Der Auftraggeber will eine Sicherheit.
Nicht Ihr Geld.
Eine Kautionsversicherung stellt die Bürgschaften, die Ihre Verträge verlangen: für die Vertragserfüllung, für die Gewährleistung, für eine Anzahlung. Der Versicherer bürgt gegenüber Ihrem Auftraggeber. Zahlen muss am Ende trotzdem Ihr Betrieb, und genau das steht im Gesetz.
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Was ist eine Kautionsversicherung?
Eine Kautionsversicherung ist ein Rahmen, aus dem ein Versicherer Bürgschaften für Ihre Verträge stellt. Rechtlich ist jede dieser Bürgschaften ein Vertrag zwischen dem Versicherer und Ihrem Auftraggeber: Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für dessen Verbindlichkeit einzustehen. Sie selbst sind in diesem Vertrag nicht Gläubiger, sondern Hauptschuldner. Die Makler- und Bauträgerverordnung nennt das Produkt bei seinem aufsichtsrechtlichen Namen: Bürgschaftsversicherung.
Diese Police versichert nicht Sie, sondern Ihren Vertragspartner.
Wird die Bürgschaft gezogen, zahlt der Versicherer an Ihren Auftraggeber. Im selben Moment geht dessen Forderung gegen Sie auf den Versicherer über, und der holt sich das Geld bei Ihnen. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern § 774 BGB. Eine Kautionsversicherung senkt also nicht Ihr Risiko, sie ersetzt eine Sicherheit, die Sie sonst in bar hinterlegen oder von Ihrer Bank besorgen müssten. Sie kaufen keine Deckung, Sie kaufen eine Unterschrift.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Wir lesen den Bürgschaftstext, nicht nur den Preis
Entscheidend ist, was in der Urkunde steht: wofür gebürgt wird, bis wann, ob auf erstes Anfordern, und wann sie zurückzugeben ist. Wir gleichen den geforderten Text mit dem ab, was Ihr Vertrag wirklich verlangt, und sagen Ihnen, wo er darüber hinausgeht.
Was der Versicherer von Ihnen sehen will
Weil der Rückgriff das eigentliche Geschäft ist, prüft ein Kautionsversicherer Ihre Zahlen wie ein Kreditgeber: Jahresabschluss, Auftragsbestand, Bankverbindungen. Wir bereiten das mit Ihnen vor, damit die Anfrage nicht an einer fehlenden Unterlage hängt.
Ein Rahmen, der zu Ihren Verträgen passt
Die Höhe des Avalrahmens, die Laufzeiten der einzelnen Urkunden und die Frage, welche Arten von Bürgschaften er abdeckt, richten sich nach Ihrem Auftragsbuch. Wir richten ihn daran aus, statt eine Standardhöhe zu beantragen.
So läuft eine Anfrage: Sie schildern uns Auftragslage und die geforderten Sicherheiten, wir sichten die Bürgschaftstexte, holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihre Branche zeichnen, und legen Ihnen Rahmen, Avalprovision und Bedingungen nebeneinander. Eine Anfrage ist noch kein Abschluss.
Kautionsversicherung im Vergleich.
Drei Wege, dieselbe Sicherheit zu stellen. Das Gesetz lässt sie nebeneinander zu, und der Unterschied liegt nicht in der Wirkung gegenüber Ihrem Auftraggeber.
Zum Vergleichen seitwärts wischen
Wer braucht eine Kautionsversicherung?
Was diese Police nicht ist: eine Versicherung Ihres eigenen Risikos. Zahlt der Bürge, zahlen Sie ihm das Geld zurück, denn die Forderung gegen Sie geht auf ihn über.
Sie schützt auch nicht vor einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme: Die Einrede der Vorausklage ist in solchen Erklärungen regelmäßig ausgeschlossen, oft sogar gesetzlich verlangt, und gestritten wird hinterher. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, was der Markt dazu hergibt und was nicht.
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Bauunternehmen mit öffentlichen Auftraggebern
Ohne Vertragserfüllungssicherheit kein Zuschlag, und nach der Abnahme hält der Auftraggeber sonst einen Teil der Vergütung als Einbehalt zurück.
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Handwerksbetriebe im Nachunternehmerverhältnis
Der Generalunternehmer verlangt Sicherheit und zahlt erst danach. Wer sie in bar stellt, finanziert die Baustelle aus dem eigenen Konto.
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Bauträger
Nach § 7 MaBV darf Geld des Erwerbers früher fließen, wenn für jeden Rückgewähranspruch des Auftraggebers Sicherheit geleistet ist. Stellen kann sie nur ein Bürge.
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Betriebe mit Verbraucherbauverträgen
Dem Verbraucher ist bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu leisten. Das Gesetz lässt dafür ausdrücklich einen Kreditversicherer zu.
