Feuer, Wasser, Sturm.
Starkregen nur auf Wunsch.
Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude selbst. Die Musterbedingungen führen dafür drei Gefahrengruppen, die einzeln versicherbar sind, und die weiteren Naturgefahren als vierte, die nur zusätzlich dazukommt. Wir sehen nach, welche davon in Ihrem Vertrag steht.
Was ist eine Gebäudeversicherung?
Eine Gebäudeversicherung ersetzt Schäden am Gebäude selbst, also an Mauerwerk, Dach, fest eingebauten Teilen und dem Zubehör auf dem Grundstück. Die Musterbedingungen bauen sie aus Gefahrengruppen: Feuer und verwandte Gefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel lassen sich einzeln versichern. Die weiteren Naturgefahren, von der Überschwemmung bis zum Schneedruck, bilden eine eigene Gruppe, die es nur zusätzlich zu einer der anderen gibt. Nicht versichert ist, was im Gebäude steht; dafür ist die Inhaltsversicherung da.
Nach dem Starkregen steht das Wasser im Keller, und die Police kennt nur Leitungswasser. Überschwemmung und Rückstau sind eine eigene Gefahrengruppe, die vereinbart sein muss.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Wir lesen, welche Gruppen Ihr Vertrag führt
Der häufigste Befund in alten Gebäudepolicen ist nicht eine zu niedrige Summe, sondern eine fehlende Gefahrengruppe. Wir gehen den Versicherungsschein durch und sagen Ihnen in einem Satz, ob die weiteren Naturgefahren drinstehen und wie der Mietausfall geregelt ist.
Die Merkmale, an denen alles hängt
Im Wohnflächenmodell tragen Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und Nutzung den ganzen Vertrag. Wir prüfen mit Ihnen, ob die gemeldeten Angaben noch stimmen, besonders nach Ausbau, Anbau oder einer Nutzungsänderung im Erdgeschoss.
Eine Deckung, die zum Haus passt
Ein Zweifamilienhaus, ein Mietshaus mit Laden und ein saniertes Objekt mit Photovoltaik brauchen verschiedene Gruppen, verschiedene Erweiterungen und verschiedene Haftzeiten für den Mietausfall. Wir richten den Vertrag daran aus, statt eine Standarddeckung zu übernehmen.
So läuft eine Anfrage: Sie nennen uns Objekt, Nutzung, Fläche und was in den letzten Jahren gebaut wurde, wir klären die Gefahrengruppen und den Mietausfall, holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihre Lage zeichnen, und legen Ihnen Gruppen, Haftzeiten und Obliegenheiten nebeneinander. Eine Anfrage ist noch kein Abschluss.
Was steht in einer Gebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung steht in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft als VGB 2022, hier in der Fassung des Wohnflächenmodells, Stand Juni 2026. Es ist das Modell, das ohne Versicherungssumme auskommt: Der Beitrag hängt an Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und Nutzung. Bindend ist allein Ihr Vertrag; abweichende Vereinbarungen sind vorgesehen.
Grundlage, wann die Police greift
Die Gefahrengruppen
Drei Gruppen sind einzeln versicherbar, die vierte gibt es nur zusätzlich.
Drei Gruppen sind einzeln versicherbar, die vierte gibt es nur zusätzlich.
Versichert sind Sachen, die durch die vereinbarten Ereignisse zerstört oder beschädigt werden. Die erste Gruppe umfasst Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall sowie Seng-, Rauch- und Rußschäden. Die zweite ist Leitungswasser, die dritte Sturm und Hagel. Jede dieser drei kann auch einzeln versichert werden.
Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie sind generell ausgeschlossen, ebenso die Sturmflut.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 1.1 bis A 1.3.1 und A 2
Weitere Naturgefahren
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck sind eine eigene Gruppe.
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck sind eine eigene Gruppe.
Die weiteren Naturgefahren, in den Bedingungen auch Elementargefahren genannt, sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Sie können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen Gruppen versichert werden. Das heißt zweierlei: allein gibt es sie nicht, und automatisch dabei sind sie auch nicht.
Die Sturmflut. Sie steht in den nicht versicherten Schäden der Naturgefahren und bleibt auch mit Elementardeckung draußen.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 1.3.2 und A 5.5
Gleitender Neubauwert Plus
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Schadens, nicht eine feste Summe.
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Schadens, nicht eine feste Summe.
