Rückrufkostenversicherung

Der Fehler ist schon im Markt.
Die Aktion zahlt die Haftpflicht nicht.

Eine Rückrufkostenversicherung trägt die Kosten, ein ausgeliefertes Produkt zurückzuholen: Benachrichtigung, Transport, Prüfung, Austausch, Vernichtung. Die Betriebs- und Produkthaftpflicht schließt genau diese Kosten aus. Wir lesen Ihren Vertrag und sagen Ihnen, was er hergibt.

Deckung verstehen

Was ist eine Rückrufkostenversicherung?

Eine Rückrufkostenversicherung ersetzt die Kosten eines Produktrückrufs: die Betroffenen zu benachrichtigen, die Ware zurückzuholen, zu prüfen, auszutauschen oder zu vernichten. In den Musterbedingungen ist sie kein eigener Vertrag, sondern ein Abschnitt der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, der gesondert vereinbart werden muss. Versichert sind reine Vermögensschäden, also Schäden, die weder durch Personen noch durch Sachschäden entstanden sind.

Ein Stichprobenbefund genügt, und das Produkt muss zurück aus dem Markt. Die Rückrufkostenversicherung trägt die Aktion, nicht den Schaden, den das Produkt angerichtet hat.

Aufbau der Police

Was steht in einer Rückrufkostenversicherung?

Die Rückrufkosten stehen in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft als Abschnitt A5 der AVB BHV, Stand Februar 2026. Sie sind dort keine eigene Police, sondern eine Erweiterung, die im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart sein muss. Bindend ist allein Ihr Vertrag; abweichende Vereinbarungen sind vorgesehen.

Grundlage, wann die Police greift

Gegenstand der Versicherung

Gedeckt sind Vermögensschäden aus einem Rückruf, den ein Mangelbefund oder eine Behörde auslöst.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass wegen festgestellter oder nach objektiven Tatsachen vermuteter Mängel von Erzeugnissen oder aufgrund behördlicher Anordnung ein Rückruf durchgeführt wurde, um Personen- oder Sachschäden zu vermeiden. Ein ausreichender Stichprobenbefund genügt den Bedingungen ausdrücklich als objektive Tatsache.

Nicht darin

Ansprüche auf Erfüllung, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung. Die Gewährleistung gegenüber Ihrem Abnehmer bleibt Ihre Sache.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-1.1 und A5-3.2

Rückruf als Versicherungsfall

Versicherungsfall ist der Rückruf selbst, und zwar nur der auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende.

Rückruf ist die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung des Versicherungsnehmers, zuständiger Behörden oder sonstiger Dritter an Endverbraucher, an Händler, die Endverbraucher beliefern, oder an Werkstätten, die Erzeugnisse prüfen und Mängel beheben zu lassen. Als Rückruf gilt auch die Warnung vor nicht sicheren Erzeugnissen, soweit sie zur Vermeidung von Schäden ausreicht; die Produktsicherheitsverordnung nennt sie Sicherheitswarnung.

Nicht darin

Die Aktion aus reiner Vorsicht. Ohne gesetzliche Verpflichtung ist sie nach diesen Bedingungen kein Rückruf, so teuer sie auch wird.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-3.1

Versicherte Erzeugnisse

Nur die Erzeugnisse, die in der Risikobeschreibung des Versicherungsscheins stehen.

Der Schutz bezieht sich ausschließlich auf die im Versicherungsschein aufgeführten Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer hergestellt, geliefert oder vertrieben hat. Dazu gehören auch Produkte Dritter, die eigene Erzeugnisse enthalten. Auch der Eigenrückruf ist gedeckt: Wer selbst zurückruft, um seine gesetzliche Pflicht zu erfüllen, bekommt die Kosten nach denselben Regeln ersetzt.

Nicht darin

Kraft-, Luft- und Raumfahrzeuge sowie erkennbar dafür bestimmte Teile und Zubehör. Für Zulieferer der Fahrzeugindustrie gibt es einen eigenen Abschnitt.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-1.2 bis A5-1.4

Ausschlüsse

Wer den Mangel kannte oder bewusst von Vorschriften abwich, hat keinen Schutz.

