Montageversicherung,
bis die Anlage abgenommen ist.
Ob Sie eine einzelne Anlage aufstellen oder laufend beim Kunden montieren: Wir klären, welches Objekt mit welcher Summe im Vertrag steht, ab wann und bis wann der Schutz läuft, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.
Was ist eine Montageversicherung?
Eine Montageversicherung zahlt, wenn an einer Anlage während ihrer Errichtung etwas unvorhergesehen beschädigt, zerstört oder gestohlen wird. Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für das im Versicherungsschein bezeichnete Montageobjekt, und zwar vom ersten Abladen am Montageort an. Sie ist eine Allgefahrendeckung: Das Bedingungswerk nennt nicht die versicherten Ereignisse, sondern verlangt nur, dass der Schaden unvorhergesehen eintritt, und zählt dann auf, was trotzdem draußen bleibt. Mitversichert sind dabei nicht nur Sie, sondern alle am Projekt beteiligten Unternehmer einschließlich der Subunternehmer.
Diese Police trägt die Anlage vom ersten Abladen bis zur Abnahme. Die Maschinenversicherung beginnt dagegen erst mit der Betriebsfertigkeit. Das müssen nicht dieselben Tage sein, und deshalb gehören beide Daten nebeneinander.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Erfahrung mit Terminen im Vertrag
Diese Police steht und fällt mit zwei Daten und einer Zahl von Monaten. Wir sehen uns an, wann bei Ihnen die Erprobung beginnt, wie lange der Probebetrieb dauert und wann die Abnahme vorgesehen ist, und prüfen, ob der Vertrag diese Zeit auch wirklich abdeckt.
Nachweise für Besteller und Banken
Viele Werkverträge verlangen den Nachweis einer Montageversicherung, teils mit der Mitversicherung des Bestellerinteresses. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob Ihre Deckung das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihrer Baustelle passt
Ein Rohrleitungsbauer braucht andere Klauseln als ein Schaltanlagenbauer und dieser andere als ein Windkraftmonteur. Wir prüfen, welche der ausgenommenen Positionen bei Ihnen Geld wert sind, von der Montageausrüstung bis zu den fremden Sachen, und lassen weg, was Sie nur Beitrag kostet.
So läuft eine Anfrage: Sie schicken uns die Eckdaten des Projekts oder, bei laufender Montage, die typischen Auftragsgrößen, wir klären Versicherungsort, Zeitplan und die Positionen, die eine eigene Klausel brauchen, holen Angebote ein und legen Ihnen Summen, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse nebeneinander. Eine Anfrage ist noch kein Abschluss.
Was steht in einer Montageversicherung?
Für diese Sparte gibt es ein eigenes Musterbedingungswerk des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, die AMoB 2021, Version Juli 2025, dazu eine Klauselsammlung. Anders als bei einer Betriebspolice hängt hier alles an zwei Zeitpunkten und an einem Ort. Bindend ist allein Ihr Vertrag; abweichende Vereinbarungen sind ausdrücklich vorgesehen.
Grundlage, wann die Police greift
Beginn und Ende des Schutzes
Der Schutz beginnt mit dem ersten Abladen am Montageort und endet mit der Abnahme des Montageobjekts.
Der Schutz beginnt mit dem ersten Abladen am Montageort und endet mit der Abnahme des Montageobjekts.
Versichert sind die Lieferungen und Leistungen, sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsorts abgeladen worden sind. Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten räumlichen Bereiche, und außerhalb davon besteht kein Schutz. Nach B1-2 endet der Schutz, wenn das Montageobjekt abgenommen ist, oder wenn die Montage beendet ist und Sie das versicherte Interesse gegenüber dem Versicherer als erloschen bezeichnen; maßgeblich ist der früheste dieser Zeitpunkte, spätestens aber der Tag, der im Versicherungsschein steht. Sind mehrere Anlagenteile als selbständige Montageobjekte versichert, endet der Schutz für jedes Teil getrennt. Für die Erprobung gilt zusätzlich eine eigene Grenze: Schäden, die mit einer Erprobung zusammenhängen und später als eine im Vertrag einzutragende Zahl von Monaten nach Beginn der ersten Erprobung eintreten, sind nicht versichert. Was als Beginn der Erprobung gilt, listet A1-2.2 e) für 25 Anlagenarten einzeln auf, von der ersten Zündung beim Kessel bis zur ersten Stromeinspeisung der Photovoltaikanlage.
Alles vor dem ersten Abladen. Der Weg zum Montageort gehört in die Transportversicherung, und eine Verlängerung über den Endtermin hinaus muss vorher beantragt werden.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A1-1.1, A1-4, A1-2.2 (e) und B1-2
Versicherte Sachen
Versichert ist das Montageobjekt, nicht das Werkzeug, mit dem Sie es aufbauen.
Versichert ist das Montageobjekt, nicht das Werkzeug, mit dem Sie es aufbauen.
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des bezeichneten Montageobjektes, also Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und die zugehörigen Reserveteile. Einen Satz stellt das Werk eigens hin: Daten sind keine Sachen, und dazu zählen auch Software und Programme. Öl- und Gasfüllungen, die Isolationszwecken dienen, sind nur als Folge eines versicherten Schadens an anderen Teilen gedeckt.
Montageausrüstung, Autokrane und sonstige Fahrzeuge, schwimmende Sachen, Eigentum des Montagepersonals, fremde Sachen, Wechseldatenträger, Hilfs- und Betriebsstoffe, Produktionsstoffe sowie Akten, Zeichnungen und Pläne. Fremd ist dabei alles, was weder zum Montageobjekt noch zur Montageausrüstung gehört und nicht Ihnen gehört; die Sachen des Bestellers gelten auch dann als fremd, wenn er selbst Versicherungsnehmer ist.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A1-1.1 bis A1-1.3
Versicherte Gefahren
Gedeckt ist jeder unvorhergesehene Schaden, und auch das Abhandenkommen.
Gedeckt ist jeder unvorhergesehene Schaden, und auch das Abhandenkommen.
Der Versicherer leistet für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen versicherter Sachen und für ihr Abhandenkommen. Unvorhergesehen sind Schäden, die Sie, Ihre Repräsentanten oder der gefahrtragende Versicherte weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können; grobe Fahrlässigkeit führt dabei nicht zur Ablehnung, sondern zur Kürzung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Dass der Diebstahl ausdrücklich mitgenannt ist, unterscheidet diese Police von mancher Nachbarpolice: Auf einer offenen Baustelle verschwindet Material, und das ist hier ein Versicherungsfall.
Bei Prototypen und Erstausführungen, also bei allem, was Sie der Art nach ganz oder teilweise zum ersten Mal ausführen, leistet der Versicherer nur für Schäden, die als Einwirkung von außen entstanden sind.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A1-2.1
Nicht versicherte Gefahren
Sechzehn Ausschlüsse, und sie gelten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Sechzehn Ausschlüsse, und sie gelten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Draußen bleiben Vorsatz, normale Wetter- und Witterungseinflüsse, betriebsbedingte Abnutzung und Alterung, Verluste, die erst bei einer Bestandskontrolle auffallen, der Einsatz einer Sache mit bekannter Reparaturbedürftigkeit, bei Abschluss bekannte Mängel, Krieg, Kernenergie, Gewässer und durch Gewässer beeinflusstes Grundwasser, Innere Unruhen, Streik und Aussperrung, radioaktive Isotope, Schäden unter Tage und das Absinken schwimmender Montageobjekte. Normal sind Wettereinflüsse dabei nicht nach Gefühl, sondern nach einer Rechenregel: solche, die einmal in zehn Jahren am Versicherungsort in dem Dreimonatszeitraum aufgetreten sind, der aus Schadenmonat, Vormonat und Folgemonat besteht.
Ebenfalls draußen sind Konstruktions-, Guss-, Material-, Berechnungs- und Werkstättenfehler, soweit ein Dritter als Lieferant, Werkunternehmer oder aus einem Reparaturauftrag dafür einzutreten hat. Das ist die Grenze zur Gewährleistung des Zulieferers, und sie lässt sich über eine Klausel verschieben.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A1-2.2
Mängel und Mangelfolgeschäden
Der Mangel selbst ist nie versichert, der Schaden, den er an anderen Teilen anrichtet, schon.
Der Mangel selbst ist nie versichert, der Schaden, den er an anderen Teilen anrichtet, schon.
Das Werk unterscheidet scharf: Für Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen leistet der Versicherer nicht, wohl aber für Schäden an anderen versicherten Lieferungen und Leistungen infolge eines Mangels. Diese eine Zeile entscheidet in der Praxis die meisten Fälle. Die fehlerhafte Schweißnaht zahlen Sie selbst, den Rohrabschnitt, den sie beim Reißen mitgenommen hat, trägt die Police. Entsprechend nimmt die Entschädigungsregel die Kosten heraus, die auch ohne den Versicherungsfall angefallen wären, und nennt die Mangelbeseitigung dabei ausdrücklich.
Die De- und Remontage, die ohnehin nötig gewesen wäre, um den Mangel zu beseitigen. Für einen Anteil davon führt die Klauselsammlung eine eigene Vereinbarung.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A1-2.3 und A3-1.2 (a)
Versicherte Interessen
Mitversichert sind alle beteiligten Unternehmer samt Subunternehmern.
Mitversichert sind alle beteiligten Unternehmer samt Subunternehmern.
Versichert ist das Interesse aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer, jeweils an ihren eigenen Lieferungen und Leistungen. Maßgeblich ist, wer zum Zeitpunkt des Schadeneintritts nach vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen die Gefahr trägt. Das erspart die Frage, wer von den Beteiligten den Schaden verursacht hat, bevor repariert wird.
Der Regress bleibt: Ansprüche, die Ihnen oder einem Mitversicherten zustehen, gehen auf den Versicherer über, und ohne abweichende Vereinbarung auch dann, wenn sie sich gegen einen anderen Versicherten desselben Vertrags richten.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A1-3.1 bis A1-3.3
Leistungen, was gezahlt wird
Teilschaden und Totalschaden
Die Grenze läuft nicht am Gefühl entlang, sondern am Zeitwert.
Höchstens Jede der vereinbarten Versicherungssummen, je Versicherungsfall
Die Grenze läuft nicht am Gefühl entlang, sondern am Zeitwert.
Höchstens Jede der vereinbarten Versicherungssummen, je Versicherungsfall
Ein Teilschaden liegt vor, wenn die Wiederherstellungskosten zuzüglich des Altmaterialwerts den Zeitwert unmittelbar vor dem Schaden nicht übersteigen; sonst ist es ein Totalschaden. Beim Teilschaden werden alle notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor dem Versicherungsfall ersetzt, abzüglich des Altmaterialwerts, und begrenzt auf Kosten, die nach Art und Höhe in der Versicherungssumme berücksichtigt sind. Erhöht die Reparatur den Zeitwert, wird der Mehrwert abgezogen. Beim Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich des Altmaterialwerts entschädigt.
Vermögensschäden, die Lokalisierung von Schadenursachen, Mehrkosten durch Änderungen an der Anlage, Mehrkosten behelfsmäßiger Wiederherstellung und die Mehrkosten für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Gerade die letzten sind auf einer Montage der Normalfall und nicht die Ausnahme.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A3-1.1 bis A3-1.4
Versicherungswert und Unterversicherung
Der Wert ist der endgültige Kontraktpreis, nicht Ihre Kalkulation.
Höchstens Entschädigung mal Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert
Der Wert ist der endgültige Kontraktpreis, nicht Ihre Kalkulation.
Höchstens Entschädigung mal Versicherungssumme geteilt durch Versicherungswert
Versicherungswert ist der endgültige Kontraktpreis für das Montageobjekt einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten und einschließlich Gewinn, und er muss mindestens Ihren Selbstkosten entsprechen. War das Objekt oder ein Teil davon schon in Betrieb, tritt der Neuwert an diese Stelle. Sind Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, gehört die Umsatzsteuer hinein. Weil der endgültige Preis zu Beginn noch nicht feststeht, wird zunächst eine vorläufige Summe in Höhe des erwarteten Werts vereinbart und nach Ende des Schutzes endgültig festgesetzt; Originalbelege sind auf Verlangen vorzulegen. Ist die Summe nicht so gebildet worden, besteht Unterversicherung, und dann wird anteilig gekürzt.
Die anteilige Kürzung gilt nicht für Summen auf Erstes Risiko. Genau deshalb stehen die meisten Erweiterungen der Klauselsammlung auf Erstes Risiko.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A2-1.1 bis A2-1.3 und A3-1.5
Aufräumung, Bergung und Daten
Drei Kostenarten mit eigener Grenze, und eine Lücke, die in die Klauseln verweist.
Höchstens Jeweils der im Vertrag vereinbarte Anteil der Versicherungssumme des Montageobjektes
Drei Kostenarten mit eigener Grenze, und eine Lücke, die in die Klauseln verweist.
Höchstens Jeweils der im Vertrag vereinbarte Anteil der Versicherungssumme des Montageobjektes
Aufräumungskosten sind die Kosten, um Trümmer zu beseitigen oder den Versicherungsort in einen Zustand zu versetzen, der die Wiederherstellung ermöglicht. Bergungskosten sind die Kosten, um die Reparatur der beschädigten Sache überhaupt zu ermöglichen. Beide stehen unter einem eigenen Anteil der Versicherungssumme, der im Vertrag einzutragen ist. Daneben sind die Kosten für die Wiederherstellung von Daten und Programmen versichert, soweit sie Teil der Lieferungen und Leistungen waren und infolge eines versicherten Schadens am Datenträger verloren gegangen sind.
Mehrkosten für Luftfracht und Mehrkosten für Erd- und Bauarbeiten zur Beseitigung eines Schadens am Montageobjekt. Beides ist in der Klauselsammlung wieder einkaufbar. Nicht versichert sind außerdem Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr, soweit sie im öffentlichen Interesse erbracht werden.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A2-2, A2-3.1 bis A2-3.3
Verhältnis zu anderen Verträgen
Wo eine andere Police zahlt, zahlt diese nicht.
Wo eine andere Police zahlt, zahlt diese nicht.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit für den Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. Das ist der Satz, der die Montageversicherung zur nachrangigen Deckung macht, sobald sich die Laufzeiten überschneiden. Praktisch wird er am Ende des Projekts: Wenn die Anlage nach beendeter Erprobung und beendetem Probebetrieb betriebsfertig ist und die Maschinenversicherung des Betreibers anläuft, die Abnahme aber noch aussteht, laufen beide Verträge, und dieser hier tritt zurück. Liegt die Abnahme umgekehrt vor der Betriebsfertigkeit, etwa weil der Besteller eine Abnahmefrist hat verstreichen lassen, endet dieser Vertrag, bevor der andere beginnt.
Eine Antwort darauf, welcher der beiden Tage in Ihrem Projekt früher liegt. Das entscheidet der Werkvertrag, nicht das Bedingungswerk, und deshalb gehören beide Daten vor Abschluss nebeneinander auf den Tisch.
Quelle: GDV, AMoB 2021 A3-1.9 und B1-2, AMB 2020 A1-1.1
Vereinbar, was dazukommen kann
Das Muster nimmt gerade das aus, womit Sie arbeiten, und bietet es in der Klauselsammlung wieder an. Welche dieser Klauseln Sie brauchen, hängt daran, wie Sie montieren und was auf Ihrer Baustelle steht.
Montageausrüstung, Krane und Fahrzeuge
Die drei größten Ausschlüsse der Sachliste, wieder eingekauft.
Montageausrüstung, Autokrane und sonstige Fahrzeuge sowie schwimmende Sachen stehen in der Liste der nicht versicherten Sachen und haben in der Klauselsammlung je eine eigene Klausel. Für die Montageausrüstung gibt es zwei Fassungen: eine, die nur Unfallschäden trägt und Betriebsschäden ausdrücklich nicht als Unfall behandelt, und eine erweiterte, die darauf verzichtet und dafür Abnutzung und Alterung ausschließt. Sonstige Fahrzeuge sind nur versichert, solange kein amtliches Kennzeichen erteilt ist.
Fremde Sachen am Montageort
Was dem Besteller gehört und bei der Montage zu Schaden kommt.
Fremde Sachen sind in der Grunddeckung ausgenommen, und das trifft genau den Fall, der auf einer Montage im laufenden Betrieb am häufigsten passiert: Sie arbeiten an oder mit einer Anlage, die dem Besteller gehört, und beschädigen sie dabei. Die Klausel versichert diese Sachen auf Erstes Risiko, aber nur für Schäden durch eine Tätigkeit anlässlich der Montage und nur, soweit Sie deswegen von einem Dritten in Anspruch genommen werden.
Verlängerte Erprobung
Der Monatszeitraum für die Erprobung lässt sich verschieben.
Schäden, die mit einer Erprobung zusammenhängen, sind nur innerhalb eines im Vertrag einzutragenden Zeitraums nach Beginn der ersten Erprobung versichert. Eine eigene Klausel setzt an diese Stelle einen anderen Zeitraum. Für Anlagen, deren Probebetrieb sich erfahrungsgemäß zieht, ist das die wichtigste Zeile des ganzen Vertrags: Sie entscheidet, ob der Schutz bis zur Betriebsfertigkeit reicht.
Nachhaftung nach der Abnahme
Zwei Klauseln für die Zeit, in der Sie noch einmal anrücken.
Nach dem Ende des Schutzes leistet der Versicherer nur, wenn das vereinbart ist. Die Klauselsammlung führt dafür zwei Wege. Der eine deckt während einer Nachhaftungszeit die Schäden, die Sie durch Nacherfüllungsarbeiten selbst verursachen. Der andere nimmt zusätzlich die Schäden auf, die während der Vertragslaufzeit am Versicherungsort verursacht, aber erst später entdeckt wurden; dort bleiben Herstellungs-, Fertigungs-, Planungs-, Material- und Konstruktionsfehler ausdrücklich draußen.
Transportwege und Mehrkosten
Vier Lücken, die auf einer Montage regelmäßig Geld kosten.
Der Schutz gilt nur innerhalb des Versicherungsorts; eine Klausel erstreckt ihn auf die Transportwege zwischen räumlich getrennten Bereichen desselben Projekts. Drei weitere holen zurück, was die Entschädigungsregel ausnimmt: die Mehrkosten für Eil-, Express- und Luftfracht, die Mehrkosten durch Überstunden sowie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und die Mehrkosten für Erd- und Bauarbeiten. Alle drei stehen auf Erstes Risiko, unterliegen also keiner anteiligen Kürzung.
Wann zahlt eine Montageversicherung?
Vier Fälle von der Montage und die Stelle in der Police, die darauf antwortet.
Beim Einheben kippt ein Modul aus dem Gehänge und schlägt auf.1
Versicherte Gefahren
Ein unvorhergesehener Schaden am Montageobjekt, und damit der Normalfall dieser Police. Dass ein Mitarbeiter den Fehler gemacht hat, ändert nichts; nur grobe Fahrlässigkeit kürzt, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Der Kran selbst ist dagegen Montageausrüstung und nur mit eigener Klausel versichert.
Höchstens Jede der vereinbarten Versicherungssummen, je Versicherungsfall
Eine Schweißnaht hält nicht. Die Naht reißt und nimmt den angrenzenden Rohrabschnitt mit.2
Mängel und Mangelfolgeschäden
Zwei Positionen auf derselben Rechnung, und das Werk behandelt sie verschieden. Die Naht selbst ist ein Mangel Ihrer Leistung und nicht versichert. Der Rohrabschnitt ist ein Schaden an einer anderen versicherten Leistung infolge eines Mangels, und für den leistet der Versicherer.
Der Besteller hat die Abnahme erklärt. Zwei Wochen später geht beim Feinjustieren etwas zu Bruch.3
Beginn und Ende des Schutzes
Diese Police zahlt nicht mehr. Der Schutz endet mit der Abnahme des Montageobjekts, und auf die Frage, ob die Anlage zu diesem Zeitpunkt schon betriebsfertig war, kommt es dabei nicht an. Ob die Maschinenversicherung des Betreibers schon läuft, hängt an einem anderen Ereignis, nämlich am Ende von Erprobung und Probebetrieb.
Ein Subunternehmer beschädigt bei seinen Arbeiten ein Bauteil, das Sie geliefert haben.4
Versicherte Interessen
Versichert ist das Interesse aller am Vertrag mit dem Besteller beteiligten Unternehmer einschließlich der Subunternehmer. Es wird also nicht erst geklärt, wer haftet, sondern repariert. Maßgeblich ist, wer im Schadenzeitpunkt die Gefahr trug.
Anmerkungen zu den Fällen
- 1 Ersetzt wird der Zustand unmittelbar vor dem Schaden, abzüglich Altmaterial. Überstunden für die Nachtschicht, mit der Sie den Termin halten, sind nur mit der passenden Klausel dabei.