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich Architektenhonoraren sowie Konstruktions- und Planungskosten. Berücksichtigt sind Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungen zwischen Schaden und unverzüglich veranlasster Wiederherstellung. Der Versicherer passt den Schutz an die Baukostenentwicklung an. Verändern Sie innerhalb der Versicherungsperiode Fläche, Gebäudetyp oder Bauausführung, besteht bis zum Ende dieser Periode Schutz, auch wenn die Maßnahme wertsteigernd war.
Der volle Wert, wenn nicht wiederhergestellt wird. Dann gilt nur der Gleitende Zeitwert Plus, also der Neubauwert abzüglich Alter und Abnutzung.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 13.1 bis A 13.3
Sicherheitsvorschriften
Vier Pflichten, deren Verletzung die Leistung kosten kann.
Vier Pflichten, deren Verletzung die Leistung kosten kann.
Als vertraglich vereinbarte Obliegenheiten gelten: versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, besonders wasserführende Anlagen, Dächer und außen angebrachte Sachen, und Mängel unverzüglich beseitigen. Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen absperren, entleeren und entleert halten. In der kalten Jahreszeit alle Gebäude beheizen und das genügend häufig kontrollieren, alternativ entleeren. Und bei rückstaugefährdeten Räumen die Rückstausicherungen funktionsbereit halten.
Nachsicht bei Leerstand. Gerade das nicht genutzte Gebäude ist der Fall, für den die Bedingungen eine eigene Vorschrift führen.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 20.1 und A 20.2
Leistungen, was gezahlt wird
Entschädigung bei Zerstörung und Beschädigung
Wiederherstellungskosten beim zerstörten, Reparaturkosten beim beschädigten Gebäude.
Höchstens Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
Wiederherstellungskosten beim zerstörten, Reparaturkosten beim beschädigten Gebäude.
Höchstens Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
Bei zerstörten Gebäuden ersetzt der Versicherer die ortsüblichen Wiederherstellungskosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, einschließlich der Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Beschränkungen und der Architektenhonorare. Bei beschädigten Gebäuden sind es die erforderlichen Reparaturkosten, dazu eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird.
Mehr als der Versicherungswert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Bei beschädigten Sachen ist er die Obergrenze.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 17.1
Mietausfall
Bei Wohnräumen ersetzt die Police die ausgefallene Miete samt Betriebskosten.
Höchstens Für eine im Vertrag eingetragene Zahl von Monaten
Bei Wohnräumen ersetzt die Police die ausgefallene Miete samt Betriebskosten.
Höchstens Für eine im Vertrag eingetragene Zahl von Monaten
Ersetzt wird der Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Miete ganz oder teilweise einstellen oder das Mietverhältnis kündigen; die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts gehören dazu. Für selbst bewohnte Räume tritt der ortsübliche Mietwert an diese Stelle. Ersetzt wird für den Zeitraum, in dem die Räume nicht benutzbar sind, höchstens für die im Vertrag eingetragene Zahl von Monaten, und nur soweit die Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert wird.
Gewerblich genutzte Räume. Für sie kann die Versicherung des Mietausfalls oder des Mietwerts vereinbart werden, von sich aus gilt sie nicht.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 12.1 bis A 12.3
Was als Gebäude gilt
Gebäude, Bestandteile, Zubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile.
Höchstens Nach dem im Versicherungsschein beschriebenen Gebäude
Gebäude, Bestandteile, Zubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile.
Höchstens Nach dem im Versicherungsschein beschriebenen Gebäude
Die Bedingungen unterscheiden zwischen dem Gebäude, seinen Bestandteilen, dem Gebäudezubehör, Terrassen und weiteren Grundstücksbestandteilen. Der Versicherungswert des Gebäudes gilt auch für Zubehör, Terrassen und die weiteren Grundstücksbestandteile. Was davon mitversichert ist und was zusätzlich vereinbart werden muss, steht in einem eigenen Abschnitt und ist bei älteren Verträgen der häufigste Fundort für Überraschungen.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 6 bis A 8 und A 13
Beitrag nach Merkmalen statt nach Summe
Grundlage sind Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und Nutzung.
Höchstens Nach den im Versicherungsschein erfassten Merkmalen
Grundlage sind Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und Nutzung.
Höchstens Nach den im Versicherungsschein erfassten Merkmalen
Im Wohnflächenmodell berechnet sich der Beitrag aus der Fläche, dem Gebäudetyp, der Bauausführung und -ausstattung, der Nutzung und weiteren vereinbarten Merkmalen. Eine Versicherungssumme, die zu niedrig sein könnte, gibt es damit nicht. Dafür hängt alles an der Richtigkeit dieser Angaben: Wer eine Fläche zu klein angibt oder eine Nutzung nicht meldet, verschiebt die Grundlage des ganzen Vertrags.