Ausgeschlossen sind Vorsatz und bewusstes Abweichen von Vorschriften, Anordnungen oder Anweisungen des Auftraggebers, dazu Ansprüche, wenn jemand das Erzeugnis in Kenntnis seiner Mangelhaftigkeit in den Verkehr gebracht hat. Weiter draußen: Asbest, Gentechnik, Rechtsmängel wie Patent- und Markenverletzungen, böswillige Manipulation, Entschädigungen mit Strafcharakter und Schäden, die unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen beruhen.

Nicht darin

Die Erprobungsklausel trifft besonders oft: Ausgeschlossen sind Kosten durch Erzeugnisse, deren Verwendung oder Wirkung für den konkreten Zweck nicht ausreichend erprobt war. Ebenfalls draußen sind Erzeugnisse, die beim Rückruf noch gar nicht ausgeliefert waren.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-9

Leistungen, was gezahlt wird

Benachrichtigung

Die Kosten, die Betroffenen zu erreichen, bis hin zu Aufrufen über die Medien.

Höchstens Vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall

Ersetzt werden die Kosten der Benachrichtigung von Endverbrauchern, von Händlern, die Endverbraucher beliefern, und von Werkstätten. Die Kosten für Aufrufe über die Medien gehören ausdrücklich dazu. Was in einer solchen Rückrufanzeige stehen muss, gibt die europäische Produktsicherheitsverordnung vor, bis hin zur gebührenfreien Telefonnummer.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-3.4.1

Prüfung und Sortierung

Vorsortieren, Transport zur prüfenden Stelle, und die Prüfung selbst.

Höchstens Günstigste versicherte Gesamtkosten der möglichen Maßnahmen

Versichert sind das Vorsortieren der betroffenen Erzeugnisse, ihr Transport zum Versicherungsnehmer oder zu autorisierten Stellen und die Überprüfung, welche Stücke tatsächlich mangelhaft sind. Lässt sich die Mangelhaftigkeit nur durch Zerstörung oder nach Ausbau feststellen, verlangen die Bedingungen keinen Nachweis, dass die verdächtigen Stücke wirklich Mängel haben. Stehen mehrere versicherte Wege offen, zahlt der Versicherer den günstigsten.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-3.4.2 bis A5-3.4.4

Austausch und Reparatur

Ausbauen, Entfernen, Einbauen, dazu Reparatur und Nachrüstung.

Höchstens Vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall

Gedeckt sind die Kosten, mangelhafte Erzeugnisse oder einzelne Teile auszubauen, abzunehmen, freizulegen oder zu entfernen und mangelfreie einzubauen, anzubringen oder zu verlegen, dazu Reparatur sowie Ersatz- und Nachrüstmaßnahmen. Für Einzelteile gilt das nur, soweit sich die Gefahr nicht durch eine Neulieferung günstiger beseitigen lässt. Eine Zwischenlagerung ist für einen vereinbarten Zeitraum mitversichert.

Nicht darin

Die Kosten für die Nach- oder Neulieferung mangelfreier Erzeugnisse oder Einzelteile. Versichert ist der Austausch, nicht die neue Ware.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-3.4.5 bis A5-3.4.9

Vernichtung und Erfolgskontrolle

Die Beseitigung der Ware, wenn anders keine Gefahr zu nehmen ist, und die Kontrolle danach.

Höchstens Vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall

Ersetzt werden die Kosten der Beseitigung oder Vernichtung der Erzeugnisse, soweit die Gefahr nicht auf andere Weise zu beseitigen ist, dazu die Ablauf- und Erfolgskontrolle der Aktion. Letztere ist der Teil, den Betriebe regelmäßig vergessen: Eine Behörde will wissen, welcher Anteil der Ware tatsächlich zurückgekommen ist.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-3.4.10 und A5-3.4.11

Grenzen der Entschädigung

Versicherungssumme je Fall, eine Obergrenze je Jahr, Selbstbeteiligung, und eine Frist nach der Auslieferung.

Höchstens Vereinbartes Vielfaches der Versicherungssumme je Versicherungsjahr

Je Versicherungsfall gilt die vereinbarte Versicherungssumme, je Versicherungsjahr ein Vielfaches davon. Mehrere Fälle aus der gleichen Ursache, etwa demselben Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler, oder aus Lieferungen mit den gleichen Mängeln gelten als ein Serienschaden und zählen zum Zeitpunkt des ersten. Dazu kommt eine Selbstbeteiligung und eine zeitliche Grenze: gedeckt sind Fälle, die innerhalb einer vereinbarten Zahl von Jahren nach der Auslieferung eintreten.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-5 und A5-11

Rückrufe im Ausland

Auslandsfälle sind gedeckt, die Vereinigten Staaten und Kanada regelmäßig nicht.

