Warenkreditversicherung

Geliefert ist nicht bezahlt.
Dafür gibt es eine Deckung.

Eine Warenkreditversicherung ersetzt Ihnen die offene Forderung, wenn ein Kunde zahlungsunfähig wird. Sie setzt am Geld an, nicht an der Ware, und schließt damit genau die Lücke, die der Eigentumsvorbehalt offenlässt. Wir klären, welche Kunden hinein müssen, und holen Angebote ein.

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Was ist eine Warenkreditversicherung?

Eine Warenkreditversicherung ersetzt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ausfallen, weil der Abnehmer nicht mehr zahlen kann. Das Versicherungsaufsichtsgesetz führt sie in der Sparte Kredit und beschreibt das versicherte Risiko in Anlage 1 Nummer 14 Buchstabe a als die allgemeine Zahlungsunfähigkeit. Was Zahlungsunfähigkeit heißt, steht in § 17 der Insolvenzordnung: Der Schuldner ist nicht in der Lage, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Für juristische Personen tritt nach § 19 die Überschuldung als zweiter Eröffnungsgrund daneben.

Das wissen wir

Der Eigentumsvorbehalt schützt die Ware, nicht das Geld.

Viele Betriebe halten ihn für ausreichend. Nach § 449 Abs. 2 BGB kann der Verkäufer die Sache aber nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist, und das setzt voraus, dass die Sache überhaupt noch da ist. Ist sie verbaut, verarbeitet, weiterverkauft oder verbraucht, läuft der Vorbehalt leer. Bei einer Dienstleistung gibt es ihn von vornherein nicht. Die Warenkreditversicherung setzt deshalb an der Forderung an.

Die Forderung, nicht die Ware

Versichert ist der Geldbetrag aus Ihrer Rechnung, nicht der Gegenstand, den Sie geliefert haben. Das ist der Unterschied zur Transportversicherung, die die Ware auf dem Weg schützt, und zum Eigentumsvorbehalt, der sie zurückholen soll.

Wann der Fall eintritt

Im Kern bei Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers. Das Gesetz nimmt sie in der Regel an, sobald es zur Zahlungseinstellung gekommen ist. Ob auch das bloße Ausbleiben nach Fristablauf genügt, steht im einzelnen Vertrag.

Was der Vertrag regelt und kein Muster

Für diese Sparte gibt es kein Musterbedingungswerk des Gesamtverbands. Entschädigungsquote, Selbstbehalt, Kreditlimit je Abnehmer und Meldefristen stehen deshalb allein in Ihrem Vertrag und unterscheiden sich erheblich.

Was Ihnen das Gesetz ohnehin gibt

Auf eine Entgeltforderung schuldet ein Kunde Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, dazu eine vorgeschriebene Pauschale von 40 Euro. Nur zahlt das niemand, wenn kein Geld mehr da ist.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Erfahrung mit Forderungsbeständen

Entscheidend ist nicht die Summe Ihrer offenen Posten, sondern ihre Verteilung: Wie viel hängt an den größten drei Kunden, wie lange sind die Zahlungsziele, wie oft wird überzogen. Wir sehen uns das an, bevor wir anfragen, denn danach richtet sich, welcher Versicherer überhaupt zeichnet.

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Nachweise für Banken und Lieferanten

Finanzierende Banken bewerten einen versicherten Forderungsbestand anders als einen unversicherten, und manche Lieferantenverträge verlangen die Deckung. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob ein Angebot das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Kunden passt

Weil es für diese Sparte kein Musterbedingungswerk gibt, unterscheiden sich die Angebote stärker als anderswo. Wir legen Quoten, Selbstbehalte, Limits und Meldefristen nebeneinander und übersetzen, was die Unterschiede für Ihren Kundenstamm bedeuten.

Abgrenzung

Warenkreditversicherung im Vergleich.

Das Versicherungsaufsichtsgesetz führt Kredit und Kaution als zwei getrennte Sparten. Die dritte Nachbarin sitzt nicht beim Kunden, sondern im eigenen Haus.

Zum Vergleichen seitwärts wischen

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Warenkreditversicherung
Kautionsversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Auslöser
Der Abnehmer kann die fällige Rechnung nicht mehr bezahlen.
Ihr Auftraggeber verlangt eine Sicherheit für Ihre eigene Leistung.
Eine vorsätzliche Handlung eigener Leute oder Dritter gegen Ihr Vermögen.
Schaden
Die offene Forderung aus Lieferung oder Leistung.
Der Versicherer bürgt gegenüber dem Auftraggeber und holt sich das Geld bei Ihnen.
Veruntreute oder erschlichene Beträge.
Beispiel
Ein Großkunde meldet Insolvenz an, drei Monatsrechnungen sind offen.
Eine Gewährleistungsbürgschaft nach der Abnahme.
Ein Mitarbeiter leitet Zahlungen auf ein eigenes Konto um.
Unterschied
Sie schützt Ihr Geld gegen die Zahlungsunfähigkeit eines Dritten.
Dort sichern Sie einen anderen gegen sich ab, hier sich gegen einen anderen.
Dort ist jemand unehrlich, hier ist jemand zahlungsunfähig.
Für wen

Wer braucht eine Warenkreditversicherung?

