Versicherung für Steuerberater

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften, von der laufenden Buchführung bis zur Gestaltungsberatung. Wir platzieren die Pflichtversicherung mit passenden Summen, Cyber für Mandantendaten und die Kanzlei.

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Deckung verstehen

Was ist eine Berufshaftpflicht für Steuerberater?

Eine Versicherung für Steuerberater ist zuerst die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht, dazu Cyber für Mandantendaten, die Kanzlei und der Rechtsschutz. Die vorgeschriebene Mindestsumme von 250.000 Euro für den einzelnen Versicherungsfall ist dabei das Maß für die Bestellung und nicht für Ihr Risiko. Eine versäumte Frist in einer Betriebsprüfung, ein Fehler bei einer Umwandlung oder eine übersehene Option kosten ein Vielfaches, und die Rechnung kommt Jahre später.

Für wen

Wer braucht eine Berufshaftpflicht für Steuerberater?

Wirtschaftsprüfung und gesetzliche Abschlussprüfungen, Treuhandtätigkeit mit Fremdgeldern und Rechtsberatung über die erlaubten Grenzen hinaus betrachten wir gesondert oder auf eigenen Seiten.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Kanzleien mit laufender Buchführung

    Viele Mandate, viele Fristen, und ein Systemausfall trifft alle auf einmal.

  • Gestaltungs- und Umwandlungsberatung

    Hier entstehen die großen Schäden, oft erst Jahre später in einer Betriebsprüfung.

  • Lohnbuchhaltung im Haus

    Fehler in der Lohnabrechnung erzeugen Nachforderungen samt Säumniszuschlägen beim Mandanten.

  • Berufsausübungsgesellschaften

    Für Gesellschaften gelten eigene Anforderungen an die Mindestsumme.

  • Kanzleien mit Großmandanten

    Ein einziges Mandat kann ein Schadenpotenzial haben, das die Pflichtsumme um Größenordnungen übersteigt.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Steuerkanzleien

Wir prüfen bei Ihnen drei Zahlen, die im Standardvertrag zusammenhängen: die Summe je Versicherungsfall, die Jahreshöchstleistung und den Selbstbehalt. Die Pflicht verlangt 250.000 Euro je Fall, eine vereinbarte Jahreshöchstleistung muss mindestens eine Million Euro betragen, und ein Selbstbehalt bis 1.500 Euro ist zulässig. Ob diese Konstellation zu Ihren Mandaten passt, entscheidet nicht die Vorschrift, sondern Ihr größter Mandant.

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Nachweise für Kammer und Mandanten

Die Steuerberaterkammer ist zuständige Stelle für die Pflichtversicherung und erteilt Geschädigten auf Antrag Auskunft über Ihren Versicherer. Mandanten aus der Wirtschaft verlangen in Rahmenverträgen eigene Summen. Wir liefern die Nachweise in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Kanzlei mit Buchführungsschwerpunkt braucht andere Summen als eine mit Umwandlungsberatung. Wir fragen Mandatsstruktur, Umsätze der Mandanten, Lohnbuchhaltung und Gesellschaftsform vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Steuerberater?

In der Regel die vorgeschriebene Berufshaftpflicht mit Summen oberhalb des Mindestmaßes, Cyber für Mandantendaten, die Kanzlei mit Ertragsausfall und der Rechtsschutz.

Ist eine Berufshaftpflicht für Steuerberater Pflicht?

Ja. Selbstständige Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen sich gegen die Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden aus ihrer Berufstätigkeit versichern und die Versicherung während der gesamten Dauer der Bestellung aufrechterhalten. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Versicherungsfall. Ein Selbstbehalt von 1.500 Euro ist zulässig, er ist aber auszuschließen für den Fall, dass die Bestellung bei Geltendmachung des Schadens bereits erloschen ist. Wird eine Jahreshöchstleistung vereinbart, muss sie mindestens eine Million Euro betragen. Zuständige Stelle ist die Steuerberaterkammer, und sie erteilt Dritten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Antrag Auskunft über Namen, Adresse und Versicherungsnummer Ihrer Berufshaftpflicht.

Was kostet eine Berufshaftpflicht für Steuerberater?

Das hängt vor allem von der Zahl der Berufsträger, der Mandatsstruktur, der Größe Ihrer Mandanten und der gewählten Deckungssumme ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Reicht die vorgeschriebene Mindestsumme?

Für die Bestellung ja, für Ihr Risiko oft nicht. Die vorgeschriebenen 250.000 Euro je Versicherungsfall decken Alltagsfehler. Ein Fehler in einer Umwandlung, eine versäumte Option oder eine falsch behandelte Betriebsaufspaltung erzeugen Steuerschäden, die ein Vielfaches erreichen. Wir bemessen die Summe am größten Mandat und nicht am Durchschnitt.

Was hat es mit dem Selbstbehalt auf sich?

Die Vorschrift begrenzt ihn auf 1.500 Euro, und in vielen Verträgen ist er genau so vereinbart. Wichtig ist die Ausnahme: Er muss ausgeschlossen sein, wenn Ihre Bestellung bei Geltendmachung des Schadens bereits erloschen ist. Das betrifft Fälle nach Praxisaufgabe oder Ruhestand, und genau dort kommen alte Fehler oft erst ans Licht.

Wie findet ein Mandant meinen Versicherer?

Über die Kammer. Sie erteilt Dritten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auf Antrag Auskunft über Namen, Adresse und Versicherungsnummer Ihrer Berufshaftpflicht, es sei denn, Sie haben ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichterteilung. Für Sie heißt das: Der Weg vom Vorwurf zur Schadenmeldung ist kurz, und eine saubere Dokumentation Ihrer Beratung ist Ihre beste Vorbereitung.

Was passiert bei einem Ausfall meiner Systeme?

Dann stehen Fristen still, und zwar für alle Mandate gleichzeitig. Das ist der Unterschied zu einem Gewerbebetrieb, bei dem ein Systemausfall den Umsatz kostet: Bei Ihnen erzeugt er Haftungsfälle. Deshalb gehört zu Cyber der Betriebsausfall ebenso wie ein Notfallplan für Fristen, der ohne Ihr System funktioniert.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Versicherungsnachweis für Auftraggeber

Die Berufshaftpflicht ist nach § 67 StBerG und § 51 BRAO Pflicht, und Mandanten lassen sie sich zeigen. Was eine Bescheinigung enthalten muss, auf die Sie einen Anspruch haben.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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