Praxisausfallversicherung

Die Praxis steht still.
Die Kosten laufen weiter.

Eine Praxisausfallversicherung trägt die laufenden Kosten, wenn der Inhaber ausfällt und niemand behandelt. Die Betriebsunterbrechungsversicherung hilft hier nicht, denn sie setzt einen Sachschaden voraus. Wir zeigen Ihnen, welcher der drei Verträge auf Ihren Fall antwortet.

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Was ist eine Praxisausfallversicherung?

Eine Praxisausfallversicherung ersetzt die fortlaufenden Kosten einer Praxis und je nach Vertrag den entgangenen Gewinn, wenn der Inhaber ausfällt und der Betrieb deshalb stillsteht. Ausgelöst wird sie von der Person, nicht von einem Sachschaden und nicht von einer behördlichen Anordnung. Deshalb ist sie der einzige der drei Ausfallverträge, der bei einer Arbeitsunfähigkeit des Inhabers überhaupt greift.

Das wissen wir

Drei Verträge gegen den Stillstand, und drei verschiedene Auslöser.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet, wenn der Betrieb infolge eines Sachschadens unterbrochen wird; das steht so in den Musterbedingungen. Die Betriebsschließungsversicherung verlangt eine behördliche Einzelanordnung wegen eines Erregers. Der Praxisausfall hängt an der Person des Inhabers. Für ihn selbst veröffentlicht der Verband keine Musterbedingungen; am 26.10.2026 in beiden Verzeichnissen nachgesehen. Wer den falschen der drei hat, merkt es am ersten Tag.

Die Kosten, die bleiben

Miete, Leasing, Software, Versicherungen und Personal laufen weiter, während die Praxis geschlossen ist. Für Angestellte kommt die gesetzliche Entgeltfortzahlung dazu: bis zu sechs Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen bestand.

Der Inhaber ist kein Arbeitnehmer

Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für Arbeitnehmer. Wer die Praxis führt, bekommt von niemandem sechs Wochen weitergezahlt und steht gleichzeitig für die Fortzahlung an sein Team ein.

Was ausgelöst wird und was nicht

Ausgelöst wird regelmäßig durch Arbeitsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall. Ob Quarantäne, psychische Erkrankungen, Schwangerschaft oder der Ausfall eines angestellten Behandlers dazugehören, entscheidet allein Ihr Vertrag.

Die Fragen an jedes Angebot

Ab welchem Tag wird gezahlt, und wie lange? Sind Quarantäne und psychische Erkrankungen dabei? Zählt nur der Inhaber oder auch ein angestellter Behandler? Und welche Kosten gelten als fortlaufend?

Abgrenzung

Praxisausfallversicherung im Vergleich.

Praxisausfall, Betriebsunterbrechung, Betriebsschließung und Krankentagegeld werden regelmäßig verwechselt. Jeder dieser Verträge wartet auf einen anderen Auslöser.

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Diese Seite
Praxisausfallversicherung
Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung
Krankentagegeld
Auslöser
Der Inhaber fällt aus, meist durch Krankheit oder Unfall, je nach Vertrag auch durch Quarantäne.
Ein versicherter Sachschaden, etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Eine behördliche Einzelanordnung wegen eines versicherten Erregers.
Die eigene Arbeitsunfähigkeit, festgestellt durch einen Arzt.
Schaden
Die fortlaufenden Kosten der Praxis, je nach Vertrag der entgangene Gewinn.
Fortlaufende Kosten und Betriebsgewinn bis zum Ende der Haftzeit.
Tagesentschädigung, Löhne bei Tätigkeitsverbot, Desinfektion, Vorräte und Waren.
Ein vereinbarter Tagessatz als Ersatz für das entgangene Einkommen.
Beispiel
Die Zahnärztin ist nach einem Unfall sechs Wochen arbeitsunfähig.
Nach einem Wasserschaden ist die Praxis zwei Monate nicht nutzbar.
Das Gesundheitsamt schließt die Praxis nach einem Befund.
Der Inhaber liegt nach einer Operation wochenlang aus.
Unterschied
Sie hängt an der Person.
Sie setzt einen Sachschaden voraus.
Sie setzt eine Anordnung voraus.
Es ersetzt Ihr Einkommen, nicht die Kosten der Praxis.
Für wen

Wer braucht eine Praxisausfallversicherung?

Was diese Police nicht ist: ein Ersatz für Krankentagegeld. Sie zahlt die Kosten der Praxis, nicht Ihr Einkommen, und beide zusammen ergeben erst das volle Bild. Ob Quarantäne, psychische Erkrankungen und der Ausfall eines angestellten Behandlers gedeckt sind, steht in keinem Musterwerk, sondern in Ihrem Angebot.

Praxen ohne eigene Räume und Betriebe, deren Umsatz nicht an einer Person hängt, brauchen sie selten. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, was der Markt dazu hergibt und was nicht.

  • Arzt- und Zahnarztpraxen

    Ohne den Behandler steht die Praxis. Geräte, Räume und Team sind da, nur die Leistung fällt aus.

  • Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie

    Kleine Teams mit hoher Abhängigkeit von einzelnen Personen und Terminen, die sich nicht nachholen lassen.

  • Tierarztpraxen

    Notdienst und Sprechstunde hängen an wenigen Köpfen, und die Praxisräume sind teuer in der Fortzahlung.

  • Kanzleien und Steuerberatung

    Mandate laufen an Fristen. Fällt der Inhaber aus, bleiben Kosten und Haftung, aber die Rechnung entfällt.

  • Heilpraktiker und Therapiepraxen

    Hier ist die Person das Angebot. Eine Vertretung ist selten vorhanden und fast nie eingearbeitet.

  • Inhabergeführte Handwerksbetriebe

    Wer selbst auf der Baustelle steht und gleichzeitig kalkuliert, hat beim Ausfall zwei Lücken statt einer.

Glossar

Begriffe aus einer Praxisausfallversicherung

Der Zustand, in dem die berufliche Tätigkeit krankheitsbedingt nicht ausgeübt werden kann. Sie ist der übliche Auslöser dieser Police, und wie sie festgestellt wird, regelt der Vertrag.
Die behördliche Maßnahme, die einen Einzelfall regelt. Sie ist die Voraussetzung der Betriebsschließungsversicherung und damit der dritte der drei Auslöser.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers nach § 3 EFZG auf Fortzahlung des Entgelts bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit, bis zur Dauer von sechs Wochen. Er entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses und trifft den Arbeitgeber, also die Praxis.
In der Betriebsunterbrechungsversicherung nach A § 1 der GDV-Musterbedingungen FBUB 2010 die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn, die wegen der Unterbrechung nicht erwirtschaftet werden konnten, längstens bis zum Ende der Haftzeit.
Die Ausgaben, die weiterlaufen, obwohl nichts eingenommen wird: Miete, Leasing, Software, Versicherungen, Personal. Welche davon als fortlaufend gelten, zählt der Vertrag auf.
Der Zeitraum, für den ein Ausfallvertrag höchstens leistet, gerechnet ab dem auslösenden Ereignis. Sie entscheidet darüber, ob ein langer Ausfall bis zum Ende getragen wird.
Die Zahl der Tage zu Beginn des Ausfalls, für die noch nicht gezahlt wird. Sie senkt den Beitrag und verschiebt das Risiko der ersten Tage zurück zu Ihnen.
Die Beschädigung oder Zerstörung einer Sache. Er ist die Voraussetzung der Betriebsunterbrechungsversicherung und der Grund, warum sie beim Ausfall einer Person nicht greift.
Der je Ausfalltag vereinbarte Betrag. Ob er am tatsächlichen Verlust gemessen wird oder fest vereinbart ist, unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag.
Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Praxen, Kanzleien und inhabergeführte Betriebe?

Die Praxisausfallversicherung für den Ausfall der eigenen Person, ein Krankentagegeld für Ihr Einkommen, die Inhaltsversicherung für Einrichtung und Geräte, die Betriebsunterbrechung für den Stillstand nach einem Sachschaden und die Heilwesenhaftpflicht für Schäden am Patienten. Was davon zu Ihnen passt, hängt daran, wie lange die Praxis ohne Sie weiterliefe.

Ist eine Praxisausfallversicherung Pflicht?

Nein. Keine Vorschrift verlangt eine Praxisausfallversicherung. Eine gesetzliche Pflicht trifft Sie aber als Arbeitgeber: Nach § 3 Absatz 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes haben Arbeitnehmer bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen, und dieser Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Für Sie selbst gilt das Gesetz nicht, denn der Inhaber ist kein Arbeitnehmer. Genau diese Schieflage macht den Ausfall der eigenen Person teuer.

Was kostet eine Praxisausfallversicherung?

Das hängt vor allem von der Höhe der fortlaufenden Kosten, dem Umsatz, der gewählten Karenzzeit und Haftzeit, dem Alter und Gesundheitszustand des Inhabers und dem Umfang der eingeschlossenen Auslöser ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Deckt unsere Betriebsunterbrechungsversicherung den Ausfall des Inhabers nicht ab?

Nein, und das steht in den Bedingungen. Die Musterbedingungen der Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung setzen voraus, dass der Betrieb infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt wird; erst dann wird der Ertragsausfallschaden ersetzt. Eine Krankheit ist kein Sachschaden. Wenn Sie uns Ihre Bedingungen schicken, zeigen wir Ihnen die Stelle, an der das steht.

Ist eine Quarantäne mitversichert?

Das ist Vertragsfrage, und es ist der häufigste Streitpunkt dieser Sparte. Manche Verträge nennen die behördlich angeordnete Quarantäne ausdrücklich, andere setzen eine Arbeitsunfähigkeit voraus, die bei einer bloßen Absonderung nicht vorliegen muss. Weil es für den Praxisausfall keine Musterbedingungen gibt, lässt sich das nicht allgemein beantworten. Wir lesen diesen Punkt in jedem Angebot nach.

Was ist mit psychischen Erkrankungen?

Auch das steht im jeweiligen Vertrag. Einige Versicherer schließen psychische Erkrankungen aus, andere decken sie mit Wartezeiten oder gesonderten Grenzen. Da Burnout und Depression zu den häufigeren Ursachen eines längeren Ausfalls gehören, gehört diese Zeile in den Vergleich, bevor der Beitrag verglichen wird.

Wir sind eine Gemeinschaftspraxis. Lohnt sich das überhaupt?

Das hängt daran, ob die Kollegen den Ausfall wirklich auffangen können, also Kapazität, Zulassung und Patientenstamm. Wo das geht, reicht oft eine längere Karenzzeit, und der Beitrag sinkt deutlich. Wo eine Person das Fachgebiet allein trägt, ändert die Gemeinschaft nichts am Risiko. Das sehen wir uns gemeinsam an, bevor wir anfragen.

Brauchen wir das zusätzlich zum Krankentagegeld?

Die beiden decken verschiedene Dinge. Das Krankentagegeld ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, der Praxisausfall die fortlaufenden Kosten der Praxis, also Miete, Leasing, Software und das Personal, das Sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bis zu sechs Wochen weiterbezahlen. Wer nur eines von beiden hat, hat die halbe Rechnung abgedeckt.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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