Streitige Forderungen gehören nicht hierher: Wenn der Kunde die Rechnung bestreitet, weil er die Leistung beanstandet, ist das ein Rechtsstreit und kein Ausfall. Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen die öffentliche Hand werden üblicherweise gesondert betrachtet, ebenso Geschäfte, die vor Vertragsbeginn schon notleidend waren.

Für diese Sparte gibt es kein Musterbedingungswerk, deshalb sagen wir Ihnen, was in den Angeboten steht, und nicht, was üblich sei. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Hersteller mit Zahlungsziel

    Wer auf Rechnung liefert, finanziert seinen Kunden vor. Die Forderung ist dann der größte Posten in der Bilanz, der jemand anderem gehört.

  • Großhandel und Zwischenhandel

    Niedrige Margen und hohe Umsätze: Ein einziger Ausfall frisst den Ertrag vieler gelieferter Paletten.

  • Betriebe mit wenigen großen Abnehmern

    Wer die Hälfte seines Umsatzes mit drei Kunden macht, hat kein Forderungsrisiko, sondern ein Klumpenrisiko.

  • Dienstleister und Bauleistende

    Hier gibt es keine Ware, die man zurückholen könnte, und damit auch keinen Eigentumsvorbehalt, der helfen würde.

  • Exporteure

    Bei Abnehmern im Ausland sind Bonität und Vollstreckung schwerer einzuschätzen, und das Aufsichtsrecht führt den Ausfuhrkredit eigens auf.

  • Betriebe mit Betriebsmittelkredit

    Banken sehen die Deckung gern, weil sie den Forderungsbestand als Sicherheit belastbarer macht.

Glossar

Begriffe aus einer Warenkreditversicherung

Der gesetzliche Bezugszinssatz nach § 247 BGB. Er ändert sich zum 1. Januar und zum 1. Juli jedes Jahres und wird von der Deutschen Bundesbank im Bundesanzeiger bekanntgegeben; deshalb steht hier keine Zahl.
Die Abrede, dass das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung übergeht, § 449 Abs. 1 BGB. Nach Absatz 2 kann der Verkäufer die Sache nur herausverlangen, wenn er vom Vertrag zurückgetreten ist.
Die Forderung auf das vereinbarte Entgelt für Lieferung oder Leistung. § 288 BGB knüpft an sie den erhöhten Zinssatz unter Unternehmen und die Pauschale, und Absatz 6 erklärt einen vorherigen Ausschluss für unwirksam.
Der Grund, aus dem ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. § 17 der Insolvenzordnung nennt die Zahlungsunfähigkeit, § 19 bei juristischen Personen zusätzlich die Überschuldung.
Der Betrag, bis zu dem der Versicherer Forderungen gegen einen einzelnen Abnehmer trägt. Er steht in Ihrem Vertrag; ein Musterbedingungswerk, das ihn beschreiben würde, gibt es für diese Sparte nicht.
Die aufsichtsrechtliche Einordnung dieser Deckung. Anlage 1 Nummer 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes führt sie und beschreibt unter Buchstabe a das Risiko der allgemeinen Zahlungsunfähigkeit.
Nach § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung der Zustand, in dem das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Sie liegt nicht vor, wenn die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist.
Die Zinsen, die eine Geldschuld während des Verzugs trägt. Nach § 288 Abs. 2 BGB neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn an dem Rechtsgeschäft kein Verbraucher beteiligt ist.
Das nach außen sichtbare Aufhören der Zahlungen. § 17 Abs. 2 Satz 2 der Insolvenzordnung lässt aus ihr in der Regel auf Zahlungsunfähigkeit schließen; sie ist damit das praktische Warnzeichen, auf das es ankommt.
Nach § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung die Lage, in der ein Schuldner nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie ist nach Absatz 1 der allgemeine Eröffnungsgrund des Insolvenzverfahrens.
Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Hersteller, Händler und Dienstleister mit Zahlungsziel?

Die Warenkreditversicherung sichert das Geld, das Ihnen Kunden schulden. Daneben steht die Vertrauensschadenversicherung für das Geld, das im eigenen Haus abhandenkommt, und die Kautionsversicherung für die Sicherheiten, die Ihre Auftraggeber von Ihnen verlangen. Wer Ware verschickt, braucht dazu die Transportversicherung für den Weg. Die Betriebshaftpflicht bleibt die Grundlage. Was davon zu Ihnen passt, hängt daran, wo Ihr Geld am längsten unterwegs ist.