Ein Freibrief. § 75 VVG regelt die Unterversicherung für den Fall, dass eine Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt; das Modell vermeidet diese Lage, solange die Merkmale stimmen.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 14 und A 15
Veränderungen am Gebäude
Umbauten sind bis zum Ende der Versicherungsperiode mitgedeckt, danach zählt die Meldung.
Höchstens Bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode
Umbauten sind bis zum Ende der Versicherungsperiode mitgedeckt, danach zählt die Meldung.
Höchstens Bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode
Werden innerhalb der Versicherungsperiode Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung oder sonstige beitragsrelevante Merkmale durch bauliche Maßnahmen verändert, besteht bis zum Ende dieser Periode Versicherungsschutz, auch wenn die Maßnahme wertsteigernd ist. Danach entscheidet, ob die Änderung beim Versicherer angekommen ist.
Eine dauerhafte Deckung ohne Anzeige. Der Schutz überbrückt die Periode, er ersetzt die Meldung nicht.
Quelle: GDV, VGB 2022 A 13.1.1 und A 16
Vereinbar, was dazukommen kann
Keiner davon ist automatisch dabei. Jeder muss im Versicherungsschein stehen, und je nach Lage des Gebäudes ist nicht jeder zu haben.
Elementarschutz hinzunehmen
Die Gruppe, ohne die Starkregen und Rückstau nicht versichert sind.
Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch bilden eine eigene Gruppe, die nur zusätzlich zu einer anderen versicherbar ist. Ob ein Versicherer sie für Ihr Gebäude anbietet, hängt an dessen Lage; das entscheidet er, nicht wir. Fragen kostet nichts, und die Antwort gehört ins Protokoll.
Mietausfall für Gewerberäume
Im gemischt genutzten Haus die wichtigste Erweiterung.
Der Mietausfall ist für Wohnräume automatisch versichert, für gewerblich genutzte Räume nur, wenn es vereinbart ist. Wer im Erdgeschoss einen Laden und darüber Wohnungen hat, sollte genau diesen Satz im Versicherungsschein suchen.
Längere Haftzeit für den Mietausfall
Die Zahl der Monate steht im Vertrag und ist verhandelbar.
Mietausfall und Mietwert werden höchstens für eine im Vertrag eingetragene Zahl von Monaten ersetzt. Nach einem Brand dauert die Wiederherstellung eines Mehrfamilienhauses oft länger, als diese Zahl hergibt, und die Differenz trägt der Eigentümer.
Anlagen auf dem Dach und im Hof
Photovoltaik, Ladepunkte und Nebengebäude gehören in die Beschreibung.
Zubehör, Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile sind in eigenen Abschnitten geregelt. Eine Anlage auf dem Dach oder eine Ladesäule im Hof verändert das Risiko und gehört angezeigt, damit sie im beschriebenen Gebäude steht und nicht im Streit endet.
Wann zahlt eine Gebäudeversicherung?
Drei Fälle aus dem Jahr eines Vermieters und die Stelle in der Police, die darauf antwortet.
Nach einem Starkregen drückt Wasser aus dem Kanal zurück und flutet den Keller.1
Weitere Naturgefahren
Rückstau gehört zu den weiteren Naturgefahren und ist damit nur versichert, wenn diese Gruppe vereinbart ist. Ist sie es, kommt die Obliegenheit hinzu: Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
Höchstens Nach der vereinbarten Gefahrengruppe und dem Versicherungswert
Ein Brand macht zwei Wohnungen unbewohnbar, die Mieter stellen die Zahlung ein.2
Mietausfall
Ersetzt wird der Mietausfall einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten, solange die Räume nicht benutzbar sind, höchstens für die im Vertrag eingetragene Zahl von Monaten. Verzögern Sie die Wiederbenutzung schuldhaft, wird entsprechend gekürzt.
Höchstens Für die im Vertrag eingetragene Zahl von Monaten
In einer leerstehenden Wohnung platzt im Januar eine Leitung.3
Sicherheitsvorschriften
Die Bedingungen verlangen für nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufige Kontrolle zu jeder Jahreszeit und das Absperren, Entleeren und Entleerthalten aller wasserführenden Anlagen. In der kalten Jahreszeit ist zu beheizen oder zu entleeren.
Höchstens Leistung je nach Schwere der Obliegenheitsverletzung gekürzt
Anmerkungen zu den Fällen
- 1 Ohne diese Gruppe hilft auch die Leitungswasserdeckung nicht: Sie meint Wasser aus den Rohren des Gebäudes, nicht Wasser aus dem Kanal.