- 2 Auch die De- und Remontage, die zur Beseitigung des Mangels ohnehin nötig gewesen wäre, gehört zu den Kosten, die auch ohne den Schaden angefallen wären. Für einen Anteil davon gibt es eine eigene Vereinbarung.
- 3 Genau für diesen Fall führt die Klauselsammlung eine Nachhaftungszeit. Ohne sie ist die Zeit zwischen Abnahme und letztem Handgriff unversichert.
- 4 Der Regress bleibt dem Versicherer. Ohne abweichende Vereinbarung gehen Ansprüche auch dann auf ihn über, wenn sie sich gegen einen anderen Versicherten desselben Vertrags richten.
Montageversicherung im Vergleich.
Drei Verträge begleiten dieselbe Anlage nacheinander. Sie unterscheiden sich fast nur darin, wann sie anfangen und wann sie aufhören.
Zum Vergleichen seitwärts wischen
Wer braucht eine Montageversicherung?
Der Weg zur Baustelle gehört nicht hierher, sondern in den Transportvertrag, und das Bauwerk selbst in die Bauleistung. Die fertige Anlage im Betrieb trägt die Maschinenversicherung, und genau an dieser Nahtstelle lohnt der genaue Blick. Schäden an Dritten und an deren Personen sind Haftpflicht und keine Sachversicherung.
Projekte unter Tage, im Bereich von Gewässern, auf schwimmenden Sachen und Erstausführungen ohne Vorbild werden gesondert betrachtet, ebenso Montagen mit sehr langem Probebetrieb. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Maschinen- und Anlagenbau
Wer liefert und beim Kunden aufbaut, trägt die Gefahr bis zur Abnahme und damit das Risiko am eigenen Werk auf fremdem Grund.
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Elektro-, Mess- und Regeltechnik
Schaltanlagen, Trafos und Leitungen haben in der Erprobungsregel einen eigenen Startpunkt, nämlich das erste Anlegen von Spannung.
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Energie- und Umwelttechnik
Biogas, Photovoltaik, Windkraft und Rauchgasreinigung sind in der Liste der Erprobungsbeginne einzeln genannt, weil ihr Probebetrieb lange dauert.
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Rohrleitungs-, Tank- und Silobau
Hier zählen Druckprobe und erstes Befüllen, und die Regel für ausgehobene Gräben und offene Rohrenden wird zur Obliegenheit.
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Förder- und Lagertechnik
Förderbänder, Becherwerke und pneumatische Systeme werden im Bestand des Kunden eingebaut, und dort sind dessen Anlagen fremde Sachen.
-
Besteller und Betreiber selbst
Wer eine Anlage bestellt, kann die Police auch selbst nehmen; dann ist das Interesse der Lieferanten mitversichert und das eigene ist zu klären.
Begriffe aus einer Montageversicherung
- Die Erklärung des Bestellers, dass die Leistung vertragsgemäß ist. Nach B1-2 der AMoB 2021 endet der Versicherungsschutz damit. § 640 BGB verpflichtet den Besteller zur Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Werks und lässt sie in Absatz 2 auch dann eintreten, wenn er eine angemessene Frist ohne Mängelrüge verstreichen lässt.
- Der Auftraggeber der Montage. Nach A1-3.1 der AMoB 2021 ist das Interesse aller Unternehmer versichert, die an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligt sind; nach A1-1.3 (e) gelten seine Sachen als fremde Sachen, auch wenn er selbst Versicherungsnehmer ist.
- Der Zustand, ab dem die Maschinenversicherung greift. Nach A1-1.1 der AMB 2020 ist eine Sache betriebsfertig nach beendeter Erprobung und, soweit vorgesehen, nach beendetem Probebetrieb. Das ist ein technischer Zustand, die Abnahme dagegen ein Rechtsakt.
- Nach A1-2.2 (e) der AMoB 2021 die Phase, in welcher das errichtete Montageobjekt auf Funktionstüchtigkeit für die spätere Verwendung geprüft wird. Für 25 Anlagenarten legt dieselbe Stelle einzeln fest, welches Ereignis als ihr Beginn gilt.
