Der Schaden kommt von innen.
Oder aus einer Mail, die echt aussieht.
Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt dem Betrieb den eigenen Vermögensschaden aus vorsätzlichen Taten: Untreue, Unterschlagung, Betrug. Für diese Police gibt es kein Musterbedingungswerk des Verbands, deshalb unterscheiden sich zwei Angebote hier stärker als sonst. Wir lesen beide Wortlaute.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?
Eine Vertrauensschadenversicherung ersetzt dem Betrieb den eigenen Vermögensschaden, den Vertrauenspersonen oder Dritte durch vorsätzliche unerlaubte Handlungen verursachen. Gemeint sind vor allem Untreue, Unterschlagung und Betrug, je nach Vertrag auch der Zahlungsbetrug von außen. Sie ist eine Eigenschadenversicherung und keine Haftpflicht: Sie zahlt an Sie, nicht an einen Dritten.
Für diese Police gibt es kein Musterbedingungswerk des Verbands.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht Musterbedingungen für Haftpflicht, Sach, Cyber, Rechtsschutz, Unfall, Transport und weitere Sparten. Für die Vertrauensschadenversicherung steht dort nichts. Jeder Versicherer schreibt seine eigene Fassung: wer als Vertrauensperson gilt, welche Taten erfasst sind, ob der Zahlungsbetrug von außen dazugehört und wie weit die Deckung in die Vergangenheit reicht. Hier entscheidet der Vergleich zweier Wortlaute, nicht der Beitrag.
Vertrauensschadenversicherung im Vergleich.
Vertrauensschaden, Cyber, D&O und Inhaltsversicherung werden bei einem Geldabfluss regelmäßig verwechselt. Sie reagieren auf verschiedene Auslöser und zahlen an verschiedene Empfänger.
Zum Vergleichen seitwärts wischen
Wer braucht eine Vertrauensschadenversicherung?
Was diese Police nicht ist: ein Ersatz für interne Kontrolle. Versicherer fragen nach dem Vieraugenprinzip bei Zahlungen, nach getrennten Rechten in der Buchhaltung und nach der Prüfung von Bankverbindungen, und manche machen die Deckung davon abhängig.
Fahrlässige Fehler ohne Vorsatz, entgangener Gewinn und der Schaden am Ruf gehören in der Regel nicht dazu. Ob der Zahlungsbetrug von außen gedeckt ist, steht in keinem Musterwerk, sondern in Ihrem Vertrag. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, was der Markt dazu hergibt und was nicht.
-
Betriebe mit Zahlungsverkehr in wenigen Händen
Wo eine Person Rechnungen anlegt, freigibt und bucht, fehlt die Kontrolle, die den Fall normalerweise früh auffallen lässt.
-
Handwerksbetriebe mit Materiallager
Material verschwindet in kleinen Mengen und über lange Zeit. Der Einzelfall fällt nicht auf, die Summe schon.
-
Einzelhandel und Gastronomie
Kasse, Warenannahme und Personalwechsel treffen aufeinander. Hier geht es selten um eine große Tat und oft um viele kleine.
-
Steuerberater, Hausverwaltungen und Treuhänder
Wer fremdes Geld verwaltet, trägt eine Vermögensbetreuungspflicht und damit genau das Risiko, das die Untreue beschreibt.
-
Betriebe mit vielen Lieferantenwechseln
Eine geänderte Bankverbindung in einer echt aussehenden Mail ist der häufigste Weg, einen Zahlungsbetrug anzustoßen.
-
Unternehmen mit Tochtergesellschaften im Ausland
Entfernung, fremde Sprache und eigene Konten erschweren die Kontrolle, und die Police muss den Auslandsteil ausdrücklich einschließen.
Begriffe aus einer Vertrauensschadenversicherung
- Die Kosten, einen Fall zu rekonstruieren: Sachverständige, forensische Prüfung, Rechtsverfolgung. Sie übersteigen in kleinen Betrieben oft den eigentlichen Schaden und sind nicht in jedem Vertrag enthalten.
- Nach § 263 StGB die Beschädigung fremden Vermögens dadurch, dass durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen ein Irrtum erregt oder unterhalten wird. Entscheidend ist, dass ein Mensch getäuscht wird.
- Nach § 263a StGB die Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Programme, unrichtige oder unbefugt verwendete Daten oder sonstige unbefugte Einwirkung. Kein Mensch irrt sich, eine Maschine rechnet falsch.
- Eine Versicherung, die den Schaden des Versicherungsnehmers selbst ersetzt, nicht den eines Dritten. Der Gegenbegriff ist die Haftpflichtversicherung, die Ansprüche Dritter abwehrt und erfüllt.
- Die Frage, ob Taten gedeckt sind, die vor Vertragsbeginn begangen wurden und erst später auffallen. Veruntreuung läuft oft jahrelang, bevor sie entdeckt wird; ohne diese Zusage bleibt genau der typische Fall außen vor.
- Die rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache. War die Sache dem Täter anvertraut, sieht § 246 StGB eine höhere Strafe vor.
- Nach § 266 StGB der Missbrauch einer eingeräumten Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, oder die Verletzung der Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, mit Nachteil für den Betreuten. Die typische Tat einer Vertrauensperson mit Zeichnungsrecht.
