Versicherung für Wirtschaftsprüfer

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Prüfungsgesellschaften, von der Pflichtprüfung bis zur prüfungsnahen Beratung. Wir platzieren die Pflichtversicherung mit Summen, die zu den gesetzlichen Haftungsgrenzen passen, Cyber und die Kanzlei.

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Was ist eine Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer?

Eine Versicherung für Wirtschaftsprüfer ist zuerst die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht, dazu Cyber für Prüfungsdaten, die Kanzlei und der Rechtsschutz. Eine Besonderheit Ihres Berufs steht in zwei Gesetzen, die nicht zueinander passen: Die vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beträgt eine Million Euro, während die gesetzliche Haftungshöchstgrenze für eine Pflichtprüfung bei 1,5 Millionen Euro beginnt und bei größeren Mandaten weit darüber liegt. Diese Lücke trägt der Prüfer selbst.

Für wen

Wer braucht eine Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer?

Prüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse im größeren Umfang, Tätigkeiten vor ausländischen Gerichten und internationale Konzernprüfungen betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Praxen mit Pflichtprüfungen

    Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen lässt sich die Haftung nicht auf die Mindestversicherungssumme begrenzen.

  • Prüfer mittelständischer Gesellschaften

    Hier gilt die Grenze von 1,5 Millionen Euro je Prüfung, und bei grober Fahrlässigkeit ein Vielfaches davon.

  • Prüfungsgesellschaften

    Für Gesellschaften gelten eigene Regeln zur Jahreshöchstleistung, abhängig von der Zahl der Gesellschafter und Geschäftsführer.

  • Praxen mit prüfungsnaher Beratung

    Außerhalb der Pflichtprüfung ist eine Haftungsbegrenzung möglich, und das verändert Ihr Risikobild.

  • Praxen mit Steuerberatung

    Zwei Berufsrechte unter einem Dach heißen zwei Pflichtversicherungen mit verschiedenen Mindestsummen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Prüfungspraxen

Wir legen bei Ihnen die Deckungssumme neben die gesetzlichen Haftungsgrenzen Ihrer Mandate und nicht neben die Pflichtsumme. Bei einer Pflichtprüfung einer mittelständischen Kapitalgesellschaft steht die Haftungsgrenze bei 1,5 Millionen Euro, bei grober Fahrlässigkeit deutlich höher, und die Pflichtversicherung verlangt nur eine Million. Diese Differenz ist keine theoretische Größe, sondern der Betrag, den Sie im Ernstfall privat tragen.

2

Nachweise für Kammer und Mandanten

Die Wirtschaftsprüferkammer verlangt den Nachweis der Berufshaftpflicht, Mandanten und deren Banken verlangen ihn bei Prüfungsaufträgen, und bei öffentlichen Aufträgen kommt das Vergabeverfahren dazu. Wir liefern sie in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Praxis mit Mittelstandsprüfungen braucht andere Summen als eine mit prüfungsnaher Beratung. Wir fragen Mandatsstruktur, Art der geprüften Gesellschaften, Zahl der Berufsträger und Gesellschaftsform vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Wirtschaftsprüfer?

In der Regel die vorgeschriebene Berufshaftpflicht mit Summen entlang der gesetzlichen Haftungsgrenzen, Cyber für Prüfungsdaten, die Kanzlei und der Rechtsschutz.

Ist eine Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer Pflicht?

Ja, und sie ist eng mit dem Haftungsrecht verzahnt. Berufsangehörige in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden unterhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt eine Million Euro für den einzelnen Versicherungsfall; bei Berufsangehörigen darf die Jahresleistung auf den vierfachen Betrag begrenzt werden. Die Haftung lässt sich auf die Mindestversicherungssumme begrenzen, allerdings nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. Für diese gilt die gesetzliche Beschränkung der Ersatzpflicht: 1,5 Millionen Euro je Prüfung bei Kapitalgesellschaften, die keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, 4 Millionen und 16 Millionen Euro bei den beiden Gruppen solcher Unternehmen, bei grober Fahrlässigkeit 12 beziehungsweise 32 Millionen Euro und bei Vorsatz ohne Begrenzung. Diese Ersatzpflicht kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Wirtschaftsprüfer?

Das hängt vor allem von der Zahl der Berufsträger, der Art und Größe der geprüften Gesellschaften, dem Anteil der Pflichtprüfungen und der Deckungssumme ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Warum reicht die Pflichtsumme bei Pflichtprüfungen nicht?

Weil die gesetzliche Haftungsgrenze höher liegt als die vorgeschriebene Versicherungssumme. Bei einer Kapitalgesellschaft ohne öffentliches Interesse ist Ihre Ersatzpflicht je Prüfung auf 1,5 Millionen Euro beschränkt, die Pflichtversicherung verlangt aber nur eine Million. Die Differenz tragen Sie, und bei grober Fahrlässigkeit wächst die Grenze auf ein Vielfaches.

Kann ich meine Haftung vertraglich begrenzen?

Außerhalb der Pflichtprüfung ja, dort ist eine Begrenzung auf die Mindestversicherungssumme möglich. Bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen nicht: Dort gilt die gesetzliche Beschränkung, und sie kann durch Vertrag weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Diese Unterscheidung sollte jeder Auftragsbestätigung zugrunde liegen.

Was gilt für meine Prüfungsgesellschaft?

Für Gesellschaften gelten eigene Regeln zur Jahreshöchstleistung: Sie darf auf die Mindestversicherungssumme vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafter, Partner und nicht beteiligten Geschäftsführer begrenzt werden, mindestens aber auf den vierfachen Betrag. Das klingt technisch, entscheidet aber darüber, wie viele Schäden ein Jahr verträgt.

Brauche ich als WP und StB zwei Verträge?

In der Regel ja, zumindest zwei Deckungsabschnitte mit verschiedenen Mindestsummen: eine Million Euro nach dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer, 250.000 Euro nach dem der Steuerberater. In der Praxis wird das in einem Vertrag abgebildet, aber beide Pflichten müssen erfüllt und beide Kammern bedient sein. Wir achten darauf, dass keine der beiden untergeht.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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