- 2 Der Laden im Erdgeschoss ist davon nicht erfasst, solange der Mietausfall für gewerblich genutzte Räume nicht gesondert vereinbart ist.
- 3 Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherer kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Gebäudeversicherung im Vergleich.
An einem vermieteten Haus hängen drei Verträge. Sie unterscheiden sich darin, was sie als versicherte Sache ansehen.
Zum Vergleichen seitwärts wischen
Wer braucht eine Gebäudeversicherung?
Was diese Police nicht ist: eine Versicherung für alles am Haus. Die weiteren Naturgefahren sind eine eigene Gruppe und nur zusätzlich zu haben, die Sturmflut bleibt auch dann draußen.
Sie ersetzt auch nicht, was im Gebäude steht: Einrichtung, Waren und Maschinen gehören in die Inhaltsversicherung, Ansprüche von Dritten in die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Und wer nicht wiederherstellt, bekommt nur den Zeitwert. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, was der Markt für Ihre Lage hergibt und was nicht.
-
Vermieter von Mehrfamilienhäusern
Hier hängen zwei Risiken zusammen: der Schaden am Haus und die Miete, die währenddessen ausbleibt. Beides steht in derselben Police, aber mit verschiedenen Grenzen.
-
Eigentümer gemischt genutzter Häuser
Der Mietausfall ist für Wohnräume automatisch dabei, für gewerblich genutzte Räume nur nach Vereinbarung. Diese Lücke merkt man erst, wenn der Laden leer steht.
-
Wohnungseigentümergemeinschaften
Das Gebäude gehört allen, die Police ebenso. Welche Gefahrengruppen beschlossen wurden, ist eine Frage an die Verwaltung und an den Versicherungsschein.
-
Eigentümer in Hochwasserlagen
Die weiteren Naturgefahren sind eine eigene Gruppe, und ob ein Versicherer sie für die Lage anbietet, entscheidet er. Ohne Anfrage weiß man es nicht.
-
Betriebe mit eigener Immobilie
Die Verbundpolice eines Betriebs versichert Inhalt und Betriebsunterbrechung. Wer nur vermietet, braucht für das Gebäude einen eigenen Vertrag.
-
Eigentümer mit leerstehenden Einheiten
Für nicht genutzte Gebäudeteile verlangen die Bedingungen Kontrolle, Absperren und Entleeren. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Obliegenheit.
-
Eigentümer nach Sanierung oder Anbau
Veränderte Fläche oder Bauausführung ist bis zum Ende der Versicherungsperiode gedeckt. Danach zählt, ob die Änderung gemeldet wurde.
Begriffe aus einer Gebäudeversicherung
- Die weiteren Naturgefahren: Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Nach A 1.3.2 der VGB 2022 sind sie ausschließlich in Verbindung mit einer der anderen Gruppen versicherbar.
- Eine Zusammenfassung von Ereignissen, die gemeinsam versichert werden. A 1 der VGB 2022 führt vier davon: Feuer und verwandte Gefahren, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie die weiteren Naturgefahren; die ersten drei sind einzeln versicherbar.
- Der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile. Nach A 13.3 der VGB 2022 gilt er für Gebäude, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft entwertet sind, etwa weil sie für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.
- Der ortsübliche Neubauwert des Gebäudes zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, laufend an die Baukostenentwicklung angepasst. A 13.1 der VGB 2022 zählt Architektenhonorare, Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Beschränkungen und Preissteigerungen bis zur Wiederherstellung dazu.
- Der Neubauwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Nach A 13.2 der VGB 2022 ist bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden, nur dieser Wert versichert.
- Die Miete, die wegen eines Versicherungsfalls ausbleibt, weil Mieter von Wohnräumen sie zu Recht einstellen oder kündigen. A 12.1 der VGB 2022 schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
- Der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Nach A 12.1 der VGB 2022 wird er ersetzt, wenn ihm nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- Der Austritt von Wasser aus den Abflussrohren des Gebäudes, weil der Kanal überlastet ist. A 5.4.2 der VGB 2022 führt ihn unter den weiteren Naturgefahren, nicht unter Leitungswasser, und A 20.1 verlangt funktionsbereite Rückstausicherungen.
- Vertraglich vereinbarte zusätzliche Obliegenheiten. A 20.1 der VGB 2022 nennt den ordnungsgemäßen Zustand der Sachen, die Kontrolle nicht genutzter Gebäude samt Absperren des Wassers, das Heizen in der kalten Jahreszeit und funktionsbereite Rückstausicherungen.
- Das Hochwasser an der Küste durch auflandigen Wind. A 5.5 der VGB 2022 nennt sie unter den nicht versicherten Schäden der Naturgefahren; sie bleibt also auch mit Elementardeckung außen vor.