- Der Zeitpunkt, ab dem der Schutz gilt. Nach A1-1.1 der AMoB 2021 sind die Lieferungen und Leistungen versichert, sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsorts abgeladen worden sind. Vorher ist der Transportvertrag zuständig.
- Eine Versicherungssumme, die bis zu ihrer Höhe voll zahlt, ohne Prüfung des Verhältnisses von Summe und Wert. Nach A3-1.5 der AMoB 2021 gilt die anteilige Kürzung bei Unterversicherung für solche Summen nicht, und die meisten Erweiterungen der Klauselsammlung sind so gebaut.
- Nach A1-1.3 (e) der AMoB 2021 Sachen, die weder Teil des Montageobjekts noch der Montageausrüstung und nicht Eigentum des Versicherungsnehmers oder des schadenverursachenden Versicherten sind. Sie sind nicht versichert und können über eine Klausel auf Erstes Risiko eingeschlossen werden.
- Das Gerät, mit dem montiert wird, im Unterschied zu dem, was montiert wird. Nach A1-1.3 (a) der AMoB 2021 ist sie nicht versichert; die Klauselsammlung bietet sie in zwei Fassungen wieder an, eine davon nur für Unfallschäden.
- Die Anlage, um die es geht. Nach A1-1.1 der AMoB 2021 sind alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des im Versicherungsschein bezeichneten Montageobjektes versichert, also Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile.
- Der Zeitraum nach dem Ende des Versicherungsschutzes, in dem die Klauseln zu Visit Maintenance und Extended Maintenance noch leisten, vor allem für Schäden aus Nacherfüllungsarbeiten. Ohne eine solche Vereinbarung endet der Schutz mit der Abnahme.
- Der Teil der Erprobung, in dem unter anderem die Leistungsfähigkeit geprüft wird. Nach A1-2.2 (e) der AMoB 2021 zählt er zur Erprobung, soweit er vorgesehen ist, und nach A1-1.1 der AMB 2020 ist eine Sache erst nach seinem Ende betriebsfertig.
- Nach A1-3.1 der AMoB 2021 Nachunternehmer, deren sich der Versicherungsnehmer bedient, um seine Verpflichtungen gegenüber dem Besteller zu erfüllen. Ihr Interesse an ihren eigenen Lieferungen und Leistungen ist mitversichert.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Betriebe, die Anlagen beim Kunden montieren?
Die Montageversicherung steht zwischen zwei Verträgen und ersetzt keinen von beiden: Davor liegt der Transport zur Baustelle, danach die Maschinenversicherung des Betreibers. Gehört zum Projekt ein Bauwerk, kommt die Bauleistungsversicherung dazu. Für Schäden an Dritten und deren Sachen bleibt die Betriebshaftpflicht zuständig, und wo Sie konstruieren, die Produkthaftpflicht. Steht die Montage länger still, hilft keine dieser Policen beim Terminverzug; dafür gibt es eigene Deckungen im größeren Geschäft.
Ist eine Montageversicherung Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht zur Montageversicherung gibt es nicht. Verlangt wird sie aus dem Werkvertrag heraus: Nach § 644 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme, und viele Besteller schreiben deshalb im Vertrag vor, dass diese Gefahr versichert sein muss, oft zusammen mit der Mitversicherung ihres eigenen Interesses. Dazu kommt ein Argument, das keine Vorschrift braucht: Bis zur Abnahme steht eine fremde Investition auf Ihrer Verantwortung, und zwar an einem Ort, den Sie nicht kontrollieren. Geht sie dort zu Bruch, ist das kein Haftpflichtfall gegen einen Dritten, sondern Ihr eigener Schaden.
Was kostet eine Montageversicherung?
Das hängt vor allem von der Art und Größe des Montageobjekts, der Höhe des Kontraktpreises als Versicherungssumme, der Dauer von Montage und Erprobung, dem Montageort und seinen Verhältnissen, den eingeschlossenen Klauseln für Montageausrüstung und fremde Sachen, der Selbstbeteiligung und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wann genau beginnt und endet der Schutz?