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Anlagenbauer und Maschinenbauer
Anzahlungen vor der Lieferung will niemand ungesichert leisten. Die Bürgschaft ersetzt das Vertrauen, das ein neuer Kunde noch nicht hat.
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Betriebe mit knapper Kreditlinie
Wer Sicherheiten bisher bei der Hausbank besorgt, kann sie auch bei einem Versicherer besorgen. Das Gesetz stellt beide nebeneinander; was es für Ihre Linie bedeutet, klären Sie mit der Bank.
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Entsorger, Recycler und Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
Behörden verlangen Sicherheit für Rückbau und Nachsorge. Auch dafür wird gebürgt, und auch dafür gilt der Rückgriff.
Begriffe aus einer Kautionsversicherung
- Die Obergrenze, bis zu der ein Versicherer Bürgschaften aus einer laufenden Vereinbarung stellt. Kein Rechtsbegriff, sondern die Linie, die er Ihrem Betrieb nach Prüfung der Zahlen einräumt und aus der er einzelne Urkunden zieht.
- Der Anspruch des Unternehmers auf Sicherheit für die noch nicht gezahlte Vergütung. Nach § 650f BGB kann sie durch Garantie oder Zahlungsversprechen eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden; abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
- Der Vertrag, mit dem sich der Bürge nach § 765 BGB gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für dessen Verbindlichkeit einzustehen. Sie kann auch für eine künftige oder bedingte Verbindlichkeit übernommen werden, und genau das macht einen Rahmen möglich.
- Der aufsichtsrechtliche Name dieses Geschäfts. § 2 MaBV lässt als Bürgen nur Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen zu, die zum Betrieb der Bürgschaftsversicherung im Inland befugt sind.
- Das Recht des Bürgen, die Zahlung zu verweigern, solange der Gläubiger nicht erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstreckt hat. § 771 BGB gibt es ihm, und in Bürgschaften für Sicherheiten steht es regelmäßig nicht mehr drin.
- Der Wechsel des Gläubigers kraft Gesetzes. Soweit der Bürge zahlt, geht nach § 774 BGB die Forderung auf ihn über; er steht dann dort, wo vorher Ihr Auftraggeber stand. Im Markt heißt das Rückgriff.
- Der Dritte, für dessen Verbindlichkeit gebürgt wird, in diesem Geschäft also Ihr Betrieb. Nach § 774 BGB geht die Forderung des Gläubigers gegen ihn auf den Bürgen über, soweit dieser zahlt.
- Der Anspruch des Auftraggebers auf Rückgabe oder Auszahlung seiner Vermögenswerte. Nach § 7 MaBV ist ein Bauträger von Pflichten der Verordnung frei, wenn er für alle diese Ansprüche Sicherheit leistet und sie bis zur vollständigen Fertigstellung aufrechterhält.
- Eine Bürgschaft ohne die Einrede der Vorausklage. Nach § 773 BGB ist die Einrede ausgeschlossen, wenn der Bürge auf sie verzichtet, insbesondere wenn er sich als Selbstschuldner verbürgt hat, und auch bei Insolvenz des Hauptschuldners.
- Die Arten, in denen Sicherheit geleistet werden kann: nach § 232 BGB Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren, Verpfändung, Hypotheken. Erst wenn es so nicht geht, ist die Stellung eines tauglichen Bürgen zulässig.
- Wer ein der Höhe der Sicherheit angemessenes Vermögen besitzt und seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. § 239 BGB verlangt außerdem, dass die Bürgschaftserklärung den Verzicht auf die Einrede der Vorausklage enthält.
- Der Bauvertrag mit einem Verbraucher über ein neues Gebäude oder erhebliche Umbauten. Nach § 650m BGB ist dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 Prozent der Gesamtvergütung zu leisten, auch durch einen Kreditversicherer.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und Bauträger?
Die Kautionsversicherung für die Sicherheiten, die Ihre Verträge verlangen, die Bauleistungsversicherung für Schäden am Bau, die Betriebshaftpflicht für Schäden bei Dritten und die Vertrauensschadenversicherung für vorsätzliche Taten gegen anvertraute Werte. Was davon zu Ihnen passt, hängt daran, ob Sie bauen, verwalten oder liefern, und wer Ihnen welche Sicherheit abverlangt.
Ist eine Kautionsversicherung Pflicht?