- Der Fall, dass die Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der Versicherungswert bei Eintritt des Versicherungsfalls. Nach § 75 VVG leistet der Versicherer dann nur nach dem Verhältnis beider Werte. Das Wohnflächenmodell vermeidet diese Lage, solange die gemeldeten Merkmale stimmen.
- Der Zeitraum, für den der Beitrag berechnet ist, in der Regel ein Jahr. A 13.1 der VGB 2022 knüpft daran die Deckung baulicher Veränderungen: Sie gilt bis zum Ende der laufenden Periode, auch wenn die Maßnahme wertsteigernd war.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden?
Die Gebäudeversicherung für das Haus selbst, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Ansprüche Dritter aus dem Objekt, eine Inhaltsversicherung für das, was ein Betrieb im Haus stehen hat, und bei größeren Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung für die Bauzeit. Was davon zu Ihnen passt, hängt daran, ob Sie vermieten, selbst nutzen oder gerade bauen.
Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht?
Eine Gebäudeversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Verlangt wird sie regelmäßig von der finanzierenden Bank, und bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft folgt sie aus den Beschlüssen der Gemeinschaft. Wichtiger als die Frage nach einer Pflicht ist die nach der Grundlage: Das Wohnflächenmodell der Musterbedingungen rechnet den Beitrag aus Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und Nutzung, nicht aus einer Versicherungssumme. Damit entfällt der Mechanismus des § 75 VVG, wonach der Versicherer nur anteilig leistet, wenn die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert liegt. Dieser Vorteil hält aber nur, solange die gemeldeten Merkmale stimmen.
Was kostet eine Gebäudeversicherung?
Das hängt vor allem von der Fläche, dem Gebäudetyp, der Bauausführung und Ausstattung, der Nutzung, der Lage des Gebäudes, den vereinbarten Gefahrengruppen, der Haftzeit für den Mietausfall und der Selbstbeteiligung ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Sind Starkregen und überflutete Keller mitversichert?
Nur wenn die weiteren Naturgefahren vereinbart sind. Die Musterbedingungen führen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch als eigene Gruppe, die ausschließlich in Verbindung mit einer der anderen Gruppen versichert werden kann. Ohne diese Vereinbarung hilft auch die Leitungswasserdeckung nicht: Sie meint Wasser aus den Rohren des Gebäudes, nicht Wasser aus dem Kanal oder vom Grundstück.
Wir haben keine Versicherungssumme im Vertrag. Ist das ein Fehler?
Nein, das ist das Modell. Im Wohnflächenmodell berechnet sich der Beitrag aus Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und Ausstattung sowie der Nutzung. Versichert ist der ortsübliche Neubauwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, und der Versicherer passt den Schutz an die Baukostenentwicklung an. Eine Unterversicherung nach § 75 VVG, bei der nur anteilig geleistet wird, setzt eine zu niedrige Versicherungssumme voraus und kann hier nicht entstehen, solange die gemeldeten Merkmale stimmen.
Deckt die Police den Mietausfall nach einem Brand?
Bei Wohnräumen ja, einschließlich der fortlaufenden Betriebskosten, und zwar solange die Räume nicht benutzbar sind, höchstens für die im Vertrag eingetragene Zahl von Monaten. Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden; automatisch gilt sie dort nicht. In einem Haus mit Laden im Erdgeschoss ist das die Stelle, die man vor dem Schaden klären sollte.
Was passiert, wenn wir nach einem Totalschaden nicht wieder aufbauen?
Dann gibt es weniger. Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden, ist nur der Gleitende Zeitwert Plus versichert, also der Neubauwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzungsgrad. Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder dauerhaft entwertet sind, bleibt nur der Betrag, den die Bedingungen gemeiner Wert nennen: der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile.
Eine Wohnung steht leer. Müssen wir etwas tun?
Ja, und zwar nach den vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften. Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden, und dort sind alle wasserführenden Anlagen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. In der kalten Jahreszeit sind alle Gebäude zu beheizen und das ist genügend häufig zu kontrollieren, alternativ ist zu entleeren. Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer kündigen und ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Wir haben ausgebaut. Gilt die Police für die neue Fläche?
Bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode ja. Werden innerhalb der Periode Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung oder andere beitragsrelevante Merkmale durch bauliche Maßnahmen verändert, besteht bis zu deren Ende Versicherungsschutz, auch wenn die Maßnahme wertsteigernd war. Danach kommt es darauf an, dass die Änderung beim Versicherer gemeldet ist. Wir erinnern Sie daran, bevor die Periode endet.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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