Höchstens Versicherungssumme, auf die im Ausland auch die Abwehrkosten angerechnet werden

Versichert sind Fälle im Ausland durch Erzeugnisse, die der Versicherungsnehmer dorthin geliefert hat oder die ohne sein Zutun dorthin gelangt sind. Ausgeschlossen sind Fälle in den Vereinigten Staaten, ihren Territorien und Kanada durch Erzeugnisse, die bei der Auslieferung erkennbar für eine Lieferung dorthin bestimmt waren. Für das Ausland gilt außerdem, dass Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten auf die Versicherungssumme angerechnet werden, anders als im Inland.

Quelle: GDV, AVB BHV A5-7 und A5-8

Vereinbar, was dazukommen kann

Keiner davon ist automatisch dabei. Jeder muss im Vertrag vereinbart sein, und je nach Versicherer ist nicht jeder zu haben.

Verzicht auf die Rügepflicht

Deckung, wenn Sie Ihrem Abnehmer die Untersuchungspflicht erlassen haben.

Wer gegenüber Abnehmern vertraglich auf die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB oder dem UN-Kaufrecht verzichtet, erweitert damit seine Haftung. Diese Erweiterung lässt sich mitversichern, verlangt aber eine Eingangskontrolle beim Abnehmer und ein Qualitätssicherungsmanagement nach branchenüblichem Standard.

Erzeugnisse von vor Vertragsbeginn

Ware, die schon draußen war, bevor die Police lief.

Für Kosten durch Erzeugnisse, die vor Inkrafttreten des Vertrags ausgeliefert wurden, besteht nur bei besonderer Vereinbarung Schutz. Wer neu abschließt, hat sonst genau die Ware ungedeckt, die am längsten im Markt ist.

Nachhaftung

Schutz für Rückrufe, die erst nach dem Ende des Betriebs kommen.

Versicherungsschutz nach Betriebseinstellung oder Berufsaufgabe lässt sich vereinbaren. Ein Mangel zeigt sich oft Jahre nach der Auslieferung, und die gesetzliche Pflicht endet nicht mit dem Gewerbeschein.

Teile für Fahrzeuge

Ein eigener Abschnitt für Zulieferer der Fahrzeugindustrie.

Der Abschnitt für Hersteller und Handelsbetriebe nimmt Kraft-, Luft- und Raumfahrzeuge und erkennbar dafür bestimmte Teile aus. Wer solche Teile liefert, braucht den gesonderten Abschnitt für Kfz-Teile-Zulieferer.

Beispiele aus dem Betrieb

Wann zahlt eine Rückrufkostenversicherung?

Drei typische Fälle und die Stelle in der Police, die darauf antwortet.

Eine Stichprobe zeigt einen Mangel in einer ausgelieferten Charge. Sie müssen Händler und Endkunden erreichen.1

Benachrichtigung

Ersetzt werden die Kosten, die Betroffenen zu benachrichtigen, einschließlich der Aufrufe über die Medien, wenn Sie nicht alle direkt erreichen. Die europäische Produktsicherheitsverordnung schreibt für diesen Fall eine Rückrufanzeige mit festem Inhalt vor.

Höchstens Vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall

Die zurückgeholten Geräte müssen geprüft und die mangelhaften Teile getauscht werden.2

Austausch und Reparatur

Gedeckt sind das Ausbauen und Entfernen der mangelhaften Stücke und das Einbauen mangelfreier, dazu Reparatur und Nachrüstung. Lässt sich die Gefahr durch mehrere versicherte Wege beseitigen, zahlt der Versicherer den günstigsten.

Höchstens Vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall

In Ihrer Lebensmittelcharge weist ein Labor einen Keim nach. Die Ware lässt sich nicht retten.3

Vernichtung und Erfolgskontrolle

Ersetzt werden die Kosten der Beseitigung oder Vernichtung, soweit die Gefahr nicht anders zu beseitigen ist, dazu die Ablauf- und Erfolgskontrolle. Für Lebensmittel verlangt das europäische Lebensmittelrecht ohnehin die unverzügliche Rücknahme und die Unterrichtung der Behörden.

