Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Restaurants, Gasthäuser und Betriebsrestaurants mit eigener Küche. Wir platzieren Betriebshaftpflicht, Einrichtung mit Ertragsausfall und Betriebsschließung bei Versicherern, die Gastronomie zeichnen, und liefern die Nachweise für Verpächter und Vermieter.
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Was ist eine Versicherung für Restaurants?
Eine Versicherung für Restaurants ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, der Einrichtung mit Ertragsausfall, der Betriebsschließung und Cyber für Kasse und Reservierung. Der teuerste Schaden in Ihrem Gewerbe ist selten der sichtbare. Fett, Gas und Hitze machen die Küche zum häufigsten Brandherd, aber die Rechnung schreiben die Wochen danach: geschlossenes Lokal, laufende Pacht, Personal, das Sie halten wollen, und Gäste, die sich inzwischen woanders hingewöhnt haben.
Wer braucht eine Versicherung für Restaurants?
Betriebe mit eigener Beherbergung, mit Diskothekenbetrieb und mit überwiegendem Lieferanteil betrachten wir auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Restaurants mit eigener Küche
Fritteuse, Gas und Dunstabzug sind die drei Stellen, an denen es anfängt zu brennen.
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Gepachtete Betriebe
Der Verpächter verlangt Mietsachschäden und oft den Nachweis zur Unterschrift, nicht erst zur Eröffnung.
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Betriebe mit Terrasse oder Außenbereich
Öffentliche Flächen, Windlast bei Schirmen und Winterdienst sind eigene Haftungsfragen.
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Restaurants mit Veranstaltungen
Feiern, Caterings außer Haus und geschlossene Gesellschaften erweitern Ihr Risiko über das Lokal hinaus.
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Betriebe mit mehreren Standorten
Gewachsene Einzelverträge je Lokal lassen zwischen sich Lücken, die erst nach einem Schaden auffallen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise in der Gastronomie
Wir fragen bei Ihnen zuerst nach der Haftzeit des Ertragsausfalls und nach der Erregerliste der Betriebsschließung. Beides steht in jedem Angebot, und beides liest kaum jemand vor dem Schaden. Zwölf Monate Haftzeit sind bei einem Küchenneubau knapp, und eine Erregerliste, die nur den gesetzlichen Mindestumfang nennt, lässt genau die Fälle draußen, über die später gestritten wird.
Nachweise für Verpächter und Brauerei
Verpächter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Brauereien im Liefervertrag ebenfalls, und die Bank bei einer Finanzierung die Sachversicherung. Wir liefern sie in der verlangten Form und zum Termin.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Mittagstisch mit 40 Plätzen braucht andere Summen als ein Haus mit Festsaal. Wir fragen Plätze, Küche, Außenbereich, Veranstaltungen und Pachtvertrag vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Restaurants?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, die Einrichtung mit Ertragsausfall, die Betriebsschließung und Cyber für Kasse und Reservierung.
Ist eine Versicherung für Restaurants Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflicht gibt es für Restaurants nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Vorgeschrieben sind dagegen Ihre Hygienepflichten, und daran hängt ein Risiko, das viele unterschätzen: Wer an bestimmten Magen-Darm-Erkrankungen leidet oder die entsprechenden Erreger ausscheidet, darf in einer Gaststättenküche nicht arbeiten. Dieses Verbot trifft die Person. Ob und wie lange Ihr Betrieb schließt, entscheidet die Behörde gesondert, und ob Ihre Police dafür zahlt, hängt allein an der Erregerliste im Vertrag.
Was kostet eine Versicherung für Restaurants?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Plätze, der Ausstattung Ihrer Küche und daran, ob Sie pachten oder Eigentümer sind ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Was kostet mich ein Küchenbrand wirklich?
Nicht nur die Küche. Technik und Einrichtung sind ersetzbar, aber das Lokal bleibt wochenlang zu, und Pacht, Gehälter und Kredit laufen weiter. Genau dafür ist der Ertragsausfall da, und er steht im selben Vertrag wie die Einrichtung. Achten Sie auf die Haftzeit: Sie sollte zur realistischen Wiederherstellungsdauer passen und nicht zum Standardwert im Angebot.
Zahlt die Versicherung, wenn das Gesundheitsamt schließt?
Nur wenn der Erreger in Ihrem Vertrag aufgeführt ist. Die Betriebsschließungsversicherung folgt der Liste im Bedingungswerk, nicht dem Gesetz in seiner jeweiligen Fassung. Zwei Verträge mit gleichem Preis können hier sehr verschieden sein, und das ist der Punkt, an dem sich ein Vergleich lohnt.
Mein Verpächter verlangt Mietsachschäden. Was heißt das?
Schäden am gepachteten Lokal selbst sind in einer Betriebshaftpflicht grundsätzlich ausgeschlossen, weil es sich um eine gemietete Sache handelt. Erst der Einschluss der Mietsachschäden macht sie zum Deckungsfall. Verpächter verlangen den Nachweis regelmäßig vor Vertragsschluss, und wir stellen ihn so aus, wie der Vertrag ihn fordert.
Ist verdorbenes Essen ein Haftpflichtfall?
Ja, wenn ein Gast dadurch erkrankt: Das ist ein Personenschaden, und er gehört in die Betriebshaftpflicht. Davon zu trennen ist die Ware in Ihrem Kühlhaus. Verdirbt sie, weil die Kühlung ausfällt, ist das ein Sachschaden an eigenem Eigentum und gehört in die Inhaltsversicherung, dort unter den Warenverderb.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Ein Gast rutscht aus, ein Mantel ist ruiniert, und jemand erwartet eine Antwort. Welche Frist das Gesetz setzt und warum Sie sagen dürfen, was passiert ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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