Eine Kautionsversicherung ist nicht vorgeschrieben, die Sicherheit dagegen oft schon. Welche Arten der Sicherheitsleistung überhaupt in Betracht kommen, zählt § 232 BGB auf: Hinterlegung, Verpfändung, Hypotheken, und erst wenn es so nicht geht, die Stellung eines tauglichen Bürgen. Beim Bauträger verlangt § 7 MaBV sie für alle Rückgewähransprüche des Auftraggebers, wenn er von den Pflichten der Verordnung frei sein will, und nach § 2 MaBV kann diese Sicherheit nur ein Bürge stellen, nämlich eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ein Kreditinstitut oder ein Versicherungsunternehmen mit Erlaubnis zum Betrieb der Bürgschaftsversicherung. Beim Verbraucherbauvertrag verlangt § 650m BGB eine Sicherheit von 5 Prozent der vereinbarten Gesamtvergütung bei der ersten Abschlagszahlung. Umgekehrt gibt § 650f BGB dem Unternehmer einen Anspruch auf Sicherheit gegen seinen Besteller, mit Nebenforderungen von 10 Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs; dieser Anspruch lässt sich nicht wegverhandeln, denn abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Alles Übrige steht in Ihren Verträgen.
Was kostet eine Kautionsversicherung?
Das hängt vor allem von der Höhe des Rahmens, der Bonität und Größe Ihres Betriebs, der Art der verlangten Bürgschaften, ihren Laufzeiten, der Branche und der Frage, ob Sie Sicherheiten stellen oder nicht ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Ist die Kautionsversicherung eine Versicherung für unseren Betrieb?
Nicht in dem Sinn, den man von einer Haftpflicht kennt. Der Versicherer bürgt gegenüber Ihrem Auftraggeber, also gegenüber einem Dritten. Zahlt er, geht nach § 774 BGB dessen Forderung gegen Sie auf ihn über, und er fordert das Geld von Ihnen. Was Sie kaufen, ist die Unterschrift eines zahlungsfähigen Bürgen und die Liquidität, die Sie sonst hinterlegen müssten. Ihr Risiko aus dem Bauvertrag bleibt, wo es ist.
Warum steht in jeder Bürgschaft der Verzicht auf die Einrede der Vorausklage?
Weil das Gesetz ihn verlangt. Nach § 771 BGB dürfte ein Bürge die Zahlung verweigern, solange der Gläubiger nicht erfolglos gegen den Hauptschuldner vollstreckt hat. § 239 BGB bestimmt aber, dass die Erklärung eines tauglichen Bürgen den Verzicht darauf enthalten muss, und § 2 MaBV wiederholt das für die Sicherheiten nach dieser Verordnung. § 773 BGB nennt den Verzicht ausdrücklich, insbesondere bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft.
Unser Auftraggeber zahlt nicht. Können wir auch Sicherheit verlangen?
Am Bau ja, und die Norm heißt Bauhandwerkersicherung. § 650f BGB gibt dem Unternehmer einen Anspruch auf Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung, einschließlich Nebenforderungen, die mit 10 Prozent anzusetzen sind. Leistet der Besteller nach einer angemessenen Frist nicht, können Sie die Leistung verweigern oder kündigen. Die üblichen Kosten der Sicherheit erstatten Sie ihm bis zu 2 Prozent für das Jahr. Gegenüber der öffentlichen Hand und bei Verbraucherbau- oder Bauträgerverträgen gilt der Anspruch nicht.
Wir sind Bauträger. Welche Sicherheit brauchen wir?
Das hängt davon ab, wann Sie Geld des Erwerbers erhalten wollen. § 7 MaBV stellt den Bauträger von Pflichten der Verordnung frei, wenn er Sicherheit für alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung geleistet hat; diese Sicherheit ist aufrechtzuerhalten, bis die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 erfüllt sind und das Vertragsobjekt vollständig fertiggestellt ist. Nach § 2 MaBV kann sie nur ein Bürge stellen, und als Bürge kommen nur bestimmte Institute und Versicherer in Betracht.
Gibt es Musterbedingungen, an denen wir Angebote vergleichen können?
Nein. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft veröffentlicht Musterbedingungen für Haftpflicht, Sach, Technische Versicherungen, Rechtsschutz, Transport und weitere Sparten; für die Kredit- und Kautionsversicherung steht dort nichts. Verglichen wird deshalb an drei Stellen: am Text der geforderten Bürgschaftsurkunde, am Rahmenvertrag mit dem Versicherer und an der Avalprovision. Die ersten beiden entscheiden im Ernstfall, der dritte nur über den Preis.
Was passiert, wenn der Auftraggeber die Bürgschaft zu Unrecht zieht?
Der Bürge zahlt zunächst, wenn die Voraussetzungen der Urkunde vorliegen, und holt sich das Geld bei Ihnen. Ob die Inanspruchnahme berechtigt war, klären Sie danach mit Ihrem Auftraggeber, nicht vorher. Deshalb kommt es auf den Text der Urkunde an: worauf sie sich bezieht, welche Nachweise sie verlangt und wann sie zurückzugeben ist. Diesen Text sehen wir uns an, bevor Sie ihn akzeptieren.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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