Er beginnt nach A1-1.1, sobald die Lieferungen und Leistungen erstmals innerhalb des Versicherungsorts abgeladen worden sind, und er endet nach B1-2 mit der Abnahme des Montageobjekts oder damit, dass die Montage beendet ist und Sie das versicherte Interesse als erloschen bezeichnen; maßgeblich ist der früheste Zeitpunkt, spätestens aber der Tag im Versicherungsschein. Sind mehrere Anlagenteile als selbständige Montageobjekte versichert, endet der Schutz für jedes Teil einzeln.
Geht die Montageversicherung nahtlos in die Maschinenversicherung über?
Nicht von allein. Die Montageversicherung endet nach B1-2 mit der Abnahme, die Maschinenversicherung beginnt nach A1-1.1 der AMB 2020 mit der Betriebsfertigkeit, und betriebsfertig ist eine Sache dort erst nach beendeter Erprobung und, soweit vorgesehen, nach beendetem Probebetrieb. Das sind zwei verschiedene Ereignisse: eines aus dem Werkvertrag, eines aus der Technik. Liegt die Abnahme früher, bleibt eine Lücke. Liegt sie später, laufen beide, und dann greift A3-1.9, wonach der Montageversicherer nicht leistet, soweit ein anderer Vertrag eintritt. Die beiden Daten gehören deshalb vor Abschluss nebeneinander.
Sind Schäden während der Erprobung versichert?
Ja, aber befristet. A1-2.2 (e) nimmt Schäden heraus, die mit einer Erprobung zusammenhängen und später als eine im Vertrag einzutragende Zahl von Monaten nach Beginn der ersten Erprobung eintreten. Die Zahl steht im Muster nicht, sie wird vereinbart, und eine Klausel kann sie verlängern. Welches Ereignis als Beginn der Erprobung gilt, regelt dieselbe Stelle für 25 Anlagenarten einzeln, von der ersten Zündung beim Kessel über die erste Druckprobe bei Pipelines bis zur ersten Einspeisung bei Photovoltaikanlagen.
Zahlt die Police, wenn meine eigene Leistung mangelhaft war?
Für den Mangel selbst nicht, für seine Folgen an anderen Teilen schon. A1-2.3 schließt Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen aus und nimmt im nächsten Satz die Schäden an anderen versicherten Lieferungen und Leistungen infolge eines Mangels wieder herein. Ergänzend nimmt A3-1.2 (a) die Kosten heraus, die auch ohne den Schaden angefallen wären, und nennt die Mangelbeseitigung ausdrücklich. Für einen Anteil der De- und Remontagekosten, die zur Mangelbeseitigung ohnehin nötig gewesen wären, führt die Klauselsammlung eine eigene Vereinbarung.
Sind mein Kran und mein Werkzeug mitversichert?
In der Grunddeckung nicht. A1-1.3 nimmt Montageausrüstung, Autokrane und sonstige Fahrzeuge, schwimmende Sachen, das Eigentum des Montagepersonals, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Akten, Zeichnungen und Pläne heraus. Die Klauselsammlung bietet für diese Positionen eigene Klauseln an, für die Montageausrüstung sogar in zwei Fassungen: eine, die nur Unfallschäden trägt und Betriebsschäden ausdrücklich nicht als Unfall behandelt, und eine erweiterte ohne diese Grenze.
Was ist mit Diebstahl von der Baustelle?
Das Abhandenkommen versicherter Sachen ist in A1-2.1 ausdrücklich genannt und damit Teil der Grunddeckung. Zwei Grenzen gibt es: A1-2.2 (d) nimmt Verluste heraus, die erst bei einer Bestandskontrolle festgestellt werden, und A3-1.8 sieht für das Abhandenkommen durch Diebstahl eine eigene, im Vertrag einzutragende Selbstbeteiligung vor. Wer auf der Baustelle Material lagert, sollte beide Stellen im Angebot nachsehen.
Sind Subunternehmer und der Besteller mitversichert?
Die Subunternehmer ja, von Haus aus. A1-3.1 versichert das Interesse aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligt sind, einschließlich der Subunternehmer, jeweils an ihren eigenen Lieferungen und Leistungen; maßgeblich ist nach A1-3.2, wer im Schadenzeitpunkt die Gefahr trug. Das Interesse des Bestellers ist dagegen eine eigene Klausel, ebenso der Fall, dass der Besteller selbst Versicherungsnehmer wird. Zu beachten ist dabei A1-1.3 (e): Seine Sachen gelten auch dann als fremde Sachen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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