- Die Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen. Sie ist der Kern der Untreue nach § 266 StGB und der Grund, warum diese Tat nur begehen kann, wer Verantwortung für fremdes Geld trägt.
- Ein Schaden, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Was eine Vertrauensperson entwendet oder umleitet, ist genau das.
- Der im Vertrag bestimmte Kreis derer, deren Taten gedeckt sind. Ob Zeitarbeitskräfte, Praktikanten, freie Mitarbeiter, Organe oder beauftragte Dienstleister dazugehören, steht in keinem Gesetz, sondern in Ihrer Police.
- Der Fall, in dem ein Außenstehender eine Zahlung auslöst, indem er sich als Vorgesetzter, Lieferant oder Kunde ausgibt. Die Tat ist regelmäßig ein Betrug an einem Menschen, und ob die Police sie trägt, ist Vertragsfrage.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Betriebe mit Zugriff auf Geld und Waren?
Die Vertrauensschadenversicherung für vorsätzliche Taten gegen den eigenen Betrieb, die Cyberversicherung für Angriffe auf die IT, die D&O für die persönliche Haftung der Geschäftsführung und die Inhaltsversicherung für Einbruchdiebstahl. Wer fremdes Geld verwaltet, prüft zusätzlich seine Berufshaftpflicht. Was davon zu Ihnen passt, hängt daran, wer bei Ihnen an Geld und Ware herankommt.
Ist eine Vertrauensschadenversicherung Pflicht?
Nein. Keine Vorschrift verlangt eine Vertrauensschadenversicherung. Was das Gesetz regelt, ist die Strafbarkeit: Untreue nach § 266 StGB, Unterschlagung nach § 246 StGB, Betrug nach § 263 StGB und Computerbetrug nach § 263a StGB. Die Strafverfolgung bringt das Geld allerdings selten zurück, weil beim Täter nichts mehr zu holen ist. Genau diese Lücke schließt die Police, und sie ist der Grund, warum sie überhaupt existiert.
Was kostet eine Vertrauensschadenversicherung?
Das hängt vor allem von der Größe des Betriebs, der Zahl der Vertrauenspersonen, dem Zugriff auf Geld und Ware, Ihren internen Kontrollen, der gewünschten Versicherungssumme, dem Selbstbehalt und dem Umfang der Rückwärtsdeckung ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Zahlt die Cyberversicherung nicht, wenn Geld durch eine gefälschte Mail abfließt?
Das ist die häufigste Streitfrage in dieser Sparte, und sie hat eine klare rechtliche Trennlinie. Betrug setzt voraus, dass ein Mensch getäuscht wird und sich irrt. Computerbetrug setzt voraus, dass auf das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs eingewirkt wird. Eine Mail, die eine Mitarbeiterin zur Überweisung bringt, täuscht einen Menschen; ein manipuliertes Zahlungssystem tut etwas anderes. Welche Police den Fall trägt, entscheidet trotzdem nicht das Strafrecht, sondern der Wortlaut Ihrer beiden Verträge. Wir sehen uns beide an, bevor etwas passiert.
Wir sind fünf Leute und kennen uns seit Jahren. Brauchen wir das?
Das müssen Sie entscheiden, und wir reden Ihnen nichts ein. Was wir sagen können: Je kleiner der Betrieb, desto seltener gibt es das Vieraugenprinzip, und desto länger bleibt eine Tat unentdeckt. Der zweite Punkt ist der Zahlungsbetrug von außen, der mit Vertrauen im Team nichts zu tun hat. Wenn beides bei Ihnen kein Thema ist, sagen wir das auch.
Eine Tat lief schon vor Vertragsbeginn. Ist sie mitversichert?
Das hängt an der Rückwärtsdeckung, und es ist die Frage, die am häufigsten übersehen wird. Veruntreuung läuft oft über Jahre, bevor sie auffällt. Ein Vertrag, der nur Taten ab Vertragsbeginn deckt, lässt genau den typischen Fall außen vor. Wie weit ein Angebot zurückreicht und ob es dafür eine eigene Summe vorsieht, prüfen wir für jedes Angebot einzeln.
Wer gilt eigentlich als Vertrauensperson?
Wen der Vertrag so nennt, und das ist von Versicherer zu Versicherer verschieden. Fest angestellte Mitarbeiter stehen praktisch immer drin. Fraglich sind Zeitarbeitskräfte, Praktikanten, freie Mitarbeiter, Organe und beauftragte Dienstleister wie ein externes Buchhaltungsbüro. Wer bei Ihnen tatsächlich an Geld oder Ware kommt, gehört in diese Aufzählung, und das klären wir vor dem Abschluss.
Müssen wir Anzeige erstatten, damit die Versicherung zahlt?
Das steht in Ihrem Vertrag, und viele Bedingungen verlangen es oder knüpfen Obliegenheiten daran. Unabhängig davon ist es in der Praxis schwer, einen Schaden nachzuweisen, den niemand ermittelt hat. Was Ihr konkreter Vertrag an Obliegenheiten vorsieht, lesen wir mit Ihnen durch, bevor Sie unterschreiben, nicht erst im Schadenfall.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
Inhaltlicher Stand: