Maschinenversicherung

Maschinenversicherung,
wenn die Anlage selbst ausfällt.

Ob Sie zum ersten Mal über die Absicherung Ihrer Anlagen nachdenken oder eine bestehende Police prüfen lassen möchten: Wir klären, welche Maschinen mit welcher Summe im Vertrag stehen müssen, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.

Deckung verstehen

Was ist eine Maschinenversicherung?

Eine Maschinenversicherung zahlt, wenn eine Maschine unvorhergesehen beschädigt oder zerstört wird, und zwar ausdrücklich auch dann, wenn die Ursache im Betrieb selbst liegt: ein Bedienungsfehler, ein Konstruktions- oder Materialfehler, ein Kurzschluss, fehlendes Schmiermittel. Sie ist damit das Gegenstück zur Inhalts- und Gebäudeversicherung, die genau diese Ursachen ausschließt und dafür Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch trägt. Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten stationären Maschinen, sobald sie betriebsfertig sind.

Diese Police deckt, was Ihre Sachversicherung ausschließt. Und sie schließt aus, was die Sachversicherung deckt: Brand, Blitzschlag und Explosion.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Erfahrung mit Maschinenlisten

Diese Police hängt an einer Liste: Welche Anlage steht mit welcher Summe im Schein, und ist der Neuwert gemeint oder der Preis auf Ihrer Rechnung. Wir gehen die Liste mit Ihnen durch, bevor der Antrag rausgeht, denn eine zu niedrige Summe kürzt hier auch jede Reparatur.

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Nachweise für Banken und Leasinggeber

Wer eine Anlage finanziert oder least, muss sie meist versichern und das belegen, oft mit einem Sicherungsschein. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob Ihre Deckung das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Anlagen passt

Ein Ofenbetrieb braucht andere Klauseln als eine Schreinerei und diese andere als ein Batteriespeicher. Wir prüfen, welche der ausgenommenen Teile bei Ihnen Geld wert sind, und lassen weg, was Sie nur Beitrag kostet.

So läuft eine Anfrage: Sie schicken uns die Liste Ihrer Anlagen mit Baujahr und Neuwert, wir klären, welche Teile eine eigene Klausel brauchen und wie der Versicherungsort beschrieben sein muss, holen Angebote ein und legen Ihnen Summen, Selbstbehalte und Ausschlüsse nebeneinander. Eine Anfrage ist noch kein Abschluss.

Aufbau der Police

Was steht in einer Maschinenversicherung?

Für diese Sparte gibt es ein eigenes Musterbedingungswerk des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, die AMB 2020 für stationäre Maschinen, Version Juli 2025, dazu eine Klauselsammlung. Das Werk ist eine Allgefahrendeckung: Es nennt nicht die versicherten Ereignisse, sondern verlangt nur, dass der Schaden unvorhergesehen eintritt, und zählt dann auf, was trotzdem draußen bleibt. Bindend ist allein Ihr Vertrag; abweichende Vereinbarungen sind vorgesehen.

Grundlage, wann die Police greift

Versicherte Sachen

Versichert sind die benannten stationären Maschinen, sobald sie betriebsfertig sind.

Versichert sind die im Versicherungsschein bezeichneten stationären Maschinen, maschinellen Einrichtungen, sonstigen technischen Anlagen und die zugehörigen elektrotechnischen Einrichtungen, sobald sie betriebsfertig sind. Betriebsfertig ist eine Sache nach beendeter Erprobung und, soweit vorgesehen, nach beendetem Probebetrieb. Eine spätere Unterbrechung der Betriebsfertigkeit unterbricht den Schutz nicht, auch nicht während einer De- oder Remontage oder eines Transports innerhalb des Versicherungsortes. Einen Satz stellt das Werk eigens hin: Daten sind keine Sachen.

Nicht darin

Werkzeuge aller Art, Zusatz- und Anbaugeräte, Reserveteile, Fundamente, Ausmauerungen von Öfen und Dampferzeugern, Katalysatoren, Akkumulatoren und alles, was während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach gewechselt wird.

Quelle: GDV, AMB 2020 A1-1.1 bis A1-1.3

Versicherte Gefahren

Gedeckt ist jeder unvorhergesehene Schaden, auch der aus dem eigenen Betrieb heraus.

Der Versicherer leistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für Ihre Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können; grobe Fahrlässigkeit schadet dabei nur anteilig, sie kürzt die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Das Werk nennt dann ausdrücklich: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel, Zerreißen infolge Fliehkraft, Überdruck oder Unterdruck sowie Sturm, Frost oder Eisgang.

Nicht darin

Ein Schaden, der schon vor der Laufzeit erkennbar war. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, von dem an er nach den anerkannten Regeln der Technik frühestens erkennbar war.

Quelle: GDV, AMB 2020 A1-2.1

Nicht versicherte Gefahren

Brand, Blitzschlag und Explosion sind draußen, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.

Das ist die Klausel, die das Verhältnis zur Sachversicherung festlegt. Ausgeschlossen sind Brand, Blitzschlag, Explosion und der Anprall eines Luftfahrzeugs, dazu Vorsatz des Versicherungsnehmers und seiner Repräsentanten, Krieg und Verfügungen von hoher Hand, innere Unruhen, Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmung und durch Gewässer beeinflusstes Grundwasser. Draußen sind ferner Mängel, die bei Abschluss bekannt sein mussten, die betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung, korrosive Angriffe, übermäßiger Kesselstein und der Einsatz einer Sache, deren Reparaturbedürftigkeit bekannt sein musste.

Nicht darin

Zwei Rückausnahmen rettet das Werk: Andere Austauscheinheiten, die infolge eines Verschleißschadens beschädigt werden, sind gedeckt, und die Ausschlüsse zu Abnutzung und Korrosion gelten nicht, wenn ein Bedienungsfehler, ein Konstruktionsfehler, ein Versagen der Sicherheitseinrichtung oder Schmiermittelmangel dahintersteckt.

Quelle: GDV, AMB 2020 A1-2.3

Elektronische Bauelemente

Für Platinen und Steuerungen gilt eine eigene Beweisregel.

Für elektronische Bauelemente der versicherten Sache leistet der Versicherer nur, wenn eine versicherte Gefahr nachweislich von außen auf eine Austauscheinheit oder auf die Sache insgesamt eingewirkt hat. Eine Austauscheinheit ist die im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende Einheit. Weil dieser Nachweis an einer verschmorten Platine selten zu führen ist, lässt das Werk die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügen. Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten werden in jedem Fall entschädigt.

Nicht darin

Das Bauteil, das ohne äußere Einwirkung von innen heraus ausfällt. Das ist die Grenze zur Garantie des Herstellers.

Quelle: GDV, AMB 2020 A1-2.2

Versicherungsort

Schutz besteht nur auf den Betriebsgrundstücken, die im Versicherungsschein stehen.

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes, und Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten Betriebsgrundstücke. Bei einer stationären Anlage klingt das selbstverständlich, ist es aber nicht: Wer eine zweite Halle bezieht, eine Anlage auslagert oder sie zur Überholung aus dem Haus gibt, verlässt den Versicherungsort. Innerhalb davon ist ein Transport dagegen ausdrücklich mitversichert, ebenso die De- und Remontage.

Nicht darin

Jeder Standort, der nicht im Schein steht. Das ist der häufigste blinde Fleck, wenn ein Betrieb wächst.

Quelle: GDV, AMB 2020 A1-4 und A1-1.1

Leistungen, was gezahlt wird

Teilschaden

Die Reparatur wird voll ersetzt, ohne Abzug neu für alt an der Maschine selbst.

Höchstens Der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versicherungssumme

Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen abzüglich des Altmaterialwerts. Dazu zählen ausdrücklich Ersatzteile und Reparaturstoffe, Lohnkosten samt übertariflichen Anteilen und den Zuschlägen für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie die De- und Remontage. Ein Abzug in Höhe der Wertverbesserung wird nur an den Teilen gemacht, die ohnehin verschleißen: Hilfs- und Betriebsstoffe, Werkzeuge, Akkumulatoren, Ketten, Seile, Riemen, Bereifungen, dazu Zylinderköpfe, Kolben und Kolbenringe von Kolbenmaschinen.

Nicht darin

Die Kosten einer Überholung, die auch ohne den Schaden fällig gewesen wäre, und die Mehrkosten einer Verbesserung, die über die Wiederherstellung hinausgeht.

Quelle: GDV, AMB 2020 A3-1.2 bis A3-1.2.3 und A3-1.5

Totalschaden

Hier zählt nicht mehr der Neuwert, sondern der Zeitwert.

Höchstens Zeitwert abzüglich des Altmaterialwerts

Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Altmaterialwerts entschädigt. Das ist der Bruch im System: Versicherungswert und Prämie richten sich nach dem Neuwert, die Zahlung im schwersten Fall nach dem Zeitwert. Für eine zwanzig Jahre alte Anlage, die sich nicht mehr reparieren lässt, ist der Unterschied erheblich, und er ist der Grund, warum die Frage nach dem Alter der Maschinen vor dem Abschluss gehört und nicht in die Schadenregulierung.

Quelle: GDV, AMB 2020 A3-1.3

Versicherungswert und Unterversicherung

Der Wert ist der Neuwert. Stimmt die Summe nicht, kürzt der Versicherer auch jede Reparatur.

Höchstens Entschädigung mal Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert

Versicherungswert ist der Neuwert, also der Kauf- oder Lieferpreis im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten, und dazu zählen Fracht, Zölle, Gebühren, Steuern und die Kosten für Montage, Lagerung und Verpackung. Rabatte und Preiszugeständnisse aus Ihrer Rechnung bleiben dabei ausdrücklich unberücksichtigt, der Wert ist also höher als das, was Sie bezahlt haben. Liegt die Versicherungssumme darunter, besteht Unterversicherung, und dann wird anteilig gekürzt, nicht erst beim Totalschaden, sondern bei jedem Teilschaden.

Nicht darin

Eine Anpassung von allein. Der Versicherungsnehmer soll die Summe während der Laufzeit dem Wert anpassen, auch wenn er werterhöhende Änderungen vornimmt.

Quelle: GDV, AMB 2020 A2-1.1 bis A2-1.3 und A3-1.6

Daten und zusätzliche Kosten

Die Betriebssystemdaten der Maschine sind dabei, alles Weitere nur gesondert vereinbart.

Höchstens Zusammen mit der Sachentschädigung höchstens die Versicherungssumme der Position

Versichert sind die Kosten für die Wiederherstellung von Betriebssystemdaten, die für die Grundfunktion der versicherten Sache notwendig sind, wenn sie infolge eines versicherten Schadens am Datenträger verloren gehen. Weiter reicht es nicht von allein: Kosten für sonstige Daten, Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, die Dekontamination von Erdreich, Bewegungs- und Schutzkosten und Luftfrachtkosten stehen jeweils unter einer eigenen vereinbarten Summe. Für die Daten gelten zugleich Obliegenheiten: tägliche getrennte Sicherung, Firewall und Virenscanner mit automatischer Aktualisierung, nur Software mit Sicherheitsupdates, Patch-Management, Benutzerverwaltung und ausreichend komplexe Passwörter.

Nicht darin

Nichts davon, wenn die Sicherheitsvorschriften vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt sind. Dann droht Kündigung oder Leistungsfreiheit.

Quelle: GDV, AMB 2020 A2-2.1, A2-2.2 und A4-2

Vereinbar, was dazukommen kann

Das Muster nimmt eine Reihe von Teilen aus und bietet sie in der Klauselsammlung wieder an. Was Ihr Betrieb davon braucht, hängt an der Bauart Ihrer Anlagen.

Zusatz- und Anbaugeräte

Der Ausschluss aus der Grunddeckung, wieder eingekauft.

Zusatzgeräte, Anbaugeräte und Reserveteile versicherter Sachen stehen in der Liste der nicht versicherten Sachen. Die Klauselsammlung führt dafür eine eigene Klausel. Für eine Anlage, deren Wert zu einem guten Teil in den Vorsatzgeräten steckt, ist das keine Kleinigkeit, sondern die Frage, ob die Summe im Schein überhaupt das Richtige beschreibt.

Fundamente, Ausmauerungen, Katalysatoren, Akkumulatoren

Vier weitere Ausschlüsse mit je eigener Klausel.

Fundamente, Ausmauerungen und Auskleidungen von Öfen, Feuerungs- und Erhitzungsanlagen, Katalysatoren und Akkumulatoren in stationären Energiespeichersystemen sind in der Grunddeckung ausgenommen und in der Klauselsammlung jeweils einzeln vorgesehen. Wer einen Ofen, eine Biogasanlage oder einen Batteriespeicher betreibt, sollte diese vier Zeilen im Schein nachsehen.

Innere Unruhen

Der Ausschluss lässt sich zurücknehmen.

Innere Unruhen stehen in der Liste der nicht versicherten Gefahren und haben in der Klauselsammlung eine eigene Klausel. Relevant wird das für Betriebe an exponierten Standorten und für Anlagen, die im Freien oder in leicht zugänglichen Hallen stehen.

Betriebsunterbrechung der Maschine

Der Ausfall, nicht der Schaden an der Maschine.

Die Klauselsammlung führt zwei Wege: eine einfache Betriebsunterbrechungsversicherung, im Markt Klein-BU genannt, und eine Betriebsunterbrechungsversicherung nach Stundensätzen. Beides ist eine andere Deckung als die Betriebsunterbrechung nach einem Sachschaden aus der Sachversicherung, denn der Auslöser hier ist der Maschinenschaden selbst, den die Sachversicherung gar nicht kennt.

Beispiele aus dem Betrieb

Wann zahlt eine Maschinenversicherung?

Drei Fälle aus der Fertigung und die Stelle in der Police, die darauf antwortet.

Ein Mitarbeiter fährt die Anlage mit falschen Parametern an. Das Getriebe ist hin.1

Versicherte Gefahren

Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit stehen an erster Stelle der aufgezählten Ursachen. Das ist der Normalfall dieser Police und zugleich das, was die Inhaltsversicherung nicht trägt. War grobe Fahrlässigkeit im Spiel, lehnt der Versicherer nicht ab, sondern kürzt im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens.

Höchstens Der auf die betroffene Sache entfallende Teil der Versicherungssumme

Eine Überspannung legt die Steuerung lahm. Die Platine ist verschmort, von außen sieht man nichts.2

Elektronische Bauelemente

Für elektronische Bauelemente verlangt das Werk, dass eine versicherte Gefahr nachweislich von außen eingewirkt hat. Weil dieser Nachweis an einer verschmorten Platine kaum zu führen ist, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Folgeschäden an weiteren Austauscheinheiten sind ohnehin gedeckt.

In der Halle brennt es. Die Anlage ist zerstört.3

Nicht versicherte Gefahren

Diese Police zahlt nicht. Brand, Blitzschlag und Explosion sind ausgeschlossen, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Dafür ist die Inhalts- oder Gebäudeversicherung da, und genau deshalb gehören die beiden Verträge nebeneinander.

Anmerkungen zu den Fällen

  1. 1 Die Reparatur wird ohne Abzug neu für alt ersetzt. Abgezogen wird nur an den Teilen, die ohnehin verschleißen.
  2. 2 Überspannung selbst ist in A1-2.1 ausdrücklich als Ursache genannt. Die Beweisregel betrifft nur die Frage, ob das Bauteil von außen getroffen wurde.
  3. 3 Die Formel „ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen" heißt: Auch wenn ein versicherter Bedienungsfehler den Brand ausgelöst hat, bleibt der Brandschaden draußen.
Abgrenzung

Maschinenversicherung im Vergleich.

Drei technische Policen für drei Arten von Gerät. Sie unterscheiden sich danach, was versichert ist und wogegen.

Zum Vergleichen seitwärts wischen

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Maschinenversicherung
Inhaltsversicherung
Elektronikversicherung
Baumaschinenversicherung
Auslöser
Ein unvorhergesehener Schaden an einer benannten stationären Maschine am Versicherungsort.
Eine vereinbarte Gefahr von außen: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch.
Ein unvorhergesehener Schaden an elektronischen Geräten und Anlagen.
Ein Schaden an fahrbaren oder transportablen Geräten.
Schaden
Reparatur zum Neuwert ohne Abzug neu für alt, beim Totalschaden der Zeitwert.
Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte, jede Gefahr nur, wenn sie vereinbart ist.
Technik vom Server bis zur Messanlage, ebenfalls als Allgefahrendeckung.
Bagger, Lader, Hebebühnen, auch gegen Diebstahl.
Beispiel
Ein Bedienungsfehler zerstört das Getriebe der Fertigungsanlage.
Ein Brand in der Halle zerstört Maschinen und Lager.
Ein Serverschrank fällt nach einem Kurzschluss aus.
Der Radlader wird nachts von der Baustelle gestohlen.
Unterschied
Sie deckt die Ursachen, die aus dem Betrieb selbst kommen, und schließt Feuer ausdrücklich aus.
Sie trägt genau die Gefahren, die diese Police ausschließt, und umgekehrt.
Dort ist Feuer mitversichert, hier nicht; dafür greift sie bei Maschinensteuerungen nicht.
Ihr Bedingungswerk gilt nach seinem Titel für fahrbare Geräte, dieses für stationäre.
Für wen

Wer braucht eine Maschinenversicherung?

Feuer, Blitzschlag und Explosion gehören nicht hierher, sondern in die Inhalts- oder Gebäudeversicherung; die beiden Verträge sind aufeinander angewiesen. Fahrbare und transportable Geräte folgen einem eigenen Bedingungswerk, ebenso die Elektronik. Der Ausfall der Produktion ist nicht automatisch dabei, dafür gibt es eigene Klauseln.

Anlagen ohne geregelte Instandhaltung, Maschinen in Dauerbetrieb am Leistungslimit und sehr alte Anlagen werden gesondert betrachtet. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Fertigung und Metallverarbeitung

    Dreh- und Fräsmaschinen, Pressen, Bearbeitungszentren: Ein Bedienungsfehler kostet hier schnell mehr als die Jahresprämie.

  • Kunststoff- und Lebensmittelverarbeitung

    Spritzgussanlagen, Abfüll- und Verpackungslinien laufen im Takt, und ein Schaden an einer Station hält die ganze Linie an.

  • Betriebe mit Öfen und Erhitzungsanlagen

    Ausmauerungen und Auskleidungen sind in der Grunddeckung ausgenommen und brauchen eine eigene Klausel.

  • Energieerzeugung und Speicher

    Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke und stationäre Batteriespeicher haben eigene Klauseln, weil ihre Bauteile anders altern.

  • Druck, Holz und Textil

    Maschinen mit Walzen, Riemen und Sieben: Genau diese Teile sind nur als Folgeschaden versichert.

  • Betriebe, die eine Anlage finanziert haben

    Finanzierende Banken und Leasinggeber verlangen den Nachweis, weil die Maschine ihre Sicherheit ist.

Glossar

Begriffe aus einer Maschinenversicherung

Die im Reparaturfall üblicherweise auszutauschende Einheit. A1-2.2 der AMB 2020 knüpft die Beweisregel für elektronische Bauelemente daran, und A1-2.3 rettet über sie die Folgeschäden eines Verschleißschadens.
Der Zustand, ab dem der Schutz gilt. Nach A1-1.1 der AMB 2020 ist eine Sache betriebsfertig, sobald sie nach beendeter Erprobung und, soweit vorgesehen, nach beendetem Probebetrieb zur Arbeitsaufnahme bereit ist oder sich in Betrieb befindet.
Schäden an Teilen, die für sich genommen nicht versichert sind. A1-1.2 der AMB 2020 deckt sie an Ketten, Seilen, Fördergurten, Riemen, Bereifungen, Filzen, Sieben und Isolationsfüllungen, aber nur als Folge eines versicherten Schadens an anderen Teilen.
Nach A2-1.1 der AMB 2020 der Kauf- oder Lieferpreis der Sache im Neuzustand zuzüglich der Bezugskosten, also Fracht, Zölle, Gebühren, Steuern, Montage, Lagerung und Verpackung. Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben unberücksichtigt.
Der Schaden, der sich reparieren lässt. Nach A3-1.2 der AMB 2020 werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes notwendigen Aufwendungen abzüglich des Altmaterialwerts ersetzt, ohne Zeitwertabzug an der Maschine selbst.
Der Schaden, der sich nicht mehr lohnt. Nach A3-1.3 der AMB 2020 wird dann der Zeitwert abzüglich des Altmaterialwerts entschädigt, nicht der Neuwert.
Nach A2-1.3 der AMB 2020 die Lage, in der die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt. A3-1.6 kürzt dann im Verhältnis von Summe zu Wert, und zwar auch beim Teilschaden.
Nach A1-2.1 der AMB 2020 ein Schaden, den der Versicherungsnehmer weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch mit dem für seine Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätte vorhersehen können. Grobe Fahrlässigkeit führt dabei nicht zur Ablehnung, sondern zur anteiligen Kürzung.
Nach A1-4 der AMB 2020 die im Versicherungsschein bezeichneten Betriebsgrundstücke. Außerhalb davon besteht kein Schutz; innerhalb ist auch der Transport der Maschine mitversichert.
Der Abzug, der bei einer Reparatur doch gemacht wird. Nach A3-1.2.2 der AMB 2020 trifft er nur Verschleißteile, also Betriebsstoffe, Werkzeuge, Akkumulatoren, Ketten und Riemen sowie Zylinderköpfe, Kolben und Kolbenringe.
Der Wert der Sache im Zeitpunkt des Schadens, also der Neuwert vermindert um Alter und Abnutzung. Er entscheidet nach A3-1.3 der AMB 2020 über die Entschädigung beim Totalschaden.
Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Betriebe mit stationären Anlagen?

Die Maschinenversicherung steht neben der Inhaltsversicherung, nicht statt ihrer: Die eine trägt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch, die andere die Ursachen aus dem Betrieb heraus. Für Server und Messtechnik kommt die Elektronikversicherung dazu, für fahrbare Geräte die Baumaschinenversicherung. Steht die Produktion nach einem Sachschaden still, hilft die Betriebsunterbrechung, nach einem reinen Maschinenschaden dagegen nur die eigene Klausel dafür. Die Betriebshaftpflicht bleibt die Grundlage.

Ist eine Maschinenversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Maschinenversicherung gibt es nicht. Verlangt wird sie in der Praxis von denen, die das Geld für die Anlage gegeben haben: Finanzierende Banken und Leasinggeber machen sie regelmäßig zur Bedingung und lassen sich das mit einem Sicherungsschein bestätigen. Dazu kommt ein wirtschaftliches Argument, das keine Vorschrift braucht: Die Inhalts- und Gebäudeversicherung schließt genau die Ursachen aus, die eine Maschine am häufigsten außer Gefecht setzen, nämlich Bedienungs-, Konstruktions- und Materialfehler. Wer nur eine von beiden Policen hat, hat für seine Anlagen die Hälfte.

Was kostet eine Maschinenversicherung?

Das hängt vor allem von der Art und dem Alter Ihrer Anlagen, ihrem Neuwert als Versicherungssumme, der Betriebsweise und der Zahl der Schichten, den eingeschlossenen Klauseln für sonst ausgenommene Teile, der Selbstbeteiligung und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was ist der Unterschied zur Inhaltsversicherung?

Die beiden sind spiegelbildlich. Die Inhaltsversicherung trägt die Gefahren von außen, also Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch, und schließt Bedienungs- und Konstruktionsfehler aus. Die Maschinenversicherung trägt genau diese Ursachen und schließt nach A1-2.3 Brand, Blitzschlag und Explosion aus, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Deshalb ersetzt keine die andere, und für Betriebe mit teuren Anlagen gehören beide zusammen.

Zahlt die Versicherung auch, wenn mein eigener Mitarbeiter den Schaden verursacht hat?

Ja, das ist sogar der Hauptfall. A1-2.1 nennt Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit an erster Stelle der versicherten Ursachen, und auch den Vorsatz Dritter. Ausgeschlossen ist nur der Vorsatz des Versicherungsnehmers selbst und seiner Repräsentanten. Bei grober Fahrlässigkeit wird nicht abgelehnt, sondern im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt.

Was ist mit Verschleiß?

Die normale und die vorzeitige betriebsbedingte Abnutzung sind ausgeschlossen, ebenso Korrosion und übermäßiger Kesselstein. Zwei Rückausnahmen sind aber wichtig: Andere Austauscheinheiten, die infolge eines solchen Schadens kaputtgehen, sind versichert, solange sie nicht selbst schon erneuerungsbedürftig waren. Und die Ausschlüsse zu vorzeitiger Abnutzung und Korrosion gelten nicht, wenn ein Bedienungsfehler, ein Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, ein Versagen der Sicherheitseinrichtung oder Schmiermittelmangel die Ursache war.

Bekomme ich den Neuwert oder den Zeitwert?

Beides, je nach Schaden. Versicherungswert und damit die Summe richten sich nach dem Neuwert, also dem heutigen Kauf- oder Lieferpreis zuzüglich Fracht, Zöllen, Steuern und Montage; Rabatte auf Ihrer alten Rechnung bleiben dabei außen vor. Eine Reparatur wird dann voll ersetzt, ohne Abzug neu für alt an der Maschine selbst. Beim Totalschaden dagegen zahlt der Versicherer nach A3-1.3 nur den Zeitwert abzüglich des Altmaterials. Für alte Anlagen ist das der entscheidende Unterschied.

Sind Werkzeuge und Anbaugeräte mitversichert?

In der Grunddeckung nicht. A1-1.3 nimmt Werkzeuge aller Art, Zusatz- und Anbaugeräte, Reserveteile, Fundamente, Ausmauerungen, Katalysatoren und Akkumulatoren ausdrücklich heraus, dazu alles, was während der Lebensdauer erfahrungsgemäß mehrfach gewechselt wird. Die Klauselsammlung bietet für die meisten dieser Positionen eine eigene Klausel an. Welche davon bei Ihnen Geld wert ist, sehen wir uns an der Maschinenliste an.

Was passiert, wenn die Produktion stillsteht?

Der Ausfall ist nicht automatisch dabei. Die Maschinenversicherung ersetzt den Schaden an der Anlage, nicht den entgangenen Ertrag. Dafür führt die Klauselsammlung zwei eigene Wege, eine einfache Betriebsunterbrechungsversicherung und eine nach Stundensätzen. Beides ist etwas anderes als die Betriebsunterbrechung aus der Sachversicherung, denn die setzt einen Sachschaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch voraus, und ein Maschinenschaden ist keiner davon.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
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