Höchstens Vereinbarte Versicherungssumme je Versicherungsfall

Anmerkungen zu den Fällen

  1. 1 Ein Rückruf im Sinne der Bedingungen beruht auf einer gesetzlichen Verpflichtung. Eine Aktion aus reiner Vorsicht ist keiner, auch wenn sie dasselbe kostet.
  2. 2 Die mangelfreie Ersatzware selbst zahlen Sie. Die Kosten der Nach- oder Neulieferung sind ausdrücklich ausgenommen.
  3. 3 Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Rückrufs noch nicht an Händler oder Endverbraucher ausgeliefert waren, sind ausgeschlossen. Die Ware im eigenen Lager ist ein Fall für die Inhaltsversicherung.
Abgrenzung

Rückrufkostenversicherung im Vergleich.

Rückrufkosten, Produkthaftpflicht und der gesonderte Abschnitt für Fahrzeugteile greifen bei demselben Mangel, zahlen aber jeweils etwas anderes.

Zum Vergleichen seitwärts wischen

Diese Seite
Rückrufkostenversicherung
Betriebs- und Produkthaftpflicht
Rückrufkosten für Kfz-Teile-Zulieferer
Auslöser
Ein festgestellter oder nach objektiven Tatsachen vermuteter Mangel, oder eine behördliche Anordnung.
Ein Personen- oder Sachschaden, den ein ausgeliefertes Erzeugnis bei Dritten anrichtet.
Derselbe Mangelbefund, aber an Teilen, die erkennbar für Fahrzeuge bestimmt sind.
Schaden
Die Kosten der Aktion: Benachrichtigung, Transport, Prüfung, Austausch, Vernichtung.
Der Schaden des Dritten, dazu die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Dieselben Arten von Kosten, in einem gesonderten Abschnitt geregelt.
Beispiel
Eine Charge muss aus dem Handel zurück und geprüft werden.
Ein fehlerhaftes Bauteil beschädigt die Anlage des Kunden.
Ein Zulieferteil muss in einer ganzen Baureihe getauscht werden.
Unterschied
Sie zahlt die Aktion, nicht den Schaden.
Sie schließt die Rückrufkosten in einer eigenen Klausel aus.
Der Abschnitt für Hersteller und Handel nimmt Fahrzeugteile aus.
Für wen

Wer braucht eine Rückrufkostenversicherung?

Was diese Police nicht ist: eine Garantie- oder Gewährleistungsversicherung. Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz statt der Leistung sind ausgeschlossen, und die mangelfreie Ersatzware zahlen Sie selbst.

Auch der entgangene Umsatz während der Aktion und der Schaden an Ihrem Ruf gehören nicht dazu. Wer Teile für Fahrzeuge liefert, braucht den gesonderten Abschnitt. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, was der Markt dazu hergibt und was nicht.

  • Hersteller von Serienprodukten

    Ein Konstruktions- oder Produktionsfehler steckt in der ganzen Charge. Die Zahl der betroffenen Stücke entscheidet über die Kosten, nicht die Schwere des einzelnen Mangels.

  • Importeure aus Drittländern

    Wer Ware in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt, gilt nach dem Produkthaftungsgesetz als Hersteller. Der Lieferant in Übersee hilft dabei nicht.

  • Handelsbetriebe mit Eigenmarke

    Der eigene Name auf fremder Ware macht aus einem Händler einen Quasi-Hersteller. Das ist der häufigste Weg, unbemerkt in diese Haftung zu geraten.

  • Lebensmittelbetriebe und Getränkehersteller

    Das europäische Lebensmittelrecht verlangt die unverzügliche Rücknahme und, wenn die Ware den Verbraucher erreicht haben könnte, den Rückruf.

  • Hersteller von Kosmetik und Pflegeprodukten

    Ein Chargenbefund trifft Ware, die bei Tausenden Kunden im Bad steht, und die Rückholung läuft fast nur über Medien und Handel.

  • Elektro und Hausgeräte

    Hier ordnen Behörden Rückrufe am häufigsten an, und der Austausch findet beim Kunden statt, nicht im eigenen Werk.

  • Zulieferer für Maschinen und Anlagen

    Ein kleines Teil steckt in einer großen Maschine. Ausbauen und Einbauen kostet ein Vielfaches des Teils.

  • Online-Händler mit eigenem Sortiment

    Die Kundendaten liegen vor, also ist die direkte Benachrichtigung Pflicht. Das macht den Rückruf schneller und die Dokumentation aufwendiger.

Glossar

Begriffe aus einer Rückrufkostenversicherung

Der Rückruf, den der Versicherungsnehmer selbst durchführt, um seine gesetzliche Pflicht zu erfüllen. A5-1.4 der AVB BHV deckt ihn nach denselben Regeln wie den Anspruch eines Dritten.
Der Ausschluss in A5-9.13 der AVB BHV für Erzeugnisse, deren Verwendung oder Wirkung für den konkreten Zweck nicht ausreichend erprobt war. Er trifft neue Produkte härter als eingeführte.
Die in A5-3.4 der AVB BHV abschließend aufgezählten Maßnahmen, deren Kosten versichert sind. Stehen mehrere offen, zahlt der Versicherer die günstigste.
Wer seinen Namen, seine Marke oder ein anderes Kennzeichen auf einem fremden Produkt anbringt, gilt nach § 4 Absatz 1 ProdHaftG als dessen Hersteller. Handelsmarken machen aus einem Händler einen Hersteller.
Nach A5-3.1 der AVB BHV die auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende Aufforderung an Endverbraucher, Händler oder Werkstätten, Erzeugnisse prüfen und Mängel beheben zu lassen. Auch die Warnung gilt als Rückruf, soweit sie ausreicht.
Die schriftliche Unterrichtung der Verbraucher. Artikel 36 der VO (EU) 2023/988 schreibt ihren Inhalt vor: Überschrift „Produktsicherheitsrückruf", Beschreibung von Produkt und Gefahr, Handlungsanweisung, Abhilfe und eine gebührenfreie Telefonnummer. Beschönigende Wörter sind ausdrücklich verboten.
Die Pflicht des kaufmännischen Abnehmers nach § 377 HGB, die Ware zu untersuchen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Wer darauf vertraglich verzichtet, erweitert seine Haftung und braucht dafür eine eigene Vereinbarung.
Das Meldeportal nach Artikel 9 Absatz 8 der VO (EU) 2023/988, über das ein Hersteller die Marktüberwachungsbehörden unterrichtet, wenn er sein Produkt für gefährlich hält.
Nach A5-5.3 der AVB BHV mehrere Fälle aus der gleichen Ursache oder aus Lieferungen mit den gleichen Mängeln. Sie gelten als ein Fall und zählen zum Zeitpunkt des ersten.
Die Unterrichtung, die nach Artikel 35 der VO (EU) 2023/988 nötig ist, damit ein Produkt sicher verwendet werden kann, auch ohne dass es zurückgeholt wird.
Nach A5-1.1 der AVB BHV ein Schaden, der weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden ist. Die Kosten einer Rückrufaktion sind genau das, und deshalb braucht es für sie eine eigene Vereinbarung.
Der in der Union niedergelassene Verantwortliche nach Artikel 16 der VO (EU) 2023/988, ohne den ein Produkt nicht in Verkehr gebracht werden darf. Wer aus einem Drittland importiert, ist es in der Regel selbst.
Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Hersteller, Importeure und Händler?

Die Betriebs- und Produkthaftpflicht für die Schäden, die ein Erzeugnis bei Dritten anrichtet, die Rückrufkostenversicherung für die Aktion selbst, die Inhaltsversicherung für die eigene Ware im Lager und eine Vermögensschadenhaftpflicht, wo Beratung oder Planung im Spiel ist. Wer ins Ausland liefert, prüft zusätzlich, wie weit der Vertrag dorthin reicht. Was davon zu Ihnen passt, hängt daran, wo bei Ihnen die große Stückzahl liegt.

Ist eine Rückrufkostenversicherung Pflicht?

Die Versicherung ist nicht vorgeschrieben, der Rückruf oft schon. Nach Artikel 9 Absatz 8 der europäischen Produktsicherheitsverordnung muss ein Hersteller, der sein Produkt für gefährlich hält, unverzüglich Korrekturmaßnahmen ergreifen, wozu auch die Rücknahme vom Markt oder der Rückruf gehören können, die Verbraucher unterrichten und die Marktüberwachungsbehörden über das Safety-Business-Gateway informieren. Artikel 16 verlangt, dass es für jedes in Verkehr gebrachte Produkt einen in der Union niedergelassenen verantwortlichen Wirtschaftsakteur gibt. Für Lebensmittel steht dasselbe in Artikel 19 der Verordnung über das Lebensmittelrecht: unverzügliche Rücknahme, Unterrichtung der Behörden, Rückruf beim Verbraucher, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen. Die Kosten dieser Pflicht trägt zunächst der Betrieb.