Ist eine Warenkreditversicherung Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Warenkreditversicherung gibt es nicht. Das Gesetz hilft Ihnen bei einer offenen Rechnung trotzdem, nur nicht weit genug: Nach § 288 Abs. 2 BGB schuldet ein Kunde, der kein Verbraucher ist, Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, dazu kommt die Pauschale, die Absatz 5 vorgeschrieben und auf 40 Euro festgelegt hat, und nach Absatz 6 kann er beides vorab nicht wirksam ausschließen. Das alles setzt aber voraus, dass am Ende jemand zahlen kann. Genau daran fehlt es bei der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 der Insolvenzordnung, und nur dort setzt diese Deckung an. Verlangt wird sie in der Praxis gelegentlich von finanzierenden Banken, weil sie den Forderungsbestand als Sicherheit belastbarer macht.

Was kostet eine Warenkreditversicherung?

Das hängt vor allem von dem versicherten Umsatz, der Zahl und Bonität Ihrer Abnehmer, der Branche und dem Exportanteil, den vereinbarten Zahlungszielen, der Entschädigungsquote und dem Selbstbehalt sowie Ihrem bisherigen Ausfallverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Reicht mir nicht der Eigentumsvorbehalt?

Meistens nicht. Nach § 449 Abs. 1 BGB geht das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung über, aber Absatz 2 sagt: Herausverlangen können Sie die Sache nur, wenn Sie vom Vertrag zurückgetreten sind. Dazu muss die Sache noch existieren und auffindbar sein. Ist sie verbaut, verarbeitet, weiterverkauft oder verbraucht, haben Sie nichts in der Hand, und bei einer Dienstleistung gibt es gar keine Sache. Der Vorbehalt schützt also die Ware, die Versicherung das Geld.

Wann genau zahlt die Versicherung?

Im Kern, wenn der Abnehmer zahlungsunfähig wird. Das Gesetz definiert das in § 17 Abs. 2 der Insolvenzordnung: Der Schuldner ist nicht in der Lage, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen, und das wird in der Regel angenommen, sobald er die Zahlungen eingestellt hat. Bei juristischen Personen kommt nach § 19 die Überschuldung dazu. Ob auch schon das bloße Ausbleiben der Zahlung nach einer Frist genügt, ohne dass ein Insolvenzverfahren läuft, steht im einzelnen Vertrag und unterscheidet sich.

Warum nennen Sie hier keine Quoten und Selbstbehalte?

Weil wir sie nicht belegen können. Für die meisten Sparten veröffentlicht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft unverbindliche Musterbedingungen, an denen sich jede Aussage prüfen lässt. Für die Kreditversicherung gibt es keine. Alles, was Sie anderswo über übliche Quoten, Selbstbehalte oder Karenzzeiten lesen, ist Marktbeobachtung. Wir sagen Ihnen stattdessen, was in den Angeboten steht, die wir für Sie einholen.

Muss ich alle Kunden versichern?

Das ist eine der ersten Fragen im Angebot und einer der größten Unterschiede zwischen Anbietern. Üblich ist, dass ein Versicherer den Bestand als Ganzes sehen will und nicht nur die Kunden, bei denen Ihnen unwohl ist. Welche Form Ihnen offensteht, hängt an Ihrem Umsatz und Ihrer Kundenstruktur, und wir klären es vor der Anfrage, damit Sie nicht Angebote vergleichen, die Verschiedenes meinen.

Was ist der Unterschied zur Kautionsversicherung?

Die Richtung. Das Versicherungsaufsichtsgesetz führt beide in Anlage 1 als getrennte Sparten, Kredit unter Nummer 14 und Kaution unter Nummer 15. Bei der Kaution bürgt der Versicherer gegenüber Ihrem Auftraggeber für Sie, und wenn er zahlt, holt er sich das Geld bei Ihnen. Bei der Warenkreditversicherung sichert er Sie gegen den Ausfall eines anderen. Dort geben Sie Sicherheit, hier bekommen Sie welche.

Wir haben einen Kunden, bei dem es schon hakt. Geht das noch?

Für die bereits notleidende Forderung in aller Regel nicht. Versichert wird ein künftiges Risiko, und ein Ausfall, der sich schon abzeichnet, ist keines mehr. Für das übrige Geschäft kann eine Deckung trotzdem sinnvoll sein, und ein Versicherer wird in dieser Lage genauer hinsehen. Sagen Sie es uns offen, wenn ein Abnehmer wackelt: Es ändert, bei wem wir anfragen, aber es ist kein Grund, es nicht zu versuchen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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