Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Gewerblicher Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, im Nah- und Fernverkehr. Wir platzieren die vorgeschriebene Güterschadenhaftpflicht mit der Summe, die das Gesetz verlangt, und liefern den Nachweis, den Ihre Fahrer mitführen müssen.
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Was ist eine Versicherung für den Güterkraftverkehr?
Eine Versicherung im gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 Tonnen ist zuerst eine Pflichtdeckung und erst danach eine Entscheidung. Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger befördert, muss eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden abschließen und aufrechterhalten. Vorgeschrieben sind mindestens 600.000 Euro je Schadensereignis, die Jahresleistung darf nicht unter dem Doppelten liegen, und der Nachweis ist im Fahrzeug mitzuführen.
Wer braucht eine Versicherung für den Güterkraftverkehr?
Grenzüberschreitende Verkehre nach internationalem Übereinkommen, Gefahrgut und Kabotage betrachten wir gesondert, weil dort eigene Haftungsregime und eigene Nachweise gelten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Unternehmen mit Lkw über 3,5 Tonnen
Hier greift die Versicherungspflicht ohne Ausnahme, und der Nachweis gehört ins Fahrzeug und nicht in den Ordner.
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Betriebe an der Gewichtsgrenze
Entscheidend ist das zulässige Gesamtgewicht einschließlich Anhänger. Ein Transporter mit Anhänger kann die Grenze überschreiten, ohne dass es jemandem auffällt.
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Unternehmen mit Gemeinschaftslizenz
Die Lizenz wird für bis zu zehn Jahre erteilt, und für jedes Fahrzeug gibt es eine beglaubigte Kopie. Beides wird kontrolliert.
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Betriebe mit wachsendem Fuhrpark
Jedes zusätzliche Fahrzeug braucht seine Kopie und seinen Nachweis. Wer schnell wächst, verliert hier leicht den Überblick.
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Werkverkehr an der Grenze zum Gewerbe
Die Abgrenzung entscheidet darüber, ob Lizenz und Pflichtversicherung überhaupt greifen, und sie wird gern zu optimistisch beantwortet.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Pflichtdeckungen im Verkehr
Wir unterscheiden bei Ihnen drei Nachweise, die gern verwechselt werden: die Gemeinschaftslizenz samt beglaubigter Kopie je Fahrzeug, die Kfz-Haftpflicht und die Güterschadenhaftpflicht. Nur die letzte ist das, was Ihre Fahrer als Versicherungsnachweis mitführen müssen, und nur sie hat die vorgeschriebene Summe von 600.000 Euro.
Nachweise für Kontrolle und Verlader
Der Nachweis der vorgeschriebenen Versicherung ist im Fahrzeug mitzuführen, Verlader verlangen darüber hinaus oft höhere Summen im Rahmenvertrag. Wir liefern den Nachweis in der Form, die bei einer Kontrolle anerkannt wird, und für jedes Fahrzeug.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit drei Lkw braucht andere Summen als einer mit dreißig und hochwertigem Gut. Wir fragen Gewichtsklassen, Anhängerbetrieb, Gutarten und Haftungsvereinbarungen vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Güterkraftverkehrsunternehmen?
In der Regel die vorgeschriebene Güterschadenhaftpflicht, möglichst über der Untergrenze, die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug, die Betriebshaftpflicht und der Betriebshof mit Ertragsausfall.
Ist eine Versicherung für den Güterkraftverkehr Pflicht?
Ja, und das ist der Kern dieser Seite. Wer gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen befördert, braucht eine Gemeinschaftslizenz, die für bis zu zehn Jahre erteilt wird; für jedes Fahrzeug gibt es eine beglaubigte Kopie. Wer dabei Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger einsetzt, muss außerdem eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden abschließen und aufrechterhalten, mit mindestens 600.000 Euro je Schadensereignis; eine Jahreshöchstersatzleistung darf vereinbart werden, aber nicht unter dem Doppelten dieser Summe, und ein Selbstbehalt ist zulässig. Der Nachweis ist im Fahrzeug mitzuführen. Bis einschließlich 3,5 Tonnen ist die Beförderung von diesen Vorschriften freigestellt. Dazu kommen die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Fahrer.
Was kostet eine Versicherung für den Güterkraftverkehr?
Das hängt vor allem von der Zahl und Gewichtsklasse der Fahrzeuge, der Verkehrsart, den beförderten Gütern und daran, ob Sie über die vorgeschriebene Summe hinausgehen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ab wann greift die Versicherungspflicht genau?
Sobald Sie gewerblich Güter mit Kraftfahrzeugen befördern, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen haben. Bis einschließlich 3,5 Tonnen ist die Beförderung freigestellt. Achten Sie auf den Zusatz einschließlich Anhänger: Ein Transporter unter der Grenze kann mit Anhänger darüber liegen, und dann gilt die Pflicht.
Wie hoch muss die Deckung sein?
Mindestens 600.000 Euro je Schadensereignis. Eine Jahreshöchstersatzleistung darf vereinbart werden, sie darf aber nicht weniger als das Doppelte der Mindestversicherungssumme betragen, und ein Selbstbehalt ist zulässig. Das ist die gesetzliche Untergrenze und nicht das, was ein großer Verlader im Rahmenvertrag sehen will.
Wo muss der Nachweis liegen?
Im Fahrzeug. Das ist der Punkt, an dem Betriebe bei Kontrollen auffallen, obwohl sie ordentlich versichert sind: Die Police liegt im Büro, der Fahrer hat nichts dabei. Wir stellen den Nachweis deshalb je Fahrzeug aus und in einer Form, die unterwegs mitgeführt werden kann.
Brauche ich außer der Versicherung noch etwas?
Die Gemeinschaftslizenz. Wer als Unternehmer mit Sitz im Inland gewerblichen Güterkraftverkehr durchführt, braucht sie, sie wird für bis zu zehn Jahre erteilt, und für jedes Fahrzeug gibt es eine beglaubigte Kopie. Versicherung und Lizenz sind zwei verschiedene Nachweise, und beide werden kontrolliert.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Für Beförderungen im Inland schreibt § 7a GüKG 600.000 Euro je Schadensereignis vor. Was die Bestätigung dazu sagen muss und was Verlader darüber hinaus verlangen.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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