Was kostet eine Rückrufkostenversicherung?

Das hängt vor allem von der Art der Erzeugnisse, der Stückzahl im Markt, den Absatzwegen, dem Anteil der Ausfuhr, der vereinbarten Versicherungssumme und Jahreshöchstersatzleistung, der Selbstbeteiligung und der Frist nach der Auslieferung ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Zahlt meine Produkthaftpflicht den Rückruf nicht ohnehin?

Nein, sie schließt ihn aus. Die Musterbedingungen der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung enthalten unter A3-7.8.3 einen eigenen Rückrufkostenausschluss: Ansprüche wegen Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rückruf von Erzeugnissen geltend gemacht werden, sind dort nicht gedeckt. Die Rückrufkosten stehen in einem anderen Abschnitt desselben Bedingungswerks und müssen gesondert vereinbart werden. Was Ihr Vertrag im Einzelnen sagt, sehen wir uns mit Ihnen an.

Muss der Mangel bewiesen sein, bevor die Police zahlt?

Nicht in jedem Fall. Die Bedingungen lassen einen ausreichenden Stichprobenbefund als objektive Tatsache genügen. Und wenn sich die Mangelhaftigkeit nur durch Zerstörung oder nur nach Ausbau feststellen ließe, verlangen sie ausdrücklich keinen Nachweis, dass die verdächtigen Stücke wirklich Mängel haben. Das ist wichtig, weil ein Rückruf fast immer beginnt, bevor die Ursache geklärt ist.

Wir rufen freiwillig zurück, bevor die Behörde kommt. Ist das gedeckt?

Das kommt darauf an, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Versichert ist der Rückruf, der auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht, und der Eigenrückruf ist ausdrücklich eingeschlossen: Wer selbst zurückruft, um seine Pflicht zu erfüllen, bekommt die Kosten nach denselben Regeln ersetzt. Eine Aktion, zu der niemand verpflichtet war, ist dagegen kein Rückruf im Sinne der Bedingungen. Die Abgrenzung entscheidet der Einzelfall, und sie sollte vor der Aktion geklärt werden, nicht danach.

Wir liefern auch in die USA. Gilt die Deckung dort?

In der Regel nicht. Die Musterbedingungen schließen Fälle in den Vereinigten Staaten, ihren Territorien und Kanada aus, soweit die Erzeugnisse bei der Auslieferung erkennbar für eine Lieferung dorthin bestimmt waren. Für das übrige Ausland besteht Schutz, allerdings werden dort Anwalts-, Sachverständigen- und Gerichtskosten auf die Versicherungssumme angerechnet. Wenn Sie in diese Märkte liefern, gehört das vor den Abschluss auf den Tisch.

Wir sind nur Händler. Betrifft uns das überhaupt?

Häufiger, als Händler denken. Wer seinen Namen oder seine Marke auf ein fremdes Produkt setzt, gilt nach dem Produkthaftungsgesetz als dessen Hersteller. Wer aus einem Drittland in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt, ebenfalls. Und wenn der Hersteller nicht festzustellen ist, gilt jeder Lieferant als Hersteller, sofern er nicht binnen eines Monats seinen Vorlieferanten benennt. Eigenmarke und Import sind die beiden Wege, auf denen ein Handelsbetrieb in diese Pflicht rutscht.

Was kostet uns ein Rückruf, wenn wir keine Deckung haben?

Eine Zahl nennen wir nicht, weil sie nichts über Ihren Fall sagt. Die Treiber stehen aber fest: die Zahl der Stücke im Markt, ob Sie Ihre Endkunden direkt erreichen oder über Medien suchen müssen, ob geprüft, repariert oder getauscht wird, und ob der Austausch beim Kunden stattfindet. Der Ausbau eines kleinen Teils aus einer großen Maschine kostet ein Vielfaches des Teils. Genau diese Rechnung machen wir vor dem Angebot mit Ihnen auf.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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