermögensschaden, also in der Grunddeckung nicht enthalten. Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung ist ausdrücklich ausgeschlossen, und das ist der härtere Fall.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Werbeagenturen?

Agenturen mit eigener Produktion von Verbraucherprodukten, mit Gesundheits- und Finanzwerbung und mit Kunden außerhalb Europas betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Agenturen mit Namens- und Claimentwicklung

    Eine prioritätsältere Marke in derselben Klasse stoppt die Kampagne, und der Schadensersatz kann über die Lizenzanalogie berechnet werden.

  • Agenturen mit Bild- und Musikproduktion

    Jedes fremde Werk bringt eine Rechtekette mit, und Lücken darin fallen auf die Agentur zurück.

  • Agenturen mit Testimonials und Models

    Hier geht es um Persönlichkeitsrechte am Bild, und die sind in der Betriebshaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Agenturen mit E-Mail-Marketing

    Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist stets eine unzumutbare Belästigung, und die Ausnahme verlangt alle Voraussetzungen gleichzeitig.

  • Agenturen mit angestellten Kreativen

    Begeht ein Angestellter oder Beauftragter eine Markenverletzung im Betrieb, kann auch der Betriebsinhaber in Anspruch genommen werden.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Agenturen

Wir trennen bei Ihnen zwei Dinge, die gleich aussehen und unterschiedlich gedeckt sind. Marken-, Urheber- und Designrechte sind reine Vermögensschäden und brauchen eine Erweiterung. Persönlichkeitsrechte sind ausdrücklich ausgeschlossen und brauchen einen Rückkauf. Wer nur die eine Seite kauft, steht beim Testimonialstreit ohne Deckung da.

2

Nachweise für Kunden und Vergabe

Markenartikler und Konzerne verlangen Deckungsnachweise, öffentliche Auftraggeber eine Haftpflicht in geeigneter Höhe. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und prüfen, ob die Summe zur Reichweite Ihrer größten Kampagne passt.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Agentur mit Social Media braucht andere Bausteine als eine mit deutschlandweiten Kampagnen in Print und Spot. Wir fragen Kampagnenreichweite, Materialquellen, Testimonials und E-Mail-Marketing vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Werbe- und Marketingagenturen?

In der Regel die Medien-Haftpflicht mit Persönlichkeitsrechten, die Vermögensschadenhaftpflicht, die Betriebshaftpflicht und Cyber. Wer Namen und Claims entwickelt, braucht die Markenseite in höherer Summe als eine reine Umsetzungsagentur.

Ist eine Versicherung für Werbeagenturen Pflicht?

Nein, für Werbe- und Marketingagenturen ist keine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Eine Pflicht, die in dieser Branche fast immer mit Versicherung verwechselt wird, sollten Sie trotzdem kennen: Wer Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte betreibt, ist künstlersozialabgabepflichtig, und auch Eigenwerber werden abgabepflichtig, sobald die Honorare an selbstständige Künstler und Publizisten in einem Kalenderjahr eine geringe Grenze übersteigen. Das ist eine Abgabe an die Künstlersozialkasse und keine Versicherung; sie deckt nichts und ersetzt keine Police.

Was kostet eine Versicherung für Werbeagenturen?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Kreativen, der Reichweite Ihrer Kampagnen und daran, ob Sie Namen und Marken entwickeln oder nur umsetzen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was passiert bei einer Markenkollision im Claim?

Im schlimmsten Fall eine einstweilige Verfügung mitten in der Kampagne. Plakate, Anzeigen, Spots und Verpackungen müssen zurückgezogen und neu produziert werden, und Ihr Kunde verlangt die Mehrkosten und die entgangene Wirkung von Ihnen, gestützt auf Ihre Prüfpflicht. Der Schadensersatz des Markeninhabers kann zusätzlich über die Lizenzanalogie berechnet werden. Alles reines Geld.

Warum sind Persönlichkeitsrechte ein Sonderfall?

Weil sie nicht bloß nicht eingeschlossen, sondern ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bei Marken und Urheberrechten fehlt die Erweiterung; bei Persönlichkeits- und Namensrechten steht ein eigener Ausschluss in den Bedingungen. Der muss zurückgekauft werden. Für eine Agentur, die mit Gesichtern arbeitet, ist das der wichtigste Punkt im ganzen Vertrag.

Hafte ich für den Fehler eines Mitarbeiters?

Bei Markenverletzungen ja, ausdrücklich. Begeht ein Angestellter oder Beauftragter die Verletzung in Ihrem Betrieb, kann auch der Betriebsinhaber in Anspruch genommen werden. Das ist kein allgemeiner Grundsatz, sondern steht so im Markenrecht, und es ist ein Grund, die Summe nicht an der eigenen Vorsicht zu bemessen.

Was gilt für E-Mail-Werbung?

Streng. Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist stets eine unzumutbare Belästigung. Es gibt eine Ausnahme für Bestandskunden, aber sie verlangt alle ihre Voraussetzungen gleichzeitig, einschließlich des Hinweises auf das Widerspruchsrecht bei der Erhebung und bei jeder Verwendung. Wer eine davon vergisst, hat die Ausnahme nicht.

Ist die Künstlersozialabgabe eine Versicherung?

Nein, und das ist die häufigste Verwechslung in Ihrer Branche. Sie ist eine Abgabe auf Honorare an selbstständige Künstler und Publizisten, und Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit für Dritte löst sie aus. Sie finanziert die Sozialversicherung der Kreativen und deckt für Sie keinen einzigen Schaden. Ihre Haftung bleibt davon völlig unberührt.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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