Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Winterdienst für Hausverwaltungen, Gewerbeobjekte, Kommunen und Industrieflächen. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Winterdienst, die Fahrzeuge, die Streutechnik und den Rechtsschutz bei Versicherern, die das Risiko kennen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Winterdienst?
Eine Versicherung für Winterdienst ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Winterdienst, den Fahrzeugen, der Streutechnik und dem Rechtsschutz. Was Sie verkaufen, ist keine Leistung wie Rasenmähen, sondern die Übernahme einer fremden Pflicht. Die Räum- und Streupflicht liegt beim Eigentümer, er gibt sie Ihnen weiter, und von da an haften Sie für sie. Deshalb ist bei Ihnen der Vertrag mit dem Kunden fast so wichtig wie die Police: Er legt fest, wofür Sie einstehen und wofür nicht.
Wer braucht eine Versicherung für Winterdienst?
Winterdienst auf Flughäfen und Bahnanlagen, Dachlawinen- und Eiszapfenbeseitigung in großer Höhe sowie Autobahnbetrieb betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Winterdienst für Hausverwaltungen
Viele Objekte, enge Zeitfenster und Mieter, die jeden nicht geräumten Weg melden.
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Gewerbe- und Handelsflächen
Parkplätze mit Publikumsverkehr sind das Umfeld mit den meisten Stürzen und den höchsten Forderungen.
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Kommunale Auftragnehmer
Öffentliche Auftraggeber geben Leistungsverzeichnisse mit festen Zeiten und Nachweispflichten vor.
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Industrie und Logistik
Werksverkehr, Ladehöfe und Schichtbeginn vor fünf Uhr verschieben Ihr Zeitfenster nach hinten in die Nacht.
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GaLaBau-Betriebe mit Winterdienst
Wer das Sommergeschäft im Winter mit Räumen füllt, braucht diesen Punkt ausdrücklich in der Police.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise beim Winterdienst
Wir lesen bei Ihnen den Kundenvertrag mit, nicht nur die Police. Wer die Räum- und Streupflicht übernimmt, haftet für sie, und der Umfang steht nicht im Gesetz, sondern in Ihrem Vertrag: welche Flächen, von wann bis wann, bei welchem Wetter und wie oft. Verträge, die das offen lassen, verschieben die Haftung lautlos zu Ihnen. Dazu bemessen wir die Summe an Personenschäden, denn ein Oberschenkelhalsbruch mit Dauerfolgen hat mit Ihrem Auftragswert nichts zu tun.
Nachweise für Verwalter und Kommunen
Hausverwaltungen verlangen den Deckungsnachweis mit ausdrücklichem Winterdienst, Kommunen im Vergabeverfahren, und Industriekunden mit eigenen Summenvorgaben. Wir liefern sie in der verlangten Form und vor Saisonbeginn.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit zehn Objekten braucht andere Summen als einer mit zweihundert. Wir fragen Objektzahl, Flächenarten, Einsatzzeiten, Technik und Subunternehmer vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Winterdienstbetriebe?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Winterdienst, die Kfz-Versicherung, die Maschinenversicherung für Streutechnik und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Winterdienst Pflicht?
Eine Versicherungspflicht für den Winterdienst gibt es nicht, aber eine Haftung, die schwerer wiegt als in den meisten Gewerken. Die Räum- und Streupflicht trifft zunächst die Gemeinde und wird durch Landesrecht und kommunale Satzung auf die Anlieger übertragen. Der Anlieger gibt sie vertraglich an Sie weiter, und ab da haften Sie für ihre Erfüllung. Wie weit sie reicht, also welche Flächen, welche Zeiten und welche Häufigkeit gelten, ergibt sich aus der jeweiligen Satzung und aus Ihrem Vertrag; das unterscheidet sich von Ort zu Ort. Pflicht sind daneben die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger.
Was kostet eine Versicherung für Winterdienst?
Das hängt vor allem von der Zahl und Größe der Objekte, den vereinbarten Einsatzzeiten, Ihrer Technik und daran, ob Sie mit Subunternehmern arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich, wenn jemand auf meiner Fläche stürzt?
Wenn Sie die Räum- und Streupflicht für diese Fläche übernommen haben, ja. Die Pflicht wandert mit dem Vertrag: vom Eigentümer zu Ihnen. Entscheidend ist, was vereinbart war, also Flächen, Zeiten und Häufigkeit, und ob Sie es nachweisen können. Der Eigentümer bleibt dabei zur Überwachung verpflichtet, aber das entlastet Sie nicht.
Wie beweise ich, dass ich geräumt habe?
Mit einer Dokumentation, die zum Zeitpunkt des Einsatzes entsteht, nicht danach. Üblich sind Einsatzprotokolle mit Uhrzeit, Fläche, Mitarbeiter und Wetterlage, ergänzt um Fotos und, wo vorhanden, Telematikdaten der Fahrzeuge. Nach einem Sturz um sieben Uhr morgens entscheidet diese Aufzeichnung den Fall, und zwar für oder gegen Sie.
Ist Winterdienst in meiner GaLaBau-Police enthalten?
Oft nicht. Viele Verträge für Garten- und Landschaftsbau nennen Pflege, Pflanzung und Pflasterarbeiten, aber keinen Winterdienst. Wer im Winter räumt, braucht ihn ausdrücklich aufgeführt, sonst steht die saisonale Haupttätigkeit außerhalb der Deckung. Das lässt sich in der Regel einfach aufnehmen, muss aber vor dem ersten Frost geschehen.
Was gilt, wenn ich Subunternehmer einsetze?
Ihrem Kunden gegenüber bleiben Sie verantwortlich. Lassen Sie sich deshalb den Deckungsnachweis des Subunternehmers zeigen, regeln Sie Dokumentationspflichten weiter und achten Sie darauf, dass dessen Police den Winterdienst ausdrücklich nennt. Fehlt sie, zahlt im Ernstfall Ihre Police, und der Rückgriff läuft ins Leere.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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