Versicherung für Architekten

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Architekturbüros für Hochbau, Innenarchitektur und Bauen im Bestand, von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung. Wir platzieren die Berufshaftpflicht, Objektdeckungen für große Projekte und das Büro bei Versicherern, die Planer zeichnen.

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Was ist eine Berufshaftpflicht für Architekten?

Eine Versicherung für Architekten ist die Berufshaftpflicht für Vermögensschäden, dazu eine Objektdeckung für große Projekte, die Betriebshaftpflicht für das Büro und die Baustelle sowie der Rechtsschutz. Ihr Schaden ist fast nie sichtbar. Er besteht aus Kosten: aus der Baukostenüberschreitung, aus Mängeln, die aus einem Planungsfehler folgen, und aus der Zeit, die ein Bauvorhaben länger braucht. Dafür ist die Betriebshaftpflicht nicht gemacht; sie deckt Personen- und Sachschäden.

Für wen

Wer braucht eine Berufshaftpflicht für Architekten?

Tragwerksplanung, Vermessung und Bauleitung sowie Generalplanung mit eigener Ausführung laufen auf eigenen Seiten.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Büros mit Objektüberwachung

    Mit der Bauleitung kommt der Überwachungsfehler, und das ist der häufigste Vorwurf gegen Architekten.

  • Büros im Wohnungsbau

    Private Bauherren rechnen jede Kostenabweichung nach und fordern sie als Schaden ein.

  • Bauen im Bestand

    Unbekannte Substanz heißt unkalkulierbare Überraschungen, und der Vorwurf lautet dann, Sie hätten es erkunden müssen.

  • Büros mit Großprojekten

    Einzelne Vorhaben sprengen die Jahresdeckung, und dafür gibt es die Objektdeckung.

  • Innenarchitektur

    Weniger Tragwerk, mehr Termine, Möblierung und Kosten, und damit ein anderes Schadenbild.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Planern

Wir sehen bei Ihnen auf zwei Dinge, die in jedem Schadenfall auftauchen. Erstens die Teilabnahme: Sie können nach Abnahme der letzten Bauleistung eine Teilabnahme Ihrer eigenen Leistungen verlangen, und ohne sie läuft Ihre Verjährung später als die der ausführenden Firmen, Sie bleiben also länger haftbar. Zweitens das Leistungsverweigerungsrecht bei Überwachungsfehlern, das viele Büros nicht kennen und deshalb nicht nutzen.

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Nachweise für Kammer und Bauherren

Die Architektenkammer verlangt den Nachweis der Berufshaftpflicht für die Eintragung und ihren Fortbestand, Bauherren und öffentliche Auftraggeber bestimmte Summen im Vertrag und im Vergabeverfahren. Wir liefern beides in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Büro mit Objektüberwachung braucht andere Summen als eines mit reiner Entwurfsplanung. Wir fragen Leistungsphasen, Bausummen, Bauen im Bestand und Großprojekte vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Architekten?

In der Regel die Berufshaftpflicht als Hauptvertrag, eine Objektdeckung für große Vorhaben, die Betriebshaftpflicht für Büro und Baustelle und der Rechtsschutz.

Ist eine Berufshaftpflicht für Architekten Pflicht?

Ja, für Architekten besteht eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung, aber sie steht nicht im Bundesrecht: Sie folgt aus den Architektengesetzen der Länder und den Satzungen der Kammern, und Mindestsummen, Umfang und Nachweispflichten unterscheiden sich von Land zu Land. Deshalb nennen wir hier keine Zahl, sondern klären sie für Ihre Kammer. Aus dem Bauvertragsrecht kommen zwei Punkte dazu, die Ihre Haftung praktisch prägen. Werden Sie wegen eines Überwachungsfehlers in Anspruch genommen, können Sie die Leistung verweigern, solange der Bauherr dem ausführenden Unternehmer nicht erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Und Sie können ab Abnahme der letzten Bauleistung eine Teilabnahme Ihrer eigenen Leistungen verlangen, womit Ihre Verjährung beginnt.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Architekten?

Das hängt vor allem von dem Honorarumsatz, den Leistungsphasen, den Bausummen Ihrer Projekte und daran, ob Sie die Objektüberwachung übernehmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Hafte ich für Fehler der ausführenden Firmen?

Nicht für deren Ausführung, wohl aber für Ihre Überwachung. Der Unterschied ist im Streit wichtig: Werden Sie wegen eines Überwachungsfehlers in Anspruch genommen und haftet auch der Bauunternehmer für den Mangel, können Sie die Leistung verweigern, solange der Bauherr dem Unternehmer nicht erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Dieses Recht sollten Sie kennen, bevor Sie zahlen.

Warum ist die Teilabnahme so wichtig?

Weil sie Ihre Verjährung startet. Ohne sie endet Ihre Haftung für die Planung deutlich später als die der ausführenden Unternehmen, und am Ende stehen Sie allein als Anspruchsgegner da. Sie können die Teilabnahme ab der Abnahme der letzten Bauleistung verlangen. Das kostet ein Schreiben und verschiebt Ihre Haftungsdauer um Jahre.

Was passiert bei überschrittenen Baukosten?

Dann geht es um reines Geld, und das ist Ihr typischer Fall. Hat der Bauherr auf eine Kostenangabe vertraut und weicht die Abrechnung erheblich ab, fordert er die Differenz oder die Mehrkosten der Umplanung. Das ist ein reiner Vermögensschaden, den nur die Berufshaftpflicht trägt. Schriftliche Kostenstände zu jeder Leistungsphase sind dabei Ihre beste Verteidigung.

Wann brauche ich eine Objektdeckung?

Wenn ein einzelnes Projekt so groß ist, dass ein Schaden daran Ihre Jahresdeckung aufbrauchen würde, oder wenn der Bauherr eine höhere Summe verlangt, als Ihr Jahresvertrag trägt. Die Objektdeckung gilt nur für dieses Vorhaben und verteuert Ihren laufenden Vertrag nicht. Wir rechnen sie an der Bausumme und am Risiko des Projekts, nicht an Ihrem Honorar.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Versicherungsnachweis für Auftraggeber

Bauherren und Kammern fragen nach der Berufshaftpflicht, getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Welche acht Punkte Sie prüfen, bevor Sie die Bestätigung